Prüfungsangelegenheiten
Hier finden Sie alles Wichtige rund um das Thema Prüfungen.
An der TUM School of Social Sciences and Technology finden in der Regel die Prüfungen in den folgenden Zeiten statt:
- Erst-Prüfungen: in der letzten Vorlesungswoche und in den ersten drei Wochen nach Vorlesungsende
- Wiederholungsprüfungen: in den beiden Wochen vor Vorlesungsbeginn und in der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters.
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte immer TUMonline.
Um an Prüfungen teilzunehmen, müssen Sie sich in TUMonline dazu anmelden. Dies gilt für den Erstversuch als auch für Wiederholungsprüfungen. Die Anmeldung erfolgt über Ihren Studienstatus/Studienplan.
Anleitung An- und Abmeldung Prüfungen
Beurlaubungen
Während eines Urlaubssemesters dürfen keine Erstprüfungen abgelegt werden. Ausnahmen gelten im Falle einer Beurlaubung wegen Mutterschutz/Elternzeit bzw. Pflege naher Angehöriger. Die Teilnahme an Wiederholungsprüfungen ist jedoch möglich. In diesen Fällen erfolgt die Anmeldung über die Prüfungsverwaltung, da eine direkte Anmeldung über TUMonline nicht möglich ist.
Es obliegt den Studierenden sich rechtzeitig zu Prüfungen anzumelden. Eine Nachmeldung zu Prüfungen ist nur in Ausnahmefällen per Antrag mit Zustimmung des Dozenten möglich. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Nachmeldung muss spätestens am Tag vor der Prüfung Ihrer Prüfungsverwaltung vorliegen.
Für Wiederholungen gilt § 24 APSO. Danach sind nicht bestandene Modulprüfungen unter Beachtung der Studienfortschrittskontrolle beliebig oft wiederholbar.
Achtung! Dies gilt weder für Modulprüfungen im Unterrichtsfach Englisch noch für Abschlussarbeiten. Hier haben Sie nur eine Wiederholungsmöglichkeit.
Im Krankheitsfall können Sie von Prüfungen zurücktreten. Bitte lesen Sie sich dazu unbedingt die Informationen auf der allgemeinen Seite der TU München durch: Rücktrittsbestimmungen im Krankheitsfall.
Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie sich immer unverzüglich ein aussagekräftiges Attest ausstellen lassen und schnellstmöglich bei der Prüfungsverwaltung einreichen. Bitte beachten Sie dabei dringend die Vorgaben zur Ausstellung von Attesten bei akuten Erkrankungen., u.a.
- Aktualität und vollständige Angaben
- Beschreibung der funktionalen Einschränkungen im Studium (in Bezug auf Wahrnehmung, Kognition usw.)
Bei Abschlussarbeiten ruht die Bearbeitungszeit für die Dauer der im Attest genannten Krankheitsdauer. Bitte unterrichten Sie daher auch Ihren Betreuer/Themensteller.
Sonderregelungen zu den einzelnen Studiengängen werden auf den Seiten des Prüfungsausschusses des jeweiligen Studienganges bekannt gemacht.
Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen. Nachteilsausgleiche werden stets individuell und situationsbezogen gestaltet und nicht pauschal vergeben. Sie sind abhängig von den Auswirkungen der Beeinträchtigung und dem jeweiligen Studienfach. Die Leistungsziele der Studien- und Prüfungsordnung bleiben erhalten. Weitere Informationen finden Sie HIER.
Studierende haben einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, wenn sie eine studienbeeinträchtigende und ausgleichsfähige Beeträchtigung haben. Über die Art des Nachteilsausgleiches entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss nach Antrag.
Einen Antrag auf Nachteilsausgleich und ein Informationsblatt über die Vorgaben zur Ausstellung von Attesten finden Sie unter Anträge und Formulare.
Seit 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch für Studentinnen während des Studiums.
Während der Mutterschutzfrist besteht ein relatives Prüfungsverbot. Sie haben damit das Recht, im Zeitraum von 6 Wochen vor der Geburt bis in der Regel 8 Wochen nach der Geburt nicht an Prüfungen und anderen Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht teilzunehmen. Dazu zählen auch Praktika. Sie können jederzeit auf dieses Recht verzichten, wenn Sie dies schriftlich gegenüber der Fakultät erklären. Bitte verwenden Sie dazu das folgende Formblatt.
Die Meldung einer Schwangerschaft ist freiwillig, wird jedoch empfohlen. Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.zv.tum.de/diversity/stabsstelle-diversity-equal-opportunities/familie/
Haben Sie Fragen oder möchten Sie eine Schwangerschaft melden, so wenden Sie sich bitte an die Studienberatung der TUM School of Social Sciences and Technology - Department Educational Sciences.
Bitte beachten Sie, dass bei verpflichtenden Schulpraktika ein präventives befristetes Beschäftigungsverbot aufgrund einer Grippe-, Mastern-, Röteln-Epidemie oder dergleichen ausgesprochen werden kann, unabhängig davon ob an Ihrer Schule ein Krankheitsfall aufgetreten ist. Bitte informieren Sie daher immer das Praktikumsamt der TUM School of Education über Ihre Schwangerschaft, damit wir entsprechende Schutzmaßnahmen für Sie ergreifen zu können.
Detaillierte Informationen zu den Abschlussarbeiten finden Sie auf Seiten Ihres Studienganges:
- Naturwissenschaftliche Bildung
- Berufliche Bildung
- Master Berufliche Bildung Integriert
- Master Wirtschaftspädagogik
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit im Krankheitsfall während der durch Attest nachgewiesenen Krankheitsdauer ruht. Das Attest ist unverzüglich bei der Prüfungsverwaltung einzureichen. Bitte unterrichten Sie auch Ihren Betreuer.
Wichtige Regelungen zur Abschlussarbeit finden Sie in § 18 APSO.
Wenn eine Abschlussarbeit in Absprache mit dem Themensteller im Sinne von §18 Abs. 2 der APSO als Gruppenarbeit zugelassen wurde, muss trotzdem jeder Autor ein eigenes Exemplar der Arbeit mit einer eigenen Eidesstattlichen Erklärung abgeben. Die individuelle Zuordnung der zu bewertenden Prüfungsleistungen soll deutlich aus der Arbeit hervorgehen. Auf dem Deckblatt steht nur der Name des/der Studierenden der/die dieses Exemplar einreicht. Auf der folgenden Seite können dann bei "Autoren" alle Autoren gelistet werden.
Abschlussarbeiten bei externen Betreuer*innen
Nach § 18 Abs. 4 Satz 3 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München (APSO) ist die Zustimmung des/r Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erforderlich, wenn die Thesis außerhalb der Hochschule ausgeführt werden soll (Betreuer*in). In einem solchen Fall muss die Thesis auch von einem/r TUM-Prüfer*in betreut werden (Themensteller*in).
Die Studierenden können Themen vorschlagen, jedoch ist der/die Themensteller*in (TUM) allein für die Festlegung des genauen Themas der Arbeit sowie für den gesamten formalen Ablauf dieses Teils der Abschlussprüfung zuständig.
Der Prüfungsausschuss benötigt
- den Titel der Thesis mit Bestätigung durch den/die Themensteller*in der TUM School of Social Sciences and Technology und
- die Bestätigung Ihres externen Ansprechpartners, dass er/sie bereit ist, als Betreuer*in zu fungieren
um die Zulassung zu prüfen (formlose Schreiben, keine Vorlage).
Das Diploma Supplement ist ein Zusatz zum Hochschulabschlusszeugnis. In Kapitel 6.1 Additional Information können individuelle Angaben zu Ihren im Rahmen des Studiums erbrachten extracurricularen Aktivitäten angegeben werden. Die Aufnahme dieser Angaben muss von Ihnen beantragt werden.
Dies muss so rechtzeitig geschehen, dass die Angaben bei der Zeugniserstellung berücksichtigt werden können. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die Prüfungsverwaltung der TUM School of Education. Welche Leistungen in das Diploma Supplement eingehen können, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.
Den ausgefüllten Laufzettel zum Diploma Supplement geben Sie bitte an der TUM School of Socail Sciences and Technology - Department Educational Sciences in der Prüfungsverwaltung ab.
Für eine reibungslose Zeugniserstellung sollten Sie regelmäßig Ihren Leistungsnachweis in TUMonline überprüfen. Bei Unstimmigkeiten kontaktieren Sie bitte die Prüfungsverwaltung.
Alle Informationen zu den Abschlussdokumenten, z.B. zur Aushändigung der Dokumente, finden Sie hier.
Sobald die letzte Prüfungsleistung in TUMonline hinterlegt ist, kontrollieren Sie bitte alle Angaben, die für die Abschlussdokumente wichtig sind: Persönliche Daten, Zuordnung Ihrer Leistungen, Titel Ihrer Thesis. Bestätigen Sie dann Ihrer Ansprechperson unserer Prüfungsverwaltung, dass alle Angaben richtig sind. Die Prüfungsverwaltung erteilt dann die Freigabe, und Ihre Abschlussdokumente werden von der Abteilung Graduation Office and Academic Records des TUM Center for Study and Teaching erstellt.