Anträge und Formulare

Alle Abschlussarbeiten

Bitte beachten Sie, dass im Master Berufliche Bildung (FPSO2024) ein Kolloquium zu halten ist. Im Reiter drunter finden Sie alle Infos hierzu.

Master Research on Teaching and Learning (englischsprachig)

Merkblatt Master's Thesis - Anmeldung zur Präsentation (neue FPSO, Berufliche Bildung)

Ausführliche Informationen zum Anerkennungsprozess finden Sie bei den FAQs zu Anerkennungen

Anrechnung für Ihr Bachelor-Studium:

Anrechnung für Ihr Master-Studium:

Anrechnung von Schulpraxiszeiten:

  • Für die Anrechnung von Schulpraxiszeiten müssen Sie den Antrag auf Anrechnung für Schulpraktika ausfüllen, Ihre Daten im Wiki-Formular ergänzen und den ausgefüllten Antrag sowie alle Praktikumsbescheinigungen als PDF hochladen.
  • Daraufhin wird der Antrag vorgeprüft. Sind die Unterlagen vollständig, werden Sie gebeten, den Antrag sowie die Praktikumsbescheinigungen im Original postalisch einzureichen (diese können nach Durchsicht zurückgegeben werden), damit der Antrag abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie kontaktiert, damit Sie diese nachreichen können. 

Wenn Sie bereits im Bachelor Berufliche Bildung Masterleistungen vorgezogen haben, schicken Sie den folgenden Antrag bitte per Mail an pruefungsverwaltung.edu@sot.tum.de. Weitere Dokumente brauchen Sie nicht einzureichen (nur den Antrag).

Wenn Sie bereits im Bachelor Naturwissenschaftliche Bildung Masterleistungen vorgezogen haben, geben Sie bitte den folgenden Antrag bei Herrn Prechter im Büro (Marsstr. 20-22, Raum 121) ab oder schicken Sie den Antrag per Post an Herrn Prechter (Postanschrift: TUM School of Social Sciences and Technology, Prüfungsverwaltung, Arcisstr. 21, 80333 München). Weitere Dokumente brauchen Sie nicht einzureichen (nur den Antrag).

Antrag auf Anrechnung vorgezogner Masterleistungen

Sollten für Ihren Abschluss in Ihrem Studienerfolgsnachweis noch Bewertungen von Prüfungsleistungen ausstehen, die noch nicht in TUMonline verbucht sind, können Sie die fehlenden Leistungen über unser Formular Bestätigung über bestandene Leistungen nachweisen.

Bitte klären Sie rechtzeitig evtl. Abwesenheiten/Urlaubszeiten der zuständigen Dozierenden. Akzeptiert werden ausschließlich unterzeichnete und gestempelte Formulare, Meldungen per E-Mail sind nicht ausreichend. (Aktuell werden direkt vom Prüfer verschickte Bestehensbestätigungen auch per E-Mail akzeptiert.)

Bei wissenschaftlichen Ausarbeitungen/Abschlussarbeiten muss die Abgabe der Arbeit beim Dozenten/Themensteller erfolgt sein (= Prüfungsdatum).

Studierende des Masters Berufliche Bildung erhalten Informationen zur Abschlussbescheinigung für das Referendariat auf den Seiten der Prüfungsverwaltung unter dem Punkt Bescheinigungen für den Vorbereitungsdienst (Referendariat).

Wichtige Information: Ab Referendariatsbeginn 01.09.2025 wird dies nicht mehr möglich sein!

Ihr Masterabschluss muss dann durch die Vorlage des Abschlusszeugnisses im Original bei Ihrer zuständigen Regierung nachgewiesen werden. Bei Zeitnot kann ein vorläufiges Abschlusszeugnis beantragt werden. Es muss bei der zentralen Prüfungsverwaltung angefordert werden und kann zeitnah versandt werden.

Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses alle studiengangsrelevanten Leistungen in TUM-online gültig verbucht sein müssen (120 ECTS). Die Möglichkeit den Abschluss mittels Bestehensbestätigungen nachzuweisen ist nicht mehr gegeben. Ein (vorläufiges) Abschlusszeugnis kann erst erstellt werden, wenn alle Studienleistungen final bewertet und in TUMonline verbucht sind.

Bitte planen Sie daher Ihr Studium so, dass als letzte Leistung nur noch die Abschlussarbeit zu erbringen ist und berücksichtigen Sie bei der Anmeldung der Masterarbeit auch den Bewertungszeitraum. Wenn Sie in der neuen FPSO sind, müssen Sie zudem die Terminierung des Kolloquiums beachten.

Bitte beachten Sie für Ihren Antrag die wichtigen Informationen und Hinweise in unserem Merkblatt.

Bitte beachten Sie, dass Nachmeldungen nur in Ausnahmefällen möglich sind und auch eine Ablehnung des Antrags erfolgen kann.

Alle Bescheinigungsformulare für Praktika und weitere Informationen finden Sie unter www.edu.tum.de > Schule > Schulpraktika.

Möchten Sie sich bereits abgeleistete Schulpraxiszeiten anerkenenn lassen, siehe weiter oben unter: Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Anträge für Bescheinigungen der universitären Note zur Anmeldung zur Ersten Lehramtsprüfung

Erziehungswissenschaften

Biologie

Chemie (Kombination mit Biologie)

Chemie (Kombination mit Mathematik)

Informatik

Mathematik

Physik

Sport

Bitte beachten Sie die Vorgaben zur Ausstellung von Attesten bei Beantragung eines Nachteilsausgleichs.

Allgemeine Informationen finden Sie HIER.

Gerne können Sie auch die Studienberatung kontaktieren.