Sie studieren bereits an der TUM oder einer anderen Hochschule und interessieren sich für das Lehramt an beruflichen Schulen oder an Gymnasien? Sie würden gerne wissen, was Sie erwartet, welche Leistungen Ihnen möglicherweise bei einem Wechsel angerechnet werden könnten oder welche Module aus dem Lehramtsstudium Sie für einen idealen Wechsel im Fachstudium schon belegen könnten? Dann lassen Sie sich von uns beraten! Nehmen Sie Kontakt auf zur Studienberatung des Department Educational Sciences! Wir unterstützen Sie bei allgemeinen und individuellen Fragen zum Studiengangswechsel/Quereinstieg.
Unsere FAQs beantworten vielleicht schon mal die ein oder andere Frage:
Einstieg im Wintersemester (WiSe) / Sommersemester (SoSe)
- Der Bachelor of Education startet regulär im Wintersemester. Aufgrund der besseren Studierbarkeit empfehlen wir den Studienbeginn im Wintersemester, dafür ist der Studienablauf mit z.T. aufeinander aufbauenden Modulen ausgelegt. Für die Bewerbung zum Wintersemester bewerben Sie sich für Fachsemester 1, die Bewerbung erfolgt mit den üblichen Dokumenten. Wie das Prozedere erfolgt und welche Dokumente notwenidg sind erfahren Sie auf den zentralen Seiten der TUM.
- Wenn Sie genügend Vorleistungen aus Ihrem Studium mitbringen (mindestens 22 anrechenbare ECTS), können Sie auch im Sommersemester einsteigen, denn dann können Sie sich für das 2. Fachsemester bewerben. Für die Bewerbung auf TUMonline benötigen Sie dann von uns einen Nachweis zur Semestereinstufung. Melden Sie sich hierzu bitte frühzeitig bei der Studienberatung.
- Nach der Immatrikulation können Sie einen Antrag auf Anrechnung von bisherigen Leistungen stellen. Den Antrag finden Sie auf unserer Homepage unter Anträge und Formulare. Die Einstufung in ein höheres Fachsemester als 1 bzw. 2 wird dann entsprechend der angerechneten Credits von der Fakultät vorgenommen.
- Die Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen kann bei einem Quereinstieg nicht garantiert und der empfohlene Studienplan zumeist nicht eingehalten werden. Zur optimalen Gestaltung Ihres Studienveralufs berät Sie die jeweilige Studienkoordination.
Nachweis zur Semestereinstufung
Ja, Sie können im SoSe beginnen, wenn Sie genügend Vorleistungen aus Ihrem Studium mitbringen (mindestens 22 anrechenbare ECTS).
Wir empfehlen den Einstieg im Wintersemester aufgrund der besseren Studierbarkeit.
Bei einer Bewerbung für das Sommersemester benötigen Sie zusätzlich einen Nachweis zur Semestereinstufung, denn ein Wechsel/Quereinstieg im Sommersemester bedeutet, dass Sie laut regulärem Studienplan mindestens ins 2. Fachsemester einsteigen. Dafür müssen Sie anrechenbare Vorleistungen von mindestens 22 ECTS bereits bei der Bewerbung nachweisen. Bereits erbrachte Leistungen müssen also vor Ihrer Immatrikulation geprüft werden. Bitte reichen Sie deshalb rechtzeitig (bis spätestens 3 Wochen vor Bewerbungsende) Ihre Nachweise bei der Studienberatung ein. Wir benötigen die Leistungsnachweise und Modulbeschreibungen der Module, die anrechenbar sind und ggf. die Notenskala des verwendeten Notensystems bei Leistungen, die außerhalb Deutschlands erbracht wurden. Sie können dafür bereits unser Formular "Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen - Bachelor" vewenden, dessen finale Prüfung dann nach der Immatrikulation erfolgt.
Die Studienberatung stellt bei einem positiven Bescheid den Nachweis zur Semestereinstufung aus, den Sie bei der Bewerbung einreichen/hochladen müssen, so dass Sie sich für das 2. Fachsemester bewerben können.
Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung zur Semestereinstufung nicht die offizielle Anerkennung Ihrer Leistungen ist! Das offizielle Anerkennungsverfahren wird erst nach Ihrer Immatrikulation durchgeführt.
Wenn Sie immatrikuliert sind, prüfen wir Ihren „Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen“. Der schrifltiche Bescheid darüber entscheidet letztendlich, ob Sie in Fachsemester 2 oder höher eingestuft werden.
Das kommt auf Ihr Vorstudium und die Zulassungsvoraussetzungen unserer verschiedenen Masterstudiengänge an!
Direkteinstieg in den konsekutiven (gleichnamigen, dazugehörigen) Master
Das grundständige Lehramtsstudium an der TUM ist konsekutiv, das bedeutet, dass der Master of Education auf dem Bachelor of Education aufbaut, sowohl im beruflichen Lahramt als auch im Lehramt für Gymnasium.
Ein Direkteinstieg in den Master Berufliche Bildung bzw. Master Naturwissenschaftliche Bildung (LA Gym) ist daher nur möglich, wenn Sie ein dem entsprechenden grundständigen Bachelor of Education vergleichbares Vorstudium mitbringen, wenn Ihnen also Ihr Vorstudium als Bachelor of Education anerkannt wird.
Ein vergleichbares Vorstudium ist im Hinblick auf die Berufliche Bildung ein Lehramtsstudium, welches die 3 Säulen berufliche Fachrichtung + Unterrichtsfach + Bildungswissenschaften abdeckt und zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 30 Credits in Modulen aus dem Bereich der Bildungswissenschaft (maximal 25 Credits) und der Sozialwissenschaft (maximal
5 Credits) oder eines Unterrichtsfachs (maximal 30 Credits) entsprechend des genannten Bachelorstudiengangs der TUM erbracht worden sind.
Bezogen auf die Naturwissenschaftliche Bildung muss es sich um ein Lehramtsstudium handeln, welches die 3 Säulen Unterrichtsfach 1 + Unterrichtsfach 2 + Erziehungswissenschaften abdeckt. Das heißt, Sie müssen ausreichend und gleichwertige Module in allen 3 Bereichen nachweisen.
Gerne können Sie sich auch informieren auf: https://www.edu.sot.tum.de/edu/mbb-bewerbung/faq/
Ein Direkteinstieg in den Masterstudiengang Berufliche Bildung ist u.a. möglich für Absolventen des
- Bachelor Ingenieurspädagogik Fachrichtung Bautechnik (Hochschule Rosenheim) und
- Bachelor Ingenieurspädagogik Fachrichtung Metalltechnik oder Elektro- und Informationstechnik (Hochschule Landshut)
- Bachelor Ingenieurspädagogik Fachrichtung Metalltechnik oder Elektro- und Informationstechnik (Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden)
Mehr Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier: Berufliche Bildung und Naturwissenschaftliche Bildung.
Direkteinstieg in einen nicht-konsekutiven, weiterbildenden Master
Wir bieten folgende weiterbildende Masterstudiengänge an, für die bestimmte Bachelorabschlüsse und weitere Zulassungsvoraussetzungen nötig sind. Bitte informieren Sie sich dazu auf der jeweiligen Homepage unter https://www.edu.sot.tum.de/bewerbung/.
- Master Berufliche Bildung Integriert (für Ingenieure)
- Master Wirtschaftspädagogik I und II
Sollte kein Direkteinstieg möglich sein
steigen Sie in den grundständigen Bachelor of Education ein, lassen sich Module aus Ihrem Vorstudium anerkennen und holen die noch fehlenden Module nach bevor Sie in den Master übergehen. Ggf. können parallel hierzu bereits Mastermodule vorgezogen werden. Erst wenn alle Bachelormodule absolviert sind (180 ECTS), ist die Fortsetzung des Studiums im Master möglich. Sehen Sie dazu die Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsmodalitäten für den jeweiligen Studiengang unter https://www.edu.sot.tum.de/bewerbung/
Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen wird durch §16 der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung der TUM geregelt. Es können Module, ggf. Teilleistungen und auch Schulpraktika anerkannt werden, wenn diese gleichwertig im Sinne der erworbenen Kompetenzen sind. Die wesentliche Frage ist daher: Sind die an Ihrer Universität erworbenen Kompetenzen im Großen und Ganzen vergleichbar mit den Modulen des Studiengangs, in den Sie wechseln möchten? Wenn ja, wird die Leistung anerkannt. Dies prüfen die Studienberater und Fachstudienberater auf Antrag nach Ihrer Immatrikulation im Lehramtsstudiengang. Anhand der Modulbeschreibungen können Sie eine Selbsteinschätzung vornehmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Web-Seite "Anerkennungen"
Sicher kann aus einem so fachnahen Studiengang einiges anerkannt werden. Einen Überblick gibt der Foliensatz "Profis im Unterrichten gesucht"
Speziell für Mathematik im gymnasialen Lehramt finden Sie detailiertere Informationen im Infoblatt unter Anerkennungen-Mathe.
Ein Quereinstieg ins Lehramt ist auch über spezielle Sondermaßnahmen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus möglich. Diese variieren jedes Jahr. Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Seiten des Ministeriums. und auch unter Sondermaßnahmen.