Bewerbungsverfahren allgemein

Wie bewerbe ich mich in TUMonline?
Interne Bewerber*innen loggen sich bitte ein und klicken auf Neue Bewerbung verfassen. Sie werden dann Schritt für Schritt durch die Bewerbung geführt.
Externe Bewerber*innen erstellen bitte einen neuen TUMonline-Account.

An wen wende ich mich, wenn ich technische Probleme bei der Online-Bewerbung habe?
Wenn während Ihrer Online-Bewerbung technische Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an den IT-Support: it-support@tum.de

Bei Fragen zu den Unterlagen oder Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte, immer unter Angabe der Antragsnummer, an studium@tum.de.

Ich kann mich nicht als neuer Bewerber anmelden bzw. ich kann nicht angeben, dass ich an der TUM studiere. Was soll ich tun?
Das System erkennt Studierende der TUM. Bitte legen Sie keinen neuen Bewerberaccount an, sondern erstellen Sie unter Ihrem bisherigen Account eine neue Bewerbung.

Was ist der Unterschied zwischen Bewerbernummer und Antragsnummer?
Man kann sich gleichzeitig für mehrere Studiengänge bewerben. Die Bewerbernummer bezieht sich auf die Person, die Antragsnummern auf die verschiedenen Bewerbungsanträge.

Eines meiner Bachelorfächer taucht nicht in der Liste auf. Was soll ich tun?
Bitte suchen Sie sich dasjenige Fach aus, das Ihrem Fach in der Bezeichnung am meisten ähnelt, z.B. Germanistik/Deutsch für Deutsch.

Ich werde nach der Studienform gefragt. Was soll ich angeben?
Wählen Sie bitte "konsekutives Masterstudium" aus.

Ich kann als Einstiegsfachsemester nur „1.“ eingeben. Ist das korrekt?
Ja, das ist korrekt, da die Nummerierung der Fachsemester im Master wieder von vorn beginnt. Möchten Sie im Master hochgestuft werden da Sie bereits Vorkenntnisse mitbringen, so müssen Sie nach der Immatrikulation in den Master einen Antrag auf Anerkennung stellen.

Unterlagen

Ich habe bei meiner Bachelorbewerbung schon einmal ein Passbild, mein Abiturzeugnis, eine Personalausweiskopie, eine Immatrikulations-/Studienverlaufsbescheinigung und/oder einen Sprachnachweis eingereicht bzw. hochgeladen. Muss ich diese(s) Dokument(e) erneut einreichen?
Ja, alle Dokumente müssen nochmals eingereicht werden, da nur die Bewerbungen bearbeitet werden, die vollständig sind. Bitte aktualisieren Sie Ihre Dokumente auch entsprechend, z.B. den Lebenslauf.
Unterlagen, die bereits beglaubigt eingereicht wurden (z.B. die Hochschulzugangsberechtigung), müssen nicht erneut beglaubigt werden. Hier genügt eine Kopie.

Früher musste man ein Motivationsschreiben einreichen. Jetzt wird das nicht mehr gefordert?
Korrekt, das Motivationsschreiben muss nicht mehr verfasst und eingereicht werden.

Ich soll ein "Fächer- und Notentranskript von bisherigen Studien" einreichen. Gilt das auch für interne BewerberInnen?
Der Leistungsnachweis bzw. das Transcript of Records ist ein Pflichtdokument und muss immer mit eingereicht werden. Eine HIlfestellung bietet das Dokumentenglossar der TU München.

Es wird angezeigt, dass ich eine Studienabschlussurkunde/zeugnis einreichen muss. Diese liegen mir (noch) nicht vor?
Für interene Studierende gilt: Als BB-Studierende/r müssen Sie diese Dokumente nicht einreichen. Wenn Sie Ihre Thesis bestanden bzw. Ihren Bachelor abgeschlossen haben, wird die Prüfungsverwaltung Ihren Abschluss an die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation melden und Sie können für den Master immatrikuliert werden. Bitte ignorieren Sie dieses Feld.

Externe Bewerberinnen und Bewerber (also alle die nicht die Berufliche Bildung an der TUM studieren) müssen eine beglaubigte Kopie zum Ende der Immatrikulationsfrist einreichen (5 Wochen nach Vorlesungsstart).

Muss ich die Unterlagen nicht mehr in Papierform schicken?
Der Bewerbungsprozess läuft komplett online, eine Einreichung der Unterlagen in Papierform ist nicht mehr notwendig. Erst für die Einschreibung müssen Dokumente postalisch eingereicht werden.

In welcher Sprache soll ich meinen Lebenslauf verfassen?
Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Welche weiteren Unterlagen sind einzureichen?
Der Bewerbungsassistent zeigt Ihnen an, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und welche eingereicht werden können. Weitere Unterlagen sind i.d.R. nur von besonderen Personengruppen einzureichen. Ausländische Erstbewerber benötigen z.B. eine Anerkennung des Zeugnis. Anerkannte Härtefälle legen ihre Anerkennung als Härtefall bei.

Ich habe bei der Online-Übermittlung meiner Daten einen Fehler gemacht. Was soll ich tun?
Zuständig hierfür ist die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation. Bitte unter Angabe der Antragsnummer bzw. Matrikelnummer eine Email senden an:
studium@tum.de

Formular zur Noteneingabe, Excel Notenübersicht, Curricularanalyse

Wo genau finde ich die Excelvorlage zur Noteneingabe? Ich kann den Link nicht finden.
Die Vorlage erscheint während des Bewerbungsprozesses.

Gebe ich nur Module aus der beruflichen Fachrichtung ein, oder kann ich auch Module aus den Sozialwissenschaften und dem Unterrichtsfach eingeben?
Gefordert sind 120 Credits aus dem Bachelorstudium. Aus welchem Bereich die Module kommen, ist nicht entscheidend.

Und was mache ich mit den LMU-Modulen?
Für die Noteneingabe ist es unerheblich, ob die Leistungen an der TUM oder der LMU erbracht wurden. Sie dürfen jedoch nur Module eingeben, welche auf der Leistungsübersicht bzw. dem Transcript of Records als erfolgreich abgeschlossen (also mit Note bzw. bestanden) ausgewiesen sind.

Manche meiner Module setzen sich aus Teilmodulen zusammen und/oder beinhalten unbenotete Leistungen (Studienleistungen). Wie muss ich bei der Noteneingabe vorgehen?
Bitte geben Sie nur die Noten von erfolgreich abgeschlossenen Modulen ein.

Wie ist das mit den 97 und 120 Credits?
Sie müssen 120 Credits eintragen, und davon müssen 97 Credits benotet sein. Sie haben mehr als 97 benotete Credits? Siehe ein paar Fragen weiter unten.

Ich gebe also 120 Credits ein. Muss ich die Noten aller benoteter Credits eingeben oder nur die Noten von 97 Credits?
97 Credits müssen mitsamt der Note eingegeben werden. Diese Mindestanzahl darf nur minimal überschritten werden. Wenn 97 Credits erreicht sind, dürfen Credits nur noch unbenotet eingegeben werden, auch wenn sie eigentlich benotet wurden. In die Durchschnittsnote fließen nur die Credits ein, die von Ihnen mit einer Note eingegeben wurden, also tragen Sie die Module mit den besten Noten ein bis Sie auf 97 Credits kommen, und füllen dann ohne Note mit weiteren Modulen auf bis Sie auf die 120 Credits kommen.

Ich kann mehr als 120 Credits bzw. mehr als 97 benotete Credits nachweisen. Wie gehe ich vor?
Geben Sie nie mehr als 120 Credits ein! Ein bis zwei Credits mehr sind okay, wenn die Summe Ihrer Module andernfalls geringfügig unter 120 Credits läge. Wenn Sie mehr Credits nachweisen können, können Sie frei wählen, welche Credits Sie eingeben. Üblicherweise werden das die am besten benoteten sein, da Sie so mehr Punkte im Eignungsverfahren erzielen.

Einige meiner Noten sind noch nicht eingetragen oder weisen Fehler auf. Ich komme zwar auf 120 Credits, würde im Eignungsverfahren aber vermutlich etwas besser abschneiden, wenn diese Noten berücksichtigt würden. Was soll ich machen?
Solange Sie die erforderliche Anzahl an (benoteten) Credits nachweisen können, tragen Sie bitte die Noten ein, die Ihnen vorliegen. Fehlerhaft in TUMonline eingetragene Noten können Sie automatisch berichtigen, solange Sie diese Noten im Falle einer stichprobenartigen Kontrolle nachweisen können. (Beispiel: Fälschlicherweise wurde in TUMonline 3,3 eingetragen, obwohl es eigentlich 1,3 heißen müsste, und Sie diese Note anhand einer benoteten Hausarbeit o.ä. nachweisen können.) In allen anderen Fällen bitten Sie den jeweiligen Dozenten darum, die Note rechtzeitig (also zeitig vor dem 31.05. bzw. dem 15.01.) einzutragen bzw. zu korrigieren!

Ich habe anlässlich der Noteneingabe bemerkt, dass mein Leistungsnachweis gravierende Fehler aufweist, wie z.B. falsche Creditzahlen. Das wird doch Auswirkungen auf mein Bachelorzeugnis haben. Was soll ich tun?
Fehler (z.B.: Bescheinigung von zu vielen/zu wenigen Credits, Benotung von laut FPSO unbenoteten Studienleistungen o.ä.), bitten wir, der Prüfungsverwaltung zu melden: pruefungsverwaltung.edu@sot.tum.de

In welcher Reihenfolge muss ich Module und Noten eingeben? Muss ich eine Sortierung vornehmen?
Sie können die Daten in jeder beliebigen Reihenfolge eingeben. Eine Sortierung ist nicht vorzunehmen. Am einfachsten ist es, erst alle benoteten Module aufzulisten, bis Sie auf 97 Credits kommen, und dann Module ohne Noten einzutragen, bis die 120 Credits erreicht sind.

Wie gehe ich bei der Eintragung von Anerkennungsmodulen vor?
Prinzipiell ist es bei (Pauschal)-Anerkennungen so, dass Bewerber ihre TUM-Leistungen eintragen können und den Rest der geforderten ECTS mit der Pauschalanerkennung auffüllen.

Zulassung und Einschreibung

Bin ich nach erfolgter Zulassung automatisch eingeschrieben?
Nein, denn Sie müssen den Studienplatz erst annehmen und den Antrag auf Einschreibung sowie ggf. weitere Unterlagen postalisch einsenden. Außerdem erfolgt die endgültige Einschreibung erst nachdem Sie Ihren Bachelorstudiengang nachweisbar abgeschlossen haben sowie Sie die Beiträge bezahlt haben.

Ich kann den Master nicht antreten, verfällt meine Zulassung?
Nein, die Zulassung bleibt bestehen. Können Sie den Master nicht antreten, so müssen Sie die Zulassung annehmen und sich später erneut online bewerben. Erfolgte die Bewerbung frist- und formgerecht, wird die Zulassung aus dem Vorjahr übernommen und Sie zum Master zugelassen, ohne erneut das Eignungsverfahren durchlaufen zu müssen. (siehe auch Punkt 7)

Eine Zulassung zum Masterstudium bleibt erhalten, auch wenn ich mich nicht einschreibe. Soll ich mich im Zweifel lieber jetzt oder später bewerben?
In der Tat bleibt eine Zulassung bestehen, auch wenn Sie sich nicht z.B. wegen fehlenden Nachweises eines Bachelorabschlusses nicht sofort einschreiben können. Die Entscheidung, ob Sie sich jetzt oder später bewerben, ist Ihnen überlassen. Prinzipiell ergeben sich durch eine frühere oder spätere Bewerbung weder Vor- noch Nachteile. Es gilt aber: Bewerben sollte sich, wer davon ausgeht, das Bachelorstudium so rechtzeitig abschließen zu können, dass die Aufnahme des Masterstudiums im Folgesemester möglich ist. Bedenken Sie auch, dass Teile des Masterstudiums vorgezogen werden können. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei einer bereits vorhandenen Zulassung für das entsprechende Semester erneut bewerben müssen!

Fristen und Termine, Übergang Bachelor > Master

Welche Frist ist für die Berücksichtigung der Bewerbung maßgeblich?
Für die Bewerbung gelten die Bewerbungsfristen (31. Mai für Bewerbung zum Wintersemester, 15. Januar für eine Bewerbung zum Sommersemester.) Wichtig ist auch die Immatrikulationsfrist, welche am Ende der 5. Woche nach Vorlesungsbeginn liegt (i.d.R. also Mitte Mai für einen Beginn des Studiums im Sommersemester, Mitte November für einen Beginn des Studiums im Wintersemester). Bis dahin muss der Bachelor abgeschlossen sein.

Wann werden die Eignungsgespräche durchgeführt?
Eignungsgespräche können sowohl während der Vorlesungszeit als auch in den Semesterferien durchgeführt werden. Eine Übersicht über diese Zeitfenster finden Sie jeweils bis zum Ende des jeweiligen Bewerbungszeitraumes (15.01. oder 31.05.) auf der Homepage. Den genauen Termin erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Eignungsgespräch.

Bis wann muss ich den Nachweis des Bachelorabschlusses erbringen, um mich im Masterstudium einschreiben zu können?   
Sie können nicht ohne BA-Abschluss in den Master immatrikuliert werden. Dieser Nachweis muss bis spätestens zur Immatrikulationsfrist (5 Wochen nach Vorlesungsbeginn) in TUMonline hochgeladen werden. Für interne Bewerber*innen gilt: Hier müssen Sie sich nicht kümmern, der Nachweis erfolgt durch eine interne Meldung der Prüfungsverwaltung der Abteilung Studienangelegenheiten des Department Educational Sciences an die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation bis spätestens einen Werktag vor der Immatrikulationsfrist.

Bis wann müssen meine Prüfungsleistungen aus dem Bachelor vorliegen, damit ich den für die Einschreibung in das Masterstudium erforderlichen Abschluss meines Bachelorstudiums rechtzeitig nachweisen kann?
Alle für den Bachelorabschluss erforderlichen Prüfungsleistungen müssen der Prüfungsverwaltung der Abteilung Studienangelegenheiten des Department Educational Sciences (nicht Prüfungsamt!) so rechtzeitig vorliegen, dass sie noch bearbeitet und der Abteilung Bewerbung und Immatrikulation gemeldet werden können. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung durch die Prüfungsverwaltung einige Tage in Anspruch nehmen kann. Falls bis zum Notenschluss (3 Wochen nach Vorlesungsbeginn) noch nicht alle Prüfungsleistungen in TUMonline verbucht sind, melden Sie sich bitte umgehend zur Klärung bei Ihrer Prüfungsverwaltung.

Was gilt für die Abgabe der BA-Abschlussarbeit?
Für die Bearbeitung der BA-Abschlussarbeit haben Sie maximal 12 Wochen Zeit. Dem/der Prüfer/in müssen zudem 2 Monate Beurteilungszeit eingeräumt werden. Bis spätestens zum Notenschluss (3 Wochen nach Vorlesungsbeginn) muss eine Bestehensbescheinigung vorgelegt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ausstellung einer 4,0 Bestätigung der/dem Prüfer/in vorbehalten ist. Sie kann nicht eingefordert werden und kann nur ausgestellt werden, wenn die finale Arbeit dem Prüfer/ der Prüferin vorliegt. Daher empfehlen wir dringend, die Arbeit allerspätestens zwei Monate vor Notenschluss abzugeben, um den Übertritt in den Master zu gewährleisten. Für die finale Note gibt es in diesem Sinne keine Frist, d.h. das Zeugnis kann erst dann erstellt werden, wenn die finale Note vorliegt. Denken Sie also an die rechtzeitige Anmeldung und Abgabe von Bachelor- und Seminararbeiten und sprechen Sie ggf. frühzeitig mit Ihrem Betreuer der Arbeit!

Ich wurde zum Masterstudium zugelassen und will nun mit dem Masterstudium anfangen. Muss ich irgendetwas tun?
Sie müssen den Studienplatz annehmen, die Beiträge bezahlen, den Antrag auf Einschreibung postalisch einsenden sowie alle weiteren Unterlagen für die Einschreibung hochladen oder postalisch einsenden (Liste in TUMonline). Sie bekommen eine Email, sobald Sie immatrikuliert sind.

Ich habe meine 180 Credits rechtzeitig erworben, bin zum Master zugelassen und habe fristgerecht mitgeteilt, dass ich mit dem Masterstudium beginnen will. Muss ich mich selbst aus dem Bachelor exmatrikulieren?
Sie müssen sich nicht selbst exmatrikulieren, aus dem Bachelor werden Sie dann durch das Prüfungsamt automatisch exmatrikuliert. Alle Infos zur Exmatrikulation finden Sie auf der Seite des TUM CST: Exmatrikulation TUM.

Werde ich nach Erwerb der 180 Credits aus dem Bachelorstudium automatisch exmatrikuliert oder kann ich, zum Beispiel weil ich unter der Regelstudienzeit geblieben bin, noch ein Semester länger im Bachelor eingeschrieben sein, um Masterkurse vorziehen zu können?
Wenn Sie in einem Studiengang alle vorgesehenen Credits erworben haben, so werden Sie exmatrikuliert, denn das Studium ist damit abgeschlossen.

Externe Bewerber*innen und Quereinstieg

Kann ich mit meinem Bachelorstudium in den Master einsteigen?
Sie können nur dann zum Master Berufliche Bildung zugelassen werden, wenn Sie ein dem Bachelor Berufliche Bildung vergleichbares Vorstudium mitbringen. Dies bedeutet, Sie benötigen ein Lehramtsstudium, welches die 3 Säulen berufliche Fachrichtung + Unterrichtsfach + Sozialwissenschaften abdeckt (d.h. Sie müssen ausreichend Module in allen 3 Bereichen nachweisen). 

Ausnahme: Studierende, die sich für die Fachrichtung Metalltechnik oder für Elektrotechnik und Informationstechnik interessieren, sollten unbedingt prüfen, ob der Studiengang Master Berufliche Bildung Integriert für Sie geeignet ist. Dies ist ein Studiengang, welcher sich gezielt an Ingenieure richtet. Informationen finden Sie auf der Seite "Studieninteressierte Master Berufliche Bildung Integriert".

Woher weiß ich, ob mein Vorstudium einschlägig ist?
Ihr Vorstudium ist dann einschlägig, wenn Sie ein dem Bachelor Berufliche Bildung der TU München vergleichbares Vorstudium mitbringen. Der Bachelor Berufliche Bildung gliedert sich in die 3 Bereiche berufliche Fachrichtung + Unterrichtsfach + Sozialwissenschaften. Ihr Vorstudium ist einschlägig, wenn Sie mindestens 150 Credits aus allen 3 Bereichen mitbringen. Fehlen in einem Bereich einige Credits, z.B. haben Sie weniger Sozialwissenschaften gemacht als im Bachelor Berufliche Bildung der TU München gemacht wird, oder haben zu wenig Credits im Unterrichtsfach, so können Ihnen Auflagen bis zu 30 Credits auferlegt werden. Diese müssen dann innerhalb des ersten Jahres im Master nachgeholt werden. Haben Sie mehr als 30 fehlende Credits, so ist leider das Bachelorstudium nicht vergleichbar. In diesem Fall empfehlen wir einen Einstieg in unseren Bachelor, um die fehlenden Kompetenzen nachzuholen.

Wie kann ich selber einschätzen, ob mein Vorstudium einschlägig ist?
Eine Einschätzung können Sie selbst gut vornehmen. Ab Seite 11 der Bachelor-Fachprüfungsordnung der gewünschten Fachrichtung finden Sie die Module aufgelistet, welche für eine Zulassung herangezogen werden. Dazu benötigen Sie noch die dazugehörigen Modulhandbücher für die Fachrichtung, die Sozialwissenschaften sowie das Unterrichtsfach. Damit können Sie die Inhalte aus Ihrem Bachelor-/Diplom-Studium mit dem Bachelor Berufliche Bildung abgleichen. Die wesentliche Frage ist immer: Sind die an Ihrer Universität erworbenen Kompetenzen im Großen und Ganzen vergleichbar mit den Modulen der Beruflichen Bildung?

Mir fehlen vermutlich mehr als 30 Credits. Habe ich also keine Chance auf eine Zulassung im Master? Soll ich mich trotzdem bewerben?
Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Vorstudium anerkannt werden kann, so sollten Sie sich bei uns melden. Eine Möglichkeit wäre, Sie bewerben sich für den Bachelor Berufliche Bildung, wir rechnen Ihnen alle gleichwertigen Module an und stufen Sie dann hoch (z.B. in das 4. Semester).

Studierende ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge (FH, Uni, Hochschule) in den Fachgebieten Metalltechnik, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Elektro- und Informationstechnik oder vergleichbaren Studiengängen sollten eine Bewerbung für den Studiengang Master Berufliche Bildung Integriert in Erwägung ziehen. Dies ist ein Studiengang, welcher für Ingenieure konzipiert wurde und bei der Bewerbung müssen kein Unterrichtsfach und keine Bildungswissenschaften nachgewiesen werden. Informationen finden Sie auf der Seite "Studieninteressierte Master Berufliche Bildung Integriert".

Wo ist das alles geregelt? Wo kann ich die Module vom Bachelor Berufliche Bildung einsehen?
Eine Übersicht über alle Module des Bachelor Berufliche Bildung finden Sie in der Anlage 1 der Fachprüfungsordnung der jeweiligen beruflichen Fachrichtung (ungefähr ab Seite 11). Diese finden Sie auf der Seite BB Fachprüfungsordnungen. Die Qualifikationsvoraussetzungen für den Master Berufliche Bildung regelt §36 der Fachprüfungsordnung. Dort ist die Vergeichbarkeit von Studiengänge geregelt. Diese finden Sie BB Fachprüfungsordnungen (bitte wählen Sie Master und dann Ihre berufliche Fachrichtung).

Die Enschätzung, ob mein Vorstudium einschlägig ist, finde ich schwierig. Wer kann mir helfen?
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorstudium vergleichbar ist oder Sie sich für den Bachelor bewerben sollen, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung des Departments Educational Sciences. Gerne können wir eine Hilfestellung geben. Bitte geben Sie immer eine Telefonnummer für Rückfragen an.

Warum muss mein Vorstudium einschlägig sein? Man kann mir doch Auflagen erteilen und ich hole bestimmte Module nach?
Der Master Berufliche Bildung baut inhaltlich auf den Bachelor Berufliche Bildung auf und ist damit eine Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen. Es können durchaus Auflagen erteilt werden, allerdings dürfen grundsätzlich nicht mehr als 30 Credits Prüfungsauflagen auferlegt werden. Bei mehr als 30 Credits erfolgt eine Ablehnung, da das Studium nicht einschlägig ist.

Ist für externe Bewerber bzw. Quereinsteiger bei der Noteneingabe etwas zu beachten?
Nein, hier gilt dasselbe wie für interne Bewerber*innen. D.h. Sie geben Ihre besten Noten an, bis Sie 97 Credits erreichen, und füllen den Rest dann mit unbenoteten Modulen auf, bis Sie 120 Credits erreicht haben.

Annahme/Ablehnung des Studienplatzes, Einschreibung in einem späteren Semester, Wiederbewerbung

Ich wurde zugelassen, kann bzw. will mich aber erst in einem späteren Semester einschreiben (z.B. weil noch Prüfungsleistungen fehlen und somit der Nachweis über den Bachelorabschluss nicht fristgerecht nachgereicht werden kann). Wie soll ich vorgehen?
In TUMonline und per E-Mail werden Sie über Ihre Zulassung zum Masterstudium informiert. Bitte nehmen Sie den Studienplatz an, auch wenn Sie sich zu dem Zeitpunkt noch nicht ganz sicher sein können, ob Sie den Bachelor erfolgreich abschließen werden. Die Zulassung bleibt dann erhalten. Eine neue Bewerbung über TUMonline ist dann in einem der Folgesemester notwendig, auch wenn Sie die Zulassung schon besitzen.

Das Eignungsverfahren müssen Sie bei einer vorhandenen Zulassung nicht noch einmal durchlaufen. Legen Sie eine neue Bewerbung für das nächste Semester in TUMonline ("Neue Bewerbung erfassen") an, vervollständigen Sie alle Angaben und laden Sie alle Dokumente nochmals hoch. Wichtig: eine Bewerbung wird erst dann bearbeitet, wenn bis Ende der bewerbungsfrist ALLE geforderten Angaben gemacht und ALLE geforderten Unterlagen hochgeladen wurden.

Ich habe den Studienplatz bereits angenommen, und erst danach ist mir aufgefallen, dass ich mich zum folgenden Semester noch nicht einschreiben kann bzw. will. Was soll ich tun?
Das ist kein Problem. Die Zulassung bleibt erhalten, bewerben Sie sich dann im Folgesemester bitte erneut.

Ich kann meinen Studienplatz nicht mehr annehmen/ablehnen. Was soll ich tun?
Ab Semesterbeginn (SS: 01.04. / WS: 01.10.) können nur noch TUM-Sachbearbeiter*innen die Annahme des Studienplatzes veranlassen, und nicht mehr Sie selbst. Möchten Sie den Studienplatz annehmen, so kontaktieren Sie bitte umgehend das SSZ Abteilung Bewerbung und Immatrikulation unter studium(at)tum.de

Ich will/muss mich trotz Zulassung zum Masterstudium erst zu einem späteren Semester einschreiben. Wird es mir möglich sein, Master-Kurse vorzuziehen? Wenn ja, welche?
Ab dem sechsten Fachsemester können Modulprüfungen aus dem Masterstudiengang Berufliche Bildung in der jeweiligen beruflichen Fachrichtung vorgezogen haben. Vor dem 6. Semester haben Sie keinen Anspruch, dass Ihnen diese dann im Master anerkannt werden, falls sich die Strukur des Masterstudienganges geändert hat. Vorrang haben aber immer Masterstudierende. Im Fach Englisch können keine Master-Kurse vorgezogen werden.

Ich habe Master-Leistungen vorgezogen. Werden diese automatisch für den Master verbucht?
Im Bachelorstudiengang erworbene, vorgezogene Master-Leistungen werden nicht automatisch im Master verbucht. Sie müssen bei der Prüfungsverwaltung einen Antrag auf Anerkennung stellen.