Bewerbung und Zulassung - Berufliche Bildung

Hier erhalten Sie alle Informationen zur Bewerbung und Zulassung für die Studiengänge Berufliche Bildung - Lehramt an beruflichen Schulen.

Hinweis für die Bewerbung zum Wintersemester 2024/2025:  Der Bescheid über die bestandene Eignungsprüfung im Fach Englisch kann bis zum 15.08.2024 nachgereicht werden.

Bachelor

Voraussetzung für das Studium des Bachelorstudiengangs Berufliche Bildung an der TUM ist die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife. Die fachgebundenen Hochschulreife berechtigt für ein Studium bestimmter, genau definierter Lehramtsstudiengänge. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite TUM-Hochschulzugangsberechtigung.

Für die Unterrichtsfächer Sport und Englisch ist ein bestandener Eignungstest nachzuweisen: Anglistik   / Sport.

Für die Bewerbung zum Wintersemester 2024/2025 kann der Bescheid über die bestandene Eignungsprüfung im Fach Englisch bis zum 15.08.2024 nachgereicht werden.

 

Für die Schulpsychologie gelten weitere Besonderheiten, diese finden Sie auf der Seite Bewerbung Teilstudiengang Schulpsychologie.

Beruflich Qualifizierte finden Informationen über das Hochschulzugangsverfahren auf den zentralen TUM-Seiten unter Beruflich Qualifizierte

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

Zur Aufnahme des Studiums benötigen Sie noch keine Praktika! Die Ableistung von 24 Wochen des 48-wöchigen Berufspraktikums vor Studienbeginn wird empfohlen. Informationen finden Sie auf der Seite Schulpraktika - Infos für Studierende.

Wie das Bewerbungsverfahren im Detail abläuft, erfahren Sie hier.

                                 

Schulpsychologie

Alle Informationen zur Bewerbung für die Schulpsychologie haben wir auf der folgenden Seite zusammengefasst: Bewerbung Teilstudiengang Schulpsychologie.

                                 

Master

Hinweis für Studienbeginner Master Berufliche Bildung ab WS 22/23

Für Studierende mit Unterrichtsfach Sport, die ab dem Wintersemester 2022/23 das Masterstudium aufnehmen, ist vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des TUM-Senats der Nachweis eines Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber, die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe und ein Praktikums von 50 Übungsstunden in einem Sportverein im Sinne von § 57 LPO I Abs. 1 Nrn. 2-4 LPO I erforderlich. Ähnliche Regelungen gelten für die Erweiterung um das Unterrichtsfach Sport. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an die Fachstudienberatung Sport für Lehramtsstudiengänge: Julia Blumenstiel

Voraussetzung für die Zulassung zum Master Berufliche Bildung ist ein Bachelorstudiengang Berufliche Bildung oder ein vergleichbares Vorstudium.

Für das Masterstudium können Sie sich für das Sommer- oder Wintersemester bewerben. Im Falle des Studienbeginns im Sommersemester sind Anpassungen an dem Studienplan vorzunehmen.

Das Bachelorstudium muss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein. Zur Immatrikulation in den Masterstudiengang ist der Bachelorabschluss nachzuweisen. Bewerben sollten Sie sich deshalb im letzten Semester Ihres Bachelorstudiums.

Zusätzlich ist für die Zulassung zum Masterstudium ein Eignungsverfahren (siehe weiter unten) zu durchlaufen.

Wichtig: auch bei einer bereits vorhandenden Zulassung müssen Sie sich für das entsprechende Semester erneut bewerben! 

Dazu müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist einen neuen Bewerbungsvorgang starten und einen aktualisierten Lebenslauf hochladen. Die bereits vorhandene Zulassung wird übertragen. Das Eignungsverfahren müssen Sie nicht erneut durchlaufen.

Die Bewerbung erfolgt elektronisch über TUMonline. Eine Schritt-für-Schritt Anleitung finden Sie auf der zentralen Bewerbungsseite der TU München.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung erst dann bearbeitet wird, wenn alle geforderten Dokumente innerhalb der Bewerbungsfrist hochgeladen wurden!

Welche Unterlagen Sie für die Zulassung einreichen müssen, sehen Sie immer in Ihrem TUMonline-Account.

Für eine Zulassung müssen Sie keine Unterlagen in Papierform einreichen.

Interne Bewerberinnen und Bewerber laden bitte folgende Dokumente hoch:
  • einen aktuellen Leistungsnachweis bzw. Transcript of Records
  • eine Übersicht über bisher erbrachte Studienleistungen ("Formular zur Noteneingabe"). Die Vorlage hierfür finden Sie in TUMonline während Ihres Bewerbungsprozesses. Andere Dokumente oder Vorlagen können nicht akzeptiert werden. Nähere Erläuterungen finden Sie weiter unten unter dem Punkt "Noteneingabe (Curricularanalyse)".
  • einen vollständigen und aktuellen Lebenslauf
  • Belege, welche die Angaben im Lebenslauf bestätigen

Sie müssen Ihrer Bewerbung keinen Nachweis über Ihren Bachelorabschluss beilegen; zur Immatrikulation muss allerdings der Bachelor abgeschlossen sein. Weitere Informationen dazu finden Sie unten unter dem Punkt "FAQ".

Externe Bewerberinnen und Bewerber benötigen zudem:
  • alle oben genannten Unterlagen
  • eine Immatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
  • falls vorhanden, eine Abschlussurkunde Ihres Vorstudiums (Bachelorzeugnis oder vgl.)
  • eine Kopie Ihres Personalausweises

Erläuterungen zu den einzelnen Unterlagen finden Sie im Dokumentenglossar der TU München.

Erst nach erfolgter Zulassung müssen für die Einschreibung Dokumente postalisch eingereicht werden.

Start Online-Bewerbung

 

Externe BewerberInnen müssen für die Zulassung zum Master Berufliche Bildung ein dem Bachelor Berufliche Bildung der TU München vergleichbares Vorstudium vorweisen. Ein qualifizierter Hochschulabschluss liegt vor, wenn die abgelegten Prüfungsleistungen gleichwertig zu den Prüfungsleistungen des Bachelorstudiengang Berufliche Bildung in der jeweiligen Kombination sind und den fachlichen Anforderungen des Masterstudiengangs Berufliche Bildung in der jeweiligen Kombination entsprechen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen mindestens 30 Credits in Modulen aus dem
Bereich der Bildungswissenschaft (maximal 25 Credits) und der Sozialwissenschaft (maximal 5 Credits) oder eines Unterrichtsfachs (maximal 30 Credits) erbracht worden sein.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem FAQ.

Studierende, welche im Bachelor Berufliche Bildung der TU München eingeschrieben sind, gelten als sog. "interne BewerberInnen". Grundsätzlich sind Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbungsverfahren und Eignungsverfahren identisch zu externen BewerberInnen. Interne BewerberInnen haben keinen Vorteil oder Vorzug.

Lediglich bei der Immatrikulation wird etwas anders verfahren. Auch hier muss der Antrag auf Einschreibung sowie alle weiteren Unterlagen ausgenommen die Abschlussdokumente so bald wie möglich nach der Zulassung eingereicht werden. Der Nachweis über den Bachelorabschluss erfolgt jedoch über eine interne Meldung von der Prüfungsverwaltung des Department Educational Sciences an die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem FAQ unter dem Kapitel "Fristen und Termine, Übergang Bachelor > Master".

Um Ihre vorläufige Abschlussnote, die Bestandteil des Eignungsverfahrens ist, ermitteln zu können, ist es von Bewerberseite notwendig, eine Auswahl an Credits durchzuführen.

Die Eingabe erfolgt über die Excelvorlage, welche im Bewerbungsprozess über TUMonline bereitgestellt wird. Das Formular können Sie auch hier downloaden: Formular zur Noteneingabe EV MBB

Zur Eingabe ist folgendes zu beachten:

  • Es sind insgesamt 120 Credits anzugeben. Diese dürfen nicht unterschritten und nur um max. 2 Credits überschritten werden.
  • 97 Credits von diesen 120 Credits müssen benotet sein. Diese dürfen ebenfalls weder unterschritten und auch nur um max. 2 Credits überschritten werden.

Auch wenn eine Abschlussnote vorliegt, muss die Eingabe durchgeführt werden. Das Excelfile muss anschließend in TUMonline hochgeladen werden.

Weitere Informationen zur Noteneingabe finden Sie auf unserem FAQ.

Bei einer Bewerbung für eine Kombination mit dem Unterrichtsfach Sport bzw. Englisch muss grundsätzlich immer im Bewerbungsverfahren ein Bescheid über das Bestehen bzw. die Befreiung der Eignungsprüfung im Fach Sport / Englisch hochgeladen werden. Fehlt dieses Dokument, so wird automatisch eine Ablehnung aufgrund unvollständiger Bewerbungsunterlagen ausgesprochen. Dies gilt auch für Studierende, die aus dem Bachelor Berufliche Bildung der TUM in den Master Berufliche Bildung der TUM wechseln möchten.

Für Bewerber*innen, welche ohne Unterbrechung vom Bachelor Berufliche Bildung in den Master Berufliche Bildung wechseln möchten, gilt:

  • Ihr mit der Bachelorbewerbung eingereichter Sport- bzw. Englischnachweis behält seine Gültigkeit, sofern keine Unterbrechung im Studium vorliegt
  • Das Pflichtfeld "Bescheid über die bestanden Prüfung im Fach Sport / Englisch" darf in der Bewerbungsmaske nicht übersprungen werden, Sie müssen hier ein Dokument hochladen. Empfohlen wird das Hochladen eines selbstverfassten Word- oder PDF-Dokumentes, aus dem hervorgeht, dass die Bescheinigung über das Bestehen bzw. die Befreiung der Eignungsprüfung bereits bei der Bewerbung zum Bachelor der TUM vorgelegt wurde und bitte für den Master übernommen werden soll.

Liegt eine Unterbrechung im Studium vor oder möchten Sie von extern an die TUM wechseln, so muss immer der Bescheid über die Befreiung bzw. das Bestehen der Eignungsprüfung nachgewiesen werden.

Details zum Sporteignungstest finden SIe auf der Seite BaySPET Portal 2020 - Sporteignungsprüfung der bayerischen Universitäten.

Details zum Eignungsfeststellungsprüfung im Fach Englisch finden Sie auf der Seite Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) im Fach Englisch/Anglistik der LMU.

Um zum Masterstudium zugelassen zu werden, durchlaufen Bewerber-/innen ein zweistufiges Eignungsverfahren.

Bewertungskriterien der ersten Stufe sind die fachliche Qualifikation (curriculare Analyse) und die Abschlussnote.

Bei Erreichen der notwendigen Punktzahl kann bereits nach der ersten Stufe die Zulassung erfolgen.

Bewerber-/innen, die die notwendige Punktzahl in der ersten Stufe nicht erreichen, gelangen in die zweite Stufe, in der anstelle des Begründungsschreibens ein Eignungsgespräch in die Bewertung einfließt.

Detaillierte Informationen zum Eignungsverfahren entnehmen Sie bitte der Anlage 2 der Ihrem Studiengang entsprechenden Fachprüfungsordnung.

Bewerber/innen werden spätestens eine Woche vorab eingeladen.

Die Zeiträume für die Eignungsgespräche für das Verfahren zum Sommersemester 2025 sind wie folgt:

  • Zeitraum 1: 20. Januar bis 24. Januar 2025
  • Zeitraum 2: 10. Februar bis 14.Februar 2025
  • Zeitraum 3: 24. Februar bis 28. Februar 2025
  • Zeitraum 4: 17. März bis 21. März 2025

Die Zeiträume für die Eignungsgespräche für das Verfahren zum Wintersemester 2025/2026 werden noch bekanntgegeben.

 

Die Informationsveranstaltungen zum Übergang Bachelor-Master Berufliche Bildung finden statt:

  • Anfang/Mitte Mai

Die genauen Termine werden unter www.edu.sot.tum.de/studium unter Info-Veranstaltungen veröffentlicht.

Download: Präsentation der letzten Informationsveranstaltung

                                 

Erweiterung

Für ein Erweiterungsfach können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie in einem Studiengang der beruflichen Bildung immatrikuliert sind oder ein solches abgeschlossen haben.

Sie können das Erweiterungsstudium im Sommer- oder Wintersemester beginnen. Ihren Bewerbungsunterlagen müssen Sie einen Nachweis über ein Beratungsgespräch mit der Studienberatung des Department Educational Sciences beilegen. Alle Informationen dazu sowie zu den Besonderheiten des Erweiterungsstudiums finden Sie hier.