Bewerbung und Zulassung - Schulpsychologie

Der Teilstudiengang Schulpsychologie ist zulassungsbeschränkt. Es stehen jährlich 10 Studienplätze zur Verfügung. Diese werden über ein lokales Numerus-Clausus-Verfahren vergeben.

Der Teilstudiengang Schulpsychologie kann nur in Kombination mit einem Bachelorstudiengang Berufliche Bildung begonnen werden. Daher muss mit der Bewerbung zum Teilstudiengang Schulpsychologie eine Bewerbung für den Bachelor Berufliche Bildung vorliegen. Bitte lesen Sie daher alle folgenden Informationen genau durch.

Beachten Sie bitte, dass LMU Studierende oftmals andere Regeln haben. Informieren Sie sich zuallererst über die TUM (bzw. nur mit unseren Verlinkungen auf bestimmte LMU Seiten).

 

Das Studium kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Der Bewerbungszeitraum ist folgendermaßen: 15. Mai bis 15. Juli

Der Teilstudiengang Schulpsychologie kann nur in Verbindung mit einem Bachelorstudium Berufliche Bildung begonnen werden. Daher müssen Sie sich auch für diesen Studiengang bewerben. Nähere Informationen dazu in den nächsten Schritten.

Vor Bewerbung ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch mit der Studienberatung der TUM School of Social Sciences and Technology / department educational sciences durchzuführen. Dieses Beratungsgespräch ist verpflichtend, eine Bescheinigung über das Beratungsgespräch ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Bitte kontaktieren Sie die Studienberatung, um einen Termin auszumachen.

Schreiben Sie uns eine Mail mit Terminvorschlägen (Beratungen sind telefonisch oder vor Ort möglich).

Das Merkblatt zum Beratungsgespräch können Sie hier herunterladen: Merkblatt Schulspychologie

Sie bewerben sich im Bewerbungszeitraum über das Portal TUMonline für zwei Studiengänge:

  1. Zuerst für den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung in der gewünschten Fachrichtung in Kombination mit einem der 13 wählbaren Unterrichtsfächer,
  2. und sobald diese Bewerbung abgeschlossen ist, bewerben Sie sich für den Teilstudiengang Schulspychologie.

Bei der Bewerbung für den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung ist der Teilstudiengang Schulspychologie nicht als Unterrichtsfach wählbar. Sie wählen hier das Unterrichtsfach, das Sie studieren möchten, wenn Sie den Studienplatz für die Schulpsychologie NICHT erhalten.

In TUMonline legen sich ein Bewerberkonto an. Von diesem Bewerberkonto aus können Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben. Den Link finden sie am Ende dieses Leitfadens. Bereits immatrikulierte Studierende starten einen neuen Bewerbungsvorgang aus dem TUMonline Account.

Der elektronische Bewerberassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die Bewerbung. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen im Rahmen der Bewerbung eine Vorprüfung ihrer Zeugnisse durch uni-assist vornehmen lassen.

Ihre Daten werden online an die TUM übermittelt.

Hilfestellungen und Anleitungen zur Online-Bewerbung finden Sie hier.

Wichtig: Beide Bewerbungen (Teilstudiengang Schulpsychologie & berufliches Lehramt) sind nur an der TUM über das Portal TUMonline notwendig!

 

Der Bachelorstudiengang Berufliche Bildung ist zulassungsfrei (lediglich bei den Unterrichtsfächern Sport und Englisch gibt es ein Eignungsverfahren).

Das bedeutet:

  • Sind alle Unterlagen komplett und korrekt, erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine E-Mail-Benachrichtigung mit Ihrer Zulassung.
  • Erfüllen Sie NICHT die geforderten Voraussetzungen oder gingen die Bewerbungsunterlagen nach Bewerbungsende ein, erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine E-Mail-Benachrichtigung mit Ihrer Ablehnung.

Der Teilstudiengang Schulpsychologie ist zulassungsbeschränkt. Das bedeutet:

  • für diesen Teilstudiengang stehen eine begrenzte Zahl an Studienplätzen pro Jahr zur Verfügung.
  • Nach Eingang aller Bewerbungen für den Teilstudiengang Schulpsychologie findet ein lokales NC-Verfahren statt.
  • BewerberInnen erhalten per Email Information über Zusage oder Ablehnung.
  • Im Falle einer Ablehnung haben Sie über das Nachrückverfahren ggf. die Möglichkeit, einen Studienplatz zu erhalten, siehe dazu den nächsten Punkt „Studienplatzannahme“.

Erhalten Sie keinen Studienplatz für die Schulpsychologie, so haben Sie die Möglichkeit, den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung in der von Ihnen in der Bewerbermaske angegebenen Fächerkombination zu studieren, sofern Sie hier eine Zulassung erhalten haben.

Haben Sie eine Zulassung erhalten, so müssen Sie Ihren Studienplatz in Ihrem Bewerberaccount in TUMonline annehmen. Im Teilstudiengang Schulpsychologie innerhalb von 14 Tagen, für den Bachelor Berulfliche Bildung bis spätestens 15. September (für Wintersemester) bzw. 15. März (für Sommersemester). Wählen Sie bitte auf TUMonline "Doppelstudium" aus.

Reichen Sie innerhalb von 14 Tagen alle benötigten schriftlichen Dokumente per Post an das Immatrikulationsamt ein!

Nach Annahme des Studienplatzes können Sie in TUMonline einen Zulassungsbescheid herunterladen.

Möchten Sie einen Studienplatz NICHT annehmen, so wählen Sie dies bitte entsprechend in der Onlinemaske aus. Nehmen Sie den Studienplatz für die Schulpsychologie nicht innerhalb von 14 Tagen an, wird der freigewordene Studienplatz an den den/die nächste Person auf der Warteliste vergeben („Nachrückverfahren“).

Da der Teilstudiengang Schulpsychologie NUR in Verbindung mit dem Bachelorstudiengang Berufliche Bildung studiert werden kann, müssen Sie immer beide Studienplätze annehmen! Lehnen Sie den Studienplatz Berufliche Bildung ab, so wird Ihre Studienplatzannahme für die Schulpsychologie verworfen.

Nehmen Sie den Studienplatz für den Teilstudiengang Schulpsychologie sowie für den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung an, so wird die Schulpsychologie als gültiges Unterrichtsfach übernommen. Die KollegInnen vom Immatrikulationsamt werden dann das Unterrichtsfach, dass Sie alternativ zur Schulpsychologie angegeben hatten, austragen.

Bei der Annahme des Studienplatzes für den Teilstudiengang Schulpsychologie (nach bereits erfolgter Annahme des Studienplatzes Berufliche Bildung) bitte das Feld "als Doppelstudium" wählen auf TUMonline.

Nach Annahme des Studienplatzes überweisen Sie bitte die Studentenwerksbeiträge. Bitte beachten Sie die Frist dafür (14 Tage nach Zulassung muss der Betrag eingegangen sein).

An der LMU zahlen Sie keinen Studentenwerksbeitrag, lediglich an der TUM via TUMonline.

Informationen zu Ihren Beiträgen und den Überweisungsmodalitäten finden Sie in Ihrer TUMonline-Visitenkarte unter "Studienbeitragsstatus".

Die Beiträge enthalten den Sockelbeitrag für das Semesterticket zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs im Münchner Verkehrsverbund. Weitere Informationen zum Semesterticket und zur Studienfinanzierung finden Sie auf den zentralen Seiten der TUM.

Sie werden an der TUM immatrikuliert, wenn

  • in Ihrem TUMonline-Account alle Dokumente vollständig verbucht und als korrekt gekennzeichnet sind,
  • Sie Ihre Zulassung erhalten haben und Sie alle Dokumente für die Immatrikulation eingereicht haben,
  • Sie den Studienplatz in Ihrem TUMonline-Account angenommen haben und
  • Sie Ihre Studentenwerksbeiträge bezahlt haben.

Sie erhalten eine entsprechende Mitteilung per E-Mail.

Achtung: Die Immatrikulationsphase beginnt erst Ende Juli (für das Wintersemester), d.h. vorher werden Sie nicht immatrikuliert, auch wenn schon alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Dennoch müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zulassung zur Schulpsychologie alle Voraussetzungen für die Immatrikulation erfüllt haben. Andernfalls verfällt Ihre Zusage für den Studienplatz Schulpsychologie!

Nach der Immatrikulation können Sie in Ihrer TUMonline-Visitenkarte unter "Ausdrucke für Studierende" folgende Studienunterlagen herunterladen:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Bescheinigungen für Bahn und MVV
  • Zahlungsbestätigung

Die Immatrikulationsbestätigung bekommen Sie ausschließlich über die TUM! (Auch wenn Sie eine automatisierte E-Mail von der LMU bekommen: Man erhält von der LMU keine zusätzliche Immatrikulationsbescheinigung!)

Alle Ersteinschreiber (Studierende, die noch nie zuvor eine Student Card hatten) müssen ihre Student Card über die „my TUM-Card“-App in TUMonline beantragen und dort für die postalische Zustellung eine gültige Adresse in Deutschland hinterlegen. Eine Beantragung ist erst nach erfolgreicher Einschreibung möglich.

Neuausstellungen bei Verlust, Wiedereinschreibung oder Studiengangswechsel erfolgen derzeit noch auf Anfrage an studium@tum.de.

Mehr Infos zum Erhalt der StudentCard bekommen Sie auf den entsprechenden Seiten der TUM und der LMU.  

Zu Beginn jedes Wintersemesters finden die sogenannten Studieneinführungstage statt, in der Regel in der Woche vor Vorlesungsbeginn. Sie werden von der Fachschaft organisiert und liefern zahlreiche praktische Informationen rund ums Studium. Die Teilnahme wird sehr empfohlen.

Hier geht es zur Online-Bewerbung.