Verständnis von Inklusion in Bayern
In Bayern orientieren sich die bildungspolitischen Begrifflichkeiten im Bereich der allgemeinbildenden Schulen an einem engen Inklusionsverständnis, das primär die gemeinsame Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förder- oder Unterstützungsbedarf umfasst.
Im Bereich der beruflichen Schulen hingegen rückt seit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2020 ein weites Inklusionsverständnis in den Mittelpunkt. Dieses ersetzt zunehmend den Begriff der Inklusion und fokussiert auf die individuelle Förderung der Potenziale aller Schülerinnen und Schüler. Es bezieht sämtliche Dimensionen von Heterogenität ein und verfolgt das Ziel einer diskriminierungsfreien Teilhabe.
Dieses Verständnis entspricht weitgehend einem dritten Inklusionskonzept, das auf alle Lernenden ausgerichtet ist und dabei besonders vulnerable Gruppen in den Blick nimmt. Es findet vor allem im globalen Diskurs Anwendung (vgl. Rank et al., 2021).
Literatur:
Rank, Astrid; Frey, Anne; Munser-Kiefer, Meike (Hg.) (2021): Professionalisierung für ein inklusives Schulsystem. Bad Heilbrunn: UTB; Verlag Julius Klinkhardt (utb, 5565). Online verfügbar unter https://elibrary.utb.de/doi/book/10.36198/9783838555652.
KMK. Kultusministerkonferenz. 2020: Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur individuellen Förderung in den beruflichen Schulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.05.2020). Online verfügbar unter: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2020/2020_05_14-Individuelle-Foerderung-in-berufl-Schulen.pdf
Hier finden Sie weiterführende Links und Literatur
BayEUG (2024): Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 579) geändert worden ist. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG
Bayrisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. BStMUK. 2025. Inklusion an Bayerns Schulen. Online verfügbar unter: https://www.km.bayern.de/lernen/unterstuetzung/inklusion
HRK; KMK (2015): Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt Gemeinsame Empfehlung von Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.03.2015/ Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz vom 18.03.2015. Online verfügbar unter http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2015/2015-03-18_KMK_HRK-Text-Empfehlung-Vielfalt.pdf
KMK (2017): Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 08.02.2024. Online verfügbar unter http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2008/2008_10_16-Fachprofile-Lehrerbildung.pdf
Vereinte Nationen (2008): Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention on the Rights of Persons with Disabilities — CRPD) - am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Online verfügbar unter https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf
Im Schuljahr 2023/24 besuchten ca 33 % aller Schüler: innen mit diagnostiziertem Förderbedarf (82 840) allgemein bildende Schulen.
Bezogen auf die Gesamtzahl der Schüler: innen an allgemein bildenden Schulen in Bayern (1 317 103) waren das ca. 2 %.
Davon hatten mit Abstand die meisten Schüler: innen den größten Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen, gefolgt von dem weiten Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung und dem Förderbedarf Sprache, das bedeutet in der alters- und begabungsgerecht entwickelten Erstsprache.
Im 5. Bericht der Bayerischen Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern (BStMAS. 2022) findet sich diese Grafik (S 585)