Erweiterung in der beruflichen Bildung

Studierende der beruflichen Bildung (dazu zählt auch die Wirtschaftspädagogik) können Ihr Studium um ein (weiteres) Unterrichtsfach ergänzen ("Erweiterung"). Möchten Sie von der Möglichkeit der Erweiterung Gebrauch machen, so beachten Sie unbedingt die untenstehende Informationen, die Bewerbungsfristen und die Pflicht des Beratungsgespräches.

Zuständigkeit und Ansprechpartner für Beratungsgespräch

Erweiterungsfächer

Studierende der Studiengänge Berufliche Bildung können Ihr Erstfachstudium um alle Unterrichtsfächer erweitern, sofern die Kombination mit der beruflichen Fachrichtung erlaubt ist. Welche Unterrichtsfächer angeboten werden und welche Kombinationen zugelassen sind, finden Sie in unserem Überblick BB Kombinationsmöglichkeiten.

Studierende der Studiengänge Wirtschaftspädagogik können Ihr Studium um die Fächer erweitern, welche in der Wirtschaftspädagogik II angeboten werden. Eine Erweiterung um andere Fächer, insbesondere den von der LMU ausgebrachten Fächern, ist nicht möglich. Die Auflistung der Unterrichtsfächer finden Sie auf der Seite Wirtschaftspädagogik II - Unterrichtsfächer.

Sie studieren in der Erweiterung die identischen Module wie im Bachelor und Master of Education Berufliche Bildung bzw. Master of Science Wirtschaftspädagogik. Insgesamt sind dies 75 ECTS-Punkte (vor Studienstart 10/2023: 80 ECTS). Diese verteilen sich auf eine Bachelor- und eine Masterphase.

Prüfungsordnung

Die zu studierenden Module finden Sie in den Tabellen zum jeweiligen Unterrichtsfach in den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen Berufliche Bildung bzw. Masterprüfungsordnung Wirtschaftspädagogik II.

Diese ergänzen die Satzung zur Erweiterung.

Besonderheiten LMU-Fächer

Die Unterrichtsfächer Deutsch, Berufssprache Deutsch (ehemals Sprache und Kommunikation Deutsch), Englisch, katholische und evangelische Religion werden in Kooperation mit der LMU angeboten. Für diese Erweiterungsfächer bewerben Sie sich ausschließlich an der TUM.

Die Lehrveranstaltungsbelegung der LMU findet viel früher als an der TUM statt. Sie sollten sich daher möglichst frühzeitig für das Folgesemester rückmelden. Ideal wäre eine Zahlung des Semesterbeitrags bis zum 15. Juni bzw. 15. Januar.

Bei den LMU Fächern können Sie Module der Masterphase erst ablegen, wenn Sie eine bestimmte Anzahl an Leistungen aus der Bachelorphase bereits vorweisen können. Die genauen Regelungen erfahren Sie im Beratungsgespräch oder können Sie bei Ihrer Fachstudienberatung erfragen.