Prüfungsordnungen und rechtliche Bestimmungen

Die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO) steht rechtlich über den Fachprüfungsordnungen.

Die aktuell gültige Fassung finden Sie hier: Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge

Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO) für die Masterstudiengänge Wirtschaftspädagogik:

Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO) für die Masterstudiengänge Wirtschaftspädagogik:

Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO) für die Masterstudiengänge Wirtschaftspädagogik (Senatsfassung):

Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO) für die Masterstudiengänge Wirtschaftspädagogik:

Die amtlich bekanntgemachten Änderungssatzungen finden Sie auf der Seite TUM - Hochschulrecht - Amtliche Bekanntmachungen

Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO) für die Masterstudiengänge Wirtschaftspädagogik:

Das Bayerische Lehrerbildungsgesetz - BayLBG ist die rechtliche Grundlage für die Lehramtsbefähigung an öffentlichen Schulen Bayerns. Von besonderem Interesse ist Art. 6 Absatz 1, der die Äquivalenz von Erster Staatsprüfung und Masterabschluss regelt.

Die Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II regelt den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung.