Prüfungsordnungen und rechtliche Bestimmungen
Die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO) steht rechtlich über den Fachprüfungsordnungen.
Die aktuell gültige Fassung finden Sie hier: Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge
Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO) für die Masterstudiengänge Wirtschaftspädagogik:
Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO) für die Masterstudiengänge Wirtschaftspädagogik:
- Wirtschaftspädagogik I:
Lesbare Fassung in der Fassung der 3. Änderungssatzung Wirtschaftspädagogik I vom 19.10.2022 - Wirtschaftspädagogik II mit Unterrichtsfach:
Lesbare Fassung in der Fassung der 3. Änderungssatzung Wirtschaftspädagogik II mit Unterrichtsfach vom 19.10.2022
Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO) für die Masterstudiengänge Wirtschaftspädagogik (Senatsfassung):
- Wirtschaftspädagogik I:
In der Version der 2. Änderungssatzung Wirtschaftspädagogik I - Wirtschaftspädagogik II mit Unterrichtsfach:
In der Version der 2. Änderungssatzung Wirtschaftspädagogik II mit Unterrichtsfach
Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO) für die Masterstudiengänge Wirtschaftspädagogik:
- Wirtschaftspädagogik I:
Lesbare Fassung mit Änderungssatzung Wirtschaftspädagogik I vom 23.09.2020 - Wirtschaftspädagogik II mit Unterrichtsfach:
Lesbare Fassung mit Änderungssatzung Wirtschaftspädagogik II mit Unterrichtsfach vom 12.10.2020
Die amtlich bekanntgemachten Änderungssatzungen finden Sie auf der Seite TUM - Hochschulrecht - Amtliche Bekanntmachungen
Fachprüfungs- und Studienordnungen (FPSO) für die Masterstudiengänge Wirtschaftspädagogik:
- Download Modulkatalog (inkl. Wahlbereich) (Stand: 26.08.2024)
- Die Modulbeschreibungen sind als Links im Modultitel hinterlegt.
Das Bayerische Lehrerbildungsgesetz - BayLBG ist die rechtliche Grundlage für die Lehramtsbefähigung an öffentlichen Schulen Bayerns. Von besonderem Interesse ist Art. 6 Absatz 1, der die Äquivalenz von Erster Staatsprüfung und Masterabschluss regelt.
Die Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II regelt den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung.