Naturwissenschaftliche Bildung

Schulpraktika

Hier finden Sie Informationen zu Anmeldung, Ablauf und erfolgreicher Ableistung Ihrer Schulpraktika im TUMpaedgogicum sowie Hinweise zu Anrechnungsmöglichkeiten, externen Praktika und der Möglichkeit ihr Praktikum im Ausland abzuleisten.

Allgemeine Informationen zu den Praktika entnehmen Sie bitte direkt § 34 Abs. 1 LPO I. Informationen über Laborpraktika finden Sie in den Modulbeschreibungen im Studienbaum in TUMonline.

Aktuelles

TUMpaed I: Die Anmeldefrist zum Praktikum über unser Online-Formular beläuft sich auf den 31.10.2024.

TUMpaed IIa/b (Februar bis Juli): Die Prüfungsanmeldefrist in TUMOnline beläuft sich auf den 20.10.2024.

TUMpaed III: Die Anmeldung für das studienbegleitende fachdidaktische Schulpraktikum im Masterstudium muss über das Praktikumsamt Oberbayern West zu Beginn des 6. Bachelor-Semesters, spätestens bis 15. April, erfolgen.

 Als Willkommenskraft für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine den schulischen Einstieg in Bayern mitgestalten! Das bayerische Kultusministerium richtet ab sofort ein Angebot für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine ein

In den nächsten Wochen gilt es, den aus der Ukraine geflohenen Kindern und Jugendlichen ein gutes Ankommen an den bayerischen Schulen zu ermöglichen. Im Vordergrund steht hierbei das Ziel, durch feste Strukturen und Ansprechpartner ein Stück Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln. Zudem sollen die geflohenen Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, das Ankunftsland Bayern und den schulischen Alltag hier kennenzulernen. Ein großer Wunsch vieler ukrainischer Familien ist es außerdem, dass ihre Kinder auch im Ankunftsland die Verbundenheit mit der ukrainischen Heimat bewahren können. Die schulischen Strukturen sollen diesen Anforderungen und der besonderen Situation der geflohenen Kinder und Jugendlichen gerecht werden.

Dazu bestehen generell drei Wege einer schulischen Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine:

  • Neu eingerichtete „Pädagogische Willkommensgruppen“ für die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine.
  • Aufnahme in besondere Klassen oder Unterrichtsgruppen (z. B. Deutschklassen) in Abhängigkeit von den Kapazitätsgrenzen dieser Angebote.
  • Aufnahme in eine Regelklasse bzw. den regulären Unterricht, ggf. als Gastschüler (Voraussetzung: sichere Beherrschung der deutschen Sprache, Aufnahmeverfahren der jeweiligen Schulart).

Aktuell besteht die Möglichkeit, Tätigkeiten im Rahmen Pädagogischer Willkommensgruppen im Umfang von bis zu 75 Stunden (entspricht i. d. R. 3 Wochen) auf das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum anzurechnen, falls sich die Tätigkeit an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule auf das studierte Lehramt bezieht. Die in der entsprechenden Bekanntmachung festgelegte Zahl an Unterrichtsversuchen und die Notwendigkeit eines Beratungsgesprächs bleiben unberührt.

Die Entscheidung über die Anerkennung für einzelne Maßnahmen trifft das zuständige Praktikumsamt. Auf der jeweiligen Praktikumsbescheinigung ist der Umfang der Inanspruchnahme dieser Sonderregelung zu vermerken. Stand 16.05.2022

Anerkennung von Tätigkeiten im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen

Folgende Sonderregelungen für die Anerkennung von Schulpraktika werden mit dem Ziel der Unterstützung von Maßnahmen, die pandemiebedingte Lernrückstände aufholen sollen, auf die gesamte Laufzeit des Projekts „gemeinsam.Brücken.bauen“ einschließlich des Schuljahres 2022/23 verlängert:

Für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2021/22 sowie das gesamte Schuljahr 2022/23 besteht pandemiebedingt die Möglichkeit, Tätigkeiten im Rahmen von Maßnahmen zur individuellen Förderung in Kleingruppen mit denen an Schulen coronabedingte Lernrückstände aufgeholt werden sollen, im Umfang von bis zu

  • 2 Wochen auf das Orientierungspraktikum anzurechnen.
  • 75 Stunden (entspricht i. d. R. 3 Wochen) auf das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum anzurechnen, falls sich die Tätigkeit an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule auf das studierte Lehramt bezieht. Die in der entsprechenden Bekanntmachung festgelegte Zahl an Unterrichtsversuchen und die Notwendigkeit eines Beratungsgesprächs bleiben unberührt.

Die Entscheidung über die Anerkennung für einzelne Maßnahmen trifft das zuständige Praktikumsamt. Auf der jeweiligen Praktikumsbescheinigung ist der Umfang der Inanspruchnahme dieser Sonderregelung zu vermerken.

Im Falle der TUM ist das Praktikumsamt Oberbayern West für die Anerkennung zuständig.

Stand: 25.01.2022

Nach der Änderung der Bekanntmachung über die Organisation des Betriebspraktikums und des Orientierungspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I sind zwischen dem 2. und 3. Semester 5 Tage an einer Mittelschule/Förderzentrum abzuleisten, die Sie sich selbst organisieren.

Gerne möchten wir hier speziell auf die Mittelschule Rockefellerstraße aufmerksam machen, die das Leitbild einer sozialwirksamen Schule verfolgt und wo Sprachförderung und soziales Lernen im Vordergrund stehen.

Informationen zu den Praxisphasen im TUMpaed I - III

Ab WiSe 2021/22: TUMpaed I an einer anderen Schulart 

Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2021/22 aufnehmen, leisten 5 Tage des TUMpaed I an einer anderen Schulart ab. 

  • Das TUMpaed I an einer anderen Schulart wird in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 2. und 3. Semester abgeleistet. Den Praktikumsplatz für diese Woche suchen Sie sich selbstständig.

Ab SoSe 2023: TUMpaed I an einer anderen Schulart wird durch 5 Tage an einer Mittelschule/Förderzentrum definiert

 

Überblick TUMpaedagogicum 

Im Bachelorstudiengang Naturwissenschaftliche Bildung ist das Schulpraktikum TUMpaedagogicum (TUMpaed) zu belegen. Es wird an ca. 40 Praktikumstagen über vier Semester abgeleistet und ist kombiniert mit begleitenden Lehrveranstaltungen an der TUM. Die Zuweisung zu den Praktikumsstellen im TUMpaed II erfolgt zwingend über das Praktikumsbüro der TUM. Den Praktikumsplatz an einer anderen Schulart bzw. an einer Mittelschule/Förderzentrum (5 Tage) organisieren Sie sich selbstständig für den vorlesungsfreien Zeitraum zwischen dem 2. und 3. Semester. Das Orientierungpraktikum kann selbstständig organisiert werden.

Wir empfehlen, die Praktikumsblöcke in ganzen Wochen abzuleisten. Da das Pensum zwingend erfüllt werden muss, sind Fehltage aufgrund von Prüfungen, Krankheit etc. direkt im Anschluss nachzuholen. Die konkreten Praktikumstage und Zeiten sind je nach Schulkapazitäten mit den Schulen zu vereinbaren. Bitte sprechen Sie die Zeiträume/Praktikumstage frühestmöglich mit den Ansprechpersonen an den Schulen ab, damit die Schulen und Betreuungslehrkräfte entsprechend planen können. 

Ein Orientierungspraktikum vor Beginn des Studiums ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass das Orientierungspraktikum (TUMpaed I)  auch an anderen Schularten absolviert bzw. von anderen Schularten anerkannt werden kann. Trotz besonderer Strukturen der TU gelten hier federführend die Bestimmungen des § 34 Abs. 1 LPO I, die aktuelle Bekanntmachung  sowie die aktuelle Änderung zur Bekanntmachung zum Orientierungspraktikum.

 

Begleitveranstaltungen

Inhaltliche Informationen zu den Begleitseminaren finden Sie auf den Seiten des Lehrstuhls für Pädagogische Psychologie.

 

Anmeldung und Ablauf TUMpaed I - II

1)     Besuch der Informationsveranstaltung zu Beginn des ersten Semesters
2)     Angabe Ihrer Wunschschulen aus der Liste der Referenzschulen (an der Sie nicht selbst Schülerin oder Schüler waren)
3)     Optional: Online-Anmeldung zum TUMpaed I (15 - 20 Tage)
4)     Selbstständige Organisation Praktikum an einer anderen Schulart zwischen dem 2. und 3. Semester (5 Tage)
5)     Ab Ende des 3. Semesters: Online-Rückmeldung zumTUMpaed II (gleiche Schule)
        5a) Nach dem 3. Semester: TUMpaed IIa - geblocktes Schulpraktikum (ca. 15 Tage)
        5b) Im 4. Semester: TUMpaed IIb - Schulpraktikum ein Tag pro Woche (10 Tage)

Bitte beachten Sie, dass im TUMpaed II die Anzahl an Unterrichtsstunden ausschlaggebend ist. Diese ist nach LPO auf 150-160 Stunden festgelegt.

Anmeldefristen und Formulare:

TUMpead I (Februar - April): 31. Oktober
TUMpead II (Februar - Juli): 31. Oktober

Prüfung TUMOnline: 20.10.2023

Bescheinigung

Die Bescheinigung muss vollständig ausgefüllt sein und darf keine Abänderungen oder Streichungen aufweisen. Sie benötigen die Bescheinigung in dreifacher originaler Ausführung (jeweils ein Exemplar für die eigenen Unterlagen, die Schule und für die TUM). 

Schritte:

1)     Bescheinigung (neu ab SoSe 23) herunterladen und dreimal ausdrucken

2)     Nach jedem Praktikumsabschnitt: Praktikumstage eintragen, unterschreiben und stempeln lassen. Die Abgabe der Bescheinigung ist erst nach vollständiger Ableistung des TUMpaeds erforderlich.

3)     Anmeldung online über Ihren Studienbaum zur Prüfung. Bitte vergewissern Sie sich, dass bis zum Prüfungsdatum in TUMonline die Bescheinigung vollständig ausgefüllt vorliegen muss.

Reichen Sie die vollständige Praktikumsbescheinigung bis spätestens Freitag in der dritten Woche des neuen Semesters im Praktikumsbüro ein. Sie können diese entweder persönlich vorbeibringen oder auch postalisch einsenden.

Nur wenn Sie zur Prüfung Schulpraxis TUMpaedagogicum II angemeldet sind (innerhalb des offziellen Prüfungsanmeldezeitraums der TUM) und die Bescheinigung pünktlich abgeben, können die ECTS für das aktuelle Semester eingetragen werden. Verpassen Sie die Fristen, können die Leistungen erst im Folgesemester eingetragen werden.

Das Modul TUMpaed III im Masterstudiengang Naturwissenschaftliche Bildung besteht aus einem praktischen Anteil und zwei begleitenden Seminaren. Dabei sind alle drei Bestandteile parallel abzuleisten. 

  • studienbegleitendes fachdidaktisches Schulpraktikum
  • fachdidaktisches Begleitseminar
  • erziehungswissenschaftliches Vertiefungsseminar

 

Begleitende Veranstaltungen

Bei Fragen zu den begleitenden Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl für Lehren und Lernen mit Digitalen Medien (Sekretariat).

 

Anmeldung

Die Anmeldung für das studienbegleitende fachdidaktische Schulpraktikum im Masterstudium muss über das Praktikumsamt Oberbayern West zu Beginn des 6. Bachelor-Semesters, spätestens bis 15. April, erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zu den Begleitseminaren des studienbegleitenden Praktikums nur anmelden können, wenn Sie schon Leistungen in der Fachdidaktik erbracht haben.

 

Bescheinigung

Die absolvierten Praktikumszeiten an der Schule lassen Sie sich in folgendem TUM - Formular mit Unterschriften und Stempel bestätigen. Sie benötigen die Bescheinigung in dreifacher originaler Ausführung (einmal für die eigenen Unterlagen, einmal für die Schule und einmal für die TUM). Die Formulare müssen sowohl von der Schule, als auch von dem Dozierenden des Begleitseminares vollständig unterschrieben werden. Reichen Sie eine dieser Bescheinigungen im Original mit allen Unterschriften im Praktikumsbüro der TUM ein.

Das Formular aus Ihren eigenen Unterlagen reichen Sie bei der Anmeldung für das Staatsexamen bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (LMU) ein.

 

Kontakt Schulpraxis im TUMpaed III: 

Praktikumsamt Oberbayern West, Infanteriestr. 7, 80797 München
Kontaktdaten und Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Homepage des Praktikumsamtes.

Sie haben die Möglichkeit einen Teil Ihres TUMpaedagogicums im Ausland zu absolvieren. Es stehen Ihnen dabei unsere internationalen Schulkooperationen zur Verfügung, die den Anrechnunskriterien nach LPO I 2008 für Schulpraktika entsprechen. Zudem bietet z.B. der BLLV Kurzzeitpraktika an  (Bei diesen Praktika können Ihnen 10 Tage im TUMpaedagogicum angerechnet werden).

Melden Sie sich gerne im Praktikumsbüro, um die Möglichkeit eines Schulpraktikums im Ausland zu besprechen.

Wechsel und Anrechnungsmöglichkeiten

Sie haben bereits Schulpraktika im Rahmen eines anderen Studiengangs abgeleistet oder können andere Praxisphasen vorweisen und möchten gerne wissen, ob Ihnen diese Tätigkeiten im Rahmen des TUMpaedagogicum anerkannt werden können? 

Dann senden Sie Ihre Bestätigungen über die abgeleistete Schulpraxis (Bestätigung über die tatsächlich geleisteten Stunden/Tage und bei Unterrichtstätigkeiten das unterrichtete Unterrichstfach) im Rahmen eines Antrags auf Anrechung von Schulpraxiszeiten an das Praktikumsbüro. Sie erhalten im Anschluss per E-Mail ein Anerkennungsschreiben mit der genauen Information zur Anrechnung.

Sie starten auf Grund eines Studiengangswechsels nicht im ersten Semester mit dem TUMpaedagogicum? 

Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Praktikumsbüro um das weitere Vorgehen bezüglich der Organisation der Schulpraktika zu besprechen.

Falls Sie während der Ableistung des TUMpaedagogicum das Studium abbrechen oder an eine andere Hochschule wechseln, melden Sie sich umgehend im Praktikumsbüro ab. 

Wechsler wenden sich für die Organisation der Schulpraktika an die Praktikumsorganisation der neuen Hochschule bzw. das Praktikumsamt der MB Dienststelle des zugehörigen Regierungsbezirkes.

 

Regelungen für Studierende, die an die LMU wechseln

  • Modul TUMpaedagogicum I (Lehr-Lernorte verstehen)
    Die Modulnote wird auch für das TUMpaedagogicum I verwendet, um eine Anrechnung an der LMU zu ermöglichen. Bitte bringen Sie einen Ausdruck Ihres Leistungsnachweises zur Studienkoordination Naturwissenschaftliche Bildung, damit die Note bescheinigt werden kann.
     
  • Modul TUMpaedagogicum II (Lernumgebungen gestalten)
    Das im Rahmen der Lehrveranstaltung erstellte Lernportfolio kann nachträglich bewertet werden, um daraus eine Modulnote zu bilden. Zur Bewertung des Lernportfolios wenden Sie sich bitte an die Lehrenden im TUMpaedagogicum II. Studierende können sich die Studienleistung auch direkt an der LMU anrechnen lassen. In diesem Fall wird die Leistung mit einer 4,0 bewertet.

Informationen zu Betriebs- und Fachpraktika

Die Ablegung eines 8-wöchiges Betriebspraktikums ist Pflicht für die Zulassung zur 1. Staatsprüfung. Das Betriebspraktikum ist in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb abzuleisten. Es soll einen tieferen Einblick in die Berufswelt vermitteln. 

Das Betriebspraktikum muss in mindestens zweiwöchigen Abschnitten abgeleistet werden, Sie können dieses daher auch in vier verschiedenen Betrieben ableisten. Haben Sie bereits eine abeschlossene Berufsausbildung in einem der oben genannten Betriebe abgeleistet, so kann diese als Betriebspraktikum gelten. 

Reichen Sie Ihre Praktikumsbestätigung(en) zur Anmeldung für die Erste Staatsprüfung mit Ihren weiteren Unterlagen an der Außenstelle des Staatlichen Prüfungsamtes ein.

Das Betriebspraktikum ist kein universitär organisiertes Praktikum. Weitere Informationen und Richtlinien zur Abhaltung des Betriebspraktikums sowie Ansprechpartner für Rückfragen und Anerkennung finden Sie auf den Seiten des Praktikumsamtes Oberbayern-West.

 

Das Studium besteht nicht nur aus den theoretischen Inhalten Ihrer Fächer, sondern auch aus verschiedenen Praktika, in denen Sie die Inhalte Ihrer Fächer praktisch üben.

Je nach Fach legen Sie also Praktika oder praktische Übungen ab und gehen auf Exkursionen, um so den Umgang ihrer Fachdisziplin zu erlernen.

  • Biologie: Die Biologie zeichnet sich durch eine starke Theorie-Praxis-Verzahnung aus. Sie haben daher zu fast jedem Theorieanteil auch einen praktischen Anteil zur Vertiefung z.B. Genetik, Mikrobiologie, Botanik, der Zoologie, der Verhaltensbiologie, usw.
  • Chemie: Auch in der Chemie existiert eine intensive Theorie-Praxis-Verzahnung. Sie legen allerdings nicht nur in der Anorganischen, Organischen und Physikalischen Chemie Laborpraktika ab, sondern auch in der Physik und in der Fachdidaktik.
  • Informatik: In der Informatik haben Sie vorrangig Programmierpraktika. Des Weiteren erwartet Sie im Lehramtsstudium ein Softwareentwicklungsprojekt und ein Maschinenprogrammierungspraktikum. Zusätzlich werde Sie im Master ein Praktikum zur Anwendung von Informatiksystemen an der Schule ablegen.
  • Mathematik: In der Mathematik sind Praktika eher selten. Manche Module wie Mathematik-Visualisierung beinhalten aber praktische Übungen. Vereinzelt können Sie im Wahlbereich Programmierpraktika belegen.
  • Physik: In der Physik gehören das Physikalische Anfänger- und das Fortgeschrittenenpraktikum zu Ihrer praktischen Ausbildung dazu. 
  • Sport: Neben den praktischen Einheiten im Sportstudium muss auch ein Vereinspraktikum (§83 Abs.1 Nr. 4 LPO I 2008) abgelegt werden. Das Vereinspraktikum ist in Ihrem Studienumfang enthalten und muss bis zur 1. Staatsprüfung von Ihnen selbstorganisiert abgelegt werden. Informationen zum Praktikum finden Sie auf den Seiten der Formulardatenbank der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften unter Erforderliche Nachweise.

FAQ - Die wichtigsten Fragen im Überblick

Die wichtigsten Fragen rund um Ihr Praktikum finden Sie in unserem FAQ