Berufliche Bildung

Schulpraktika

Im Bachelor- und Masterstudiengang Berufliche Bildung sind drei Schulpraktika zu absolvieren.

Allgemeine Informationen zu den Praktika entnehmen Sie bitte direkt § 34 Abs. 1 LPO I und der Übersicht Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen. Informationen über Laborpraktika finden Sie in den Modulbeschreibungen im Studienbaum in TUMonline.

Aktuelles

TUMpaed: Die Organisation eines Praktikumsplatzes erfolgt von den Studierenden eigenständig. Anmeldeschluss für das TUMpaed ist jährlich der 1. Dezember über unser Online-Formular. Bitte beachten Sie zudem den Prüfungsanmeldeschluss in TUMonline. Die erste Praktikumsphase startet in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Wintersemester.

SFP: Die verfügbaren Praktikumsplätze für das Wintersemester 2024/25 werden bis Anfang Mai 2024 online gestellt. Bitte melden Sie sich bis zum 26.05.2024 über das Wiki-Formular unserer Webseite für das Praktikum SFP im WS 24/25 an. 

FBP: Anmeldeschluss zum Praktikum über unser Online Formular im Frühjahr (geblockt Februar  - April) ist der 15.01.2024. Der Prüfungsanmeldeschluss richtet sich immer nach dem Prüfungsdatum in TUMOnline.

Richtlinien zur Organisation der Schulpraktika

In den Ausführungsbestimmungen zur Organisation der Schulpraktika für den Bachelor- sowie den Masterstudiengang Berufliche Bildung an der TUM School of Social Sciences and Technology können Sie alle Details zu den Schulpraktika nachlesen.

Schulpraktikum Bachelor Berufliche Bildung

TUMpaedagogicum

Informationen zum TUMpaed

Schulpraktika Master Berufliche Bildung

Weitere Praktika

Ein 48-wöchiges Berufspraktikum, das einschlägig für die gewählte berufliche Fachrichtung ist, muss bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) nachgewiesen werden. Es ist nicht verpflichtend, jedoch empfehlen wir Ihnen möglichst große Teile hiervon bereits vor Studienbeginn abzuleisten. Während des Studiums stehen die vorlesungsfreien Zeiten neben Prüfungszeiten und Schulpraktika nur anteilig hierfür zur Verfügung. Die insgesamt 48 Wochen können in unterschiedlichen Betrieben/Institutionen abgeleistet werden. Wichtig dabei ist, dass die Praktika in einem Mindestumfang von 4 Wochen am Stück* und in Vollzeit abgeleistet werden (Ausnahme sie weiter unten).

In den Richtlinien für das Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen  finden Sie, welche Praktika bzw. Tätigkeiten für Ihre berufliche Fachrichtung einschlägig sind. Haben Sie in einem dieser Berufe bereits eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, so kann diese als Berufspraktikum angerechnet werden. Haben Sie eine Berufsausbildung, die nicht einschlägig ist, das heißt in einem anderen Fachbereich, so kann diese zur Hälfte angerechnet werden. Gegebenenfalls können auch die Ableistung des Zivildienstes oder ein freiwilliges soziales Jahr anteilig angerechnet werden. 

Anerkennung der 48 Wochen Berufspraktikum:

Zur Anerkennung der Berufspraktika bzw. einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist vor der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst zukünftig das aufgeführte Formblatt mit beglaubigten Kopien der Praktikumsbescheinigungen bzw. der Berufsabschlusszeugnisse durch die Studierenden per Post beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus einzureichen. Alle weiteren Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, dort finden Sie auch die für Sie korrekte Ansprechperson bei allen weiteren Fragen.

*Sollten Sie aufgrund universitärer Pflichtveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit Ihr Berufspraktikum unterbrechen müssen und Ihre Praktikumsabschnitte in der Konsequenz kürzer als vier Wochen sein, verwenden Sie bitte die hier bereitgestellte Bescheinigung, die Sie sowohl von Ihrem Dozierenden als auch von Ihrem Praktikumsbetrieb unterzeichnen lassen müssen. Diese Bescheinigung reichen Sie gemeinsam mit den Praktikumsbescheinigungen ein.

Bitte beachten Sie, dass das Berufspraktikum nicht durch die TUM organisiert wird. Alle Fragen bzgl. der Organisation sowie Ansprechpersonen finden Sie auf der entsprechenden Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

FAQ - die wichtigsten Fragen im Überblick

Die wichtigsten Fragen rund um Ihr Praktikum finden Sie in unserem FAQ