Fachdidaktisches Blockpraktikum (FBP)

Im Rahmen des Masterstudiums ist das FBP im Unterrichtsfach (Zweitfach) an einer weiterführenden beruflichen Schule zu absolvieren, an der eine Hochschulzugangsberechtigung erworben werden kann (FOS/BOS). 

Voraussetzung:

  • Fachdidaktisches Seminar des jeweiligen Unterrichtfaches 

Dauer:

  • Während der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr (Im Anschluss an das Fachdidaktische Seminar)
  • 15 vollständige Praktikumstage 
  • an drei zusammenhängenden Wochen (wobei eine Trennung durch die einwöchigen Faschingsferien im Frühjahrszeitraum kein Problem darstellt)
  • mindestens 50 Unterrichtsstunden Hospitation und mindestens zwei eigene Unterrichtsversuche inkl. Folgegespräch

Bitte beachten Sie die Hinweise für die Unterrichtsfächer Sprache und Kommunikation Deutsch, Mechatronik, Schulpsychologie, Politik und Gesellschaft und Katholische Religion im Reiter Sonderregelungen.

Aktuelles

Bitte melden Sie sich bis 15.01.2024 für die vorlesungsfreie Zeit nach dem Wintersemester unter Angabe der eigens gesuchten Schule über unser Wiki-Formular zum Praktikum an, damit die Zuweisung durch ein offizielles Schreiben erfolgen kann.

Der Prüfungsanmeldeschluss richtet sich immer nach dem Prüfungsdatum in TUMOnline.

Sonderregelungen

  • Im Fach Sprache und Kommunikation Deutsch kann das Praktikum auch an einer beruflichen Schule absolviert werden sowie studienbegleitend je nach Verfügbarkeit von Förderstunden, abgeleistet werden.
  • Im Fach Mechatronik sollte das FBP an einer Technikerschule abgeleistet werden.
  • Im Fach Schulpsychologie muss kein FBP absolviert werden. 
  • Im Fach Politik und Gesellschaft müssen mind. 40 Hospitationsstunden sowie die Unterrichtsversuche abgeleistet werden. Weitere 10 können z.B. in den Fächern Geschichte/Sozialkunde/Internationale Politik hospitiert werden. Die Praktikumszeit kann aufgrund der geringen Wochenstunden im Fach erweitert werden.
  • Im Fach Katholische Religion (LMU) kann das FBP erst eingetragen werden, wenn Sie im Master immatrikuliert sind. Sobald die Eintragung gültig gesetzt wird, wird dies in TUM online angezeigt/berechnet. Die Note von Frau Hofmann für den Praktikumsbericht wird erst im LSF (LMU) von Herrn Hänßler (LMU) verbucht und dann durch Weitergabe an unsere Prüfungsverwaltung von uns in TUM-online übertragen.
  • Im Fach Sport gibt es kein Vorbereitungs- und Begleitseminar.
  • Das FBP muss nicht zwingend an einer staatlich anerkannten FOS absolviert werden.

Sonderregelung für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2021/2022 sowie im Schuljahr 2022/2023

Anerkennung von Tätigkeiten im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen

  • Das aktuell geltende ministerielle Schreiben ermöglicht es ingesamt 15 Tage des FBP durch alternative Lernangebote in digitaler Form durch Tätigkeiten im Rahmen von Maßnahmen zur individuellen Förderung in Kleingruppen, mit denen an der Schule coronabedingte Lernrückstände aufgeholt werden sollen (Förderprogramm "gemeinsam.Brücken.bauen"), anrechnen zu lassen.

 

Digitales Lernen

Für die Unterstützung des digitalen Lernens, finden Sie auf folgender Plattform Ideen und Anregungen:

https://www.mebis.bayern.de/infoportal/lernenzuhause-digital/ 

 

Stand: 25.01.2022

Anerkennung von Tätigkeiten im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen

Folgende Sonderregelungen für die Anerkennung von Schulpraktika werden mit dem Ziel der Unterstützung von Maßnahmen, die pandemiebedingte Lernrückstände aufholen sollen, auf die gesamte Laufzeit des Projekts „gemeinsam.Brücken.bauen“ einschließlich des Schuljahres 2022/2023 verlängert:


Für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2021/2022 sowie das gesamte Schuljahr 2022/2023 besteht pandemiebedingt die Möglichkeit, Tätigkeiten im Rahmen von Maßnahmen zur individuellen Förderung in Kleingruppen mit denen an Schulen coronabedingte Lernrückstände aufgeholt werden sollen, im Umfang von bis zu

  • 2 Wochen auf das Orientierungspraktikum anzurechnen.
  • 75 Stunden (entspricht i. d. R. 3 Wochen) auf das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum anzurechnen, falls sich die Tätigkeit an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule auf das studierte Lehramt bezieht. Die in der entsprechenden Bekanntmachung festgelegte Zahl an Unterrichtsversuchen und die Notwendigkeit eines Beratungsgesprächs bleiben unberührt.

Die Entscheidung über die Anerkennung für einzelne Maßnahmen trifft das zuständige Praktikumsamt. Auf der jeweiligen Praktikumsbescheinigung ist der Umfang der Inanspruchnahme dieser Sonderregelung zu vermerken.

Stand: 25.01.2022

Informationen zum FBP

Sie suchen sich selbstständig eine Schule Ihrer Wahl, in welcher Sie das FBP ableisten möchten. Als Organisationshilfe bietet die Webseite des Kultusministeriums einen Überblick über die Schulen (bitte Berufsoberschule "BOS" und/oder Fachoberschule "FOS" wählen) in Ihrer persönlichen Umgebung. 

Sobald Sie eine Zusage von Ihrer Wunschschule erhalten haben, lassen Sie sich diese auf folgendem Formular durch Unterschrift bestätigen.

Melden Sie sich gerne, wenn Sie bei der Schulsuche für das Unterrichtsfach Sprache und Kommunikation Deutsch Hilfe benötigen.

Im Anschluss melden Sie sich mit dem vollständig ausgefüllten Formular online zum Praktikum an. Benennen Sie das PDF des ausgefüllten Formulars wie folgt: Nachname_Vorname_FBP. Anmeldeschluss ist der 15. Januar (für die vorlesungsfreie Zeit nach dem Wintersemester, Frühjahr) bzw. der 1. Juli (für die vorlesungsfreie Zeit nach dem Sommersemester, Herbst). 

Hinweise zur Anmeldung:

  • Haben Sie keine automatische Bestätigungsmail zur erfolgreichen Anmeldung erhalten, dann kann es sein, dass die Anmeldung nicht erfolgreich war. Melden Sie sich in diesem Fall zur Sicherheit erneut an.
  • Überprüfen Sie im Betreff der Bestätigungsmail, ob Sie sich zum richtigen Praktikum angemeldet haben. Falls nicht, melden Sie sich erneut zum FBP in der Beruflichen Bildung an. Beachten Sie, dass Sie im Falle einer Fehlanmeldung nicht auf der korrekten Liste Ihres Studiengangs stehen und daher keine Zuteilung zu einem Praktikumsplatz erfolgen kann. 
  • Falls Sie sich bereits einmal angemeldet haben, aber noch Daten ändern möchten, können Sie sich einfach erneut anmelden bis zum Anmeldeschluss. Es wird immer die letzte Anmeldung beachtet, alle vorherigen werden gelöscht.
  • Sie haben bereits Unterrichtserfahrung in Ihrem Unterrichtsfach und möchten diese anrechnen lassen? Dann geben Sie dies direkt bei der Anmeldung zum FBP an. Alle Informationen zum Vorgehen bzgl. des Antrags auf Anrechnung finden Sie weiter unten unter Informationen zu Anrechnungsmöglichkeiten im Rahmen des FBP.

Nach der Ableistung des FBP lassen Sie sich die Praktikumstage auf der Bescheinigung eintragen und von der Schule stempeln und unterschreiben. 

  • Sie benötigen die Bescheinigung in dreifacher originaler Ausführung (einmal für die eigenen Unterlagen, einmal für die Schule und einmal für die TUM School of Social Sciences and Technology). 
  • Die Bescheinigung muss vollständig original ausgefüllt sein und darf keine Abänderungen oder Streichungen aufweisen. (Bitte beachten Sie, das Datum der Unterschrift nach dem Praktikumsende zu datieren.)
  • Diese Bescheinigung reichen Sie dann spätestens bis s. Prüfungsdatum in TUMOnline im Praktikumsbüro ein, damit Ihnen die Leistung in TUMonline noch für das aktuelle Semester verbucht werden kann. Sie können diese entweder persönlich vorbeibringen oder auch postalisch einsenden.

Prüfungsanmeldeschluss: 

  • 21.04.2023 (FBP im WiSe 22/23 - geblockt Februar-April) 
  • 20.10.2023 (FBP im SoSe 23 - geblockt September-Oktober)
  • 19.04.2024 (FBP im WiSe 23/24 - geblockt Februar-April) 

Wichtig: Nur wenn Sie zur Prüfung angemeldet (innerhalb des offziellen Prüfungsanmeldezeitraums der TUM) sind und die Bescheinigung püntktlich abgeben, können die ECTS für das aktuelle Semester eingetragen werden. Verpassen Sie die Fristen, können die Leistungen erst im Folgesemester eingetragen werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zur richtigen Prüfung angemeldet sind und beachten Sie immer den Prüfungsanmeldeschluss in TUMOnline. Das FBP für das Unterrichtsfach Sport ist die ED02031 und wird mit dem Zusatz Sport in TUMOnline aufgeführt. Das FBP aller anderen Unterrichtsfächer hat die Prüfungsnummer ED0203.

Die Studierenden

  • erwerben Kenntnisse bezüglich der spezifischen Aufgaben und Ziele des jeweiligen Fachlehrplans,
  • erproben die Unterrichtsbeobachtung im Hinblick auf die individuelle Förderung der Schüler/innen unter Berücksichtigung der verschiedenen Verfahren zur Erreichung der Lernziele
  • erfassen die Lernausgangslage und analysieren die fachspezifischen Lernschwierigkeiten für Schüler/innen
  • erlernen den Einsatz verschiedener Medien
  • gewinnen einen Überblick über die verschiedenen Verfahren zur Kontrolle von Lernerfolg
  • erwerben Kenntnisse der erzieherischen Wirkungen des Unterrichts im gewählten Fach,
  • bereiten mindestens zwei eigene Unterrichtsversuche vor, führen diese durch und analysieren sie zusammen mit der Betreuungslehrkraft
  • gehen auf Kolleg/innen zu, integrieren sich und sind bereit, die eigenen Belange zu artikulieren.

Praktikumslehrkraft

Die Schulleitung teilt den Studierenden eine bestimmte Praktikumslehrkraft zu. Diese hat folgende Aufgaben:

  • Sie ermöglicht den Studierenden Unterrichtshospitationen,
  • sie führt die Studierenden in den jeweiligen Lehrplan ein,
  • sie begleitet die Studierenden bei deren Unterrichtsvorbereitung, -durchführung und -reflexion.

Einbettung in die Fachdidaktik-Module: Bitte beachten Sie, dass das FBP in ein oder mehrere Fachdidaktik-Module eingebettet ist, zu dem/denen weitere Lehrveranstaltungen gehören (Ausnahme Sport). Die Lehrveranstaltungen entnehmen Sie bitte der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO). Erläuterungen finden Sie in den entsprechenden Modulbeschreibungen. Je nach Modulbeginn und Start des Masterstudiums kann der Zeitrahmen für das FBP daher weiter eingeschränkt werden. Konsultieren Sie rechtzeitig den Modulkatalog Ihres Unterrichtsfachs und ziehen Sie ggf. (Teil-) Module in das Bachelorstudium vor. Andernfalls kann es zu Studienzeitverlängerungen kommen.

Sie haben die Möglichkeit das FBP im Ausland zu absolvieren. Dabei stehen Ihnen unsere internationalen Schulkooperationen zur Verfügung. 

Anrechnungsmöglichkeiten im Erweiterungsfach

Studierende mit einem Erweiterungsfach können sich das Fachdidaktische Blockpraktikum (FBP) anrechnen lassen. Hierzu gibt es folgende Einschränkungen zu beachten:

  • Das FBP muss im Fach Sport (als Unterrichtsfach und als Erweiterungsfach) absolviert werden -- keine Anrechnung möglich 
  • Für Studierende mit dem Unterrichtsfach Schulspychologie muss das FBP im Erweiterungsfach gemacht werden -- keine Anrechnung möglich 

Vorgehen bei der Anrechnung: 

  • Die Anrechnung des FBP im Erweiterungsfach muss nicht über einen Anrechnungsantrag im Praktikmusbüro gestellt werden 
  • Zur Anrechnung des Praktikums melden Sie sich bei Ihrer Prüfungsverwaltung  und bitten Sie um Verbungung der Leistung

ACHTUNG! Die Anrechnung des begleitenden Seminars in der vorlesungsfreien Zeit ist vom Seminar-Modulverantwortlichen des Erweiterungsfachs zu prüfen. 

Für das FBP werden die Anrechnungsmöglichkeiten individuell in Abstimmung mit den Fachdidaktiken geprüft.

Reichen Sie in allen Fällen hierfür das  Anrechnungsformular für Schulpraktika inklusive aller Nachweise der bereits abgeleisteten schulpraktischen Tätigkeiten beim Praktikumsbüro ein. Sie erhalten im Anschluss per E-Mail ein Anerkennungsschreiben durch das Praktikumsbüro mit der genauen Information zur Anrechnung. 

FAQ - die wichtigsten Fragen im Überblick

Die wichtigsten Fragen rund um Ihr Praktikum finden Sie in unserem FAQ