Bewerbung und Zulassung - Naturwissenschaftliche Bildung (Lehramt am Gymnasium)

Hier erhalten Sie Informationen zu den Bewerbungzeiträumen und den erforderlichen Unterlagen für die Studiengänge Naturwissenschaftliche Bildung - Lehramt an Gymnasien.

Eine Übersicht und Infografiken zu den allgemeinen Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Seiten der Abteilung für Bewerbung und Immatrikulation unter den Punkten "Bewerbung für einen Bachelorstudiengang - Schritt für Schritt und  "Bewerbung für einen Masterstudiengang - Schritt für Schritt".

Bei der Bewerbung wählen Sie in der Bewerbungsmaske bitte Bachelor of Education (nicht Staatsexamen) aus.

Für den internen Übergang vom Bachelor of Education zum Master of Education finden Informationsveranstaltungen statt. Die Termine veröffentlichen wir unter Veranstaltungen, die Präsentation dazu finden Sie auf dem Wiki.

Bachelorstudiengang

Voraussetzung für das Studium des Bachelorstudiengangs Naturwissenschaftliche Bildung an der TUM ist die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife. Zeugnisse der fachgebundenen Hochschulreife berechtigen für ein Studium bestimmter, genau definierter Lehramtsstudiengänge. Für das Fach Sport ist zusätzlich noch die Sporteignungsprüfung nachzuweisen. Haben Sie noch Fragen? Unsere Studienberatung hilft Ihnen gerne weiter.

Zur Aufnahme des Studiums an der TUM benötigen Sie noch keine Praktika! Wir empfehlen Ihnen jedoch die Ableistung des 8-wöchigen Betriebspraktikums vor Studienbeginn.

Beruflich Qualifizierte entnehmen Informationen über das Hochschulzugangsverfahren bitte den Internetseiten der TUM.

Wie und wann bewerbe ich mich?

Für den regulären Einstieg im Wintersemester müssen Sie sich bis spätestens 15. Juli im Rahmen der allgemeinen Bewerbung über die Homepage der Technischen Universität München bewerben.

Sie planen einen Quereinstieg zum Sommersemester?

In diesem Fall müssen Sie sich bis 15. Januar bewerben. Für das Sommersemester sind nur Bewerbungen in ein höheres Semester möglich, daher benötigen Sie einen Semesteranrechnungsbescheid, den Sie breits zur Bewerbungsfrist einreichen müssen. Diesen erhalten Sie von der Studienberatung der TUM School of Education.

Welche Fristen gibt es?

Für Ihre einzureichenden Dokumente gibt es zwei verschiedene Fristen, die Bewerbungsfrist und die Immatrikulationsfrist.

  • Zulassungsrelevante Dokumente, anhand derer entschieden wird, ob Sie an der TUM zum Studium zugelassen werden können, müssen Sie bereits bis zur Bewerbungfrist elektronisch in TUMonline hochladen.
  • Erst nach Annahme des Studienplatzes müssen Sie diese Dokumente ggf. beglaubigt auch in Papierform einreichen.
  • Die restlichen Dokumente können Sie noch bis zur Immatrikulationsfrist (5 Wochen nach Vorlesungsbeginn) nachreichen.

Sie können erst immatrikuliert, d.h. eingeschrieben werden, nachdem Sie alle Dokumente abgegeben haben. Sie finden die Liste der einzureichenden Dokumente auch in der Dokumentencheckliste in Ihrer Bewerbung.

Welche Dokumente benötige ich für eine Bewerbung?

Upload bis Bewerbungsfrist - 15. Juli bzw. 15. Januar:

  1. unterschriebener Antrag auf Zulassung bzw. Immatrikulation
  2. aktueller und vollständiger tabellarischer Lebenslauf,
  3. Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis etc.),
  4. gegebenenfalls ein Nachweis über eine studiengangsspezifische Berufsausbildung oder andere berufspraktische Tätigkeiten,
  5. gegebenenfalls fachspezifische Zusatzqualifikationen (z.B. Teilnahme an einem Forschungswettbewerb, freiwillige Praktika, außerschulische Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit bzw. innerschulische Aktivitäten wie Mitarbeit in der Schülerzeitung oder Schülermitverwaltung etc.).

Welche Dokumente benötige ich für die Einschreibung?

Abgabe bis Immatrikulationsfrist (5 Wochen nach Vorlesungsbeginn):

  1. Passbild,
  2. Personalausweis,
  3. Nachweis über eine studentische Versicherung,
  4. gegebenenfalls Immatrikulationsbescheinigung einer zuvor besuchten Hochschule
  5. gegebenenfalls Studienverlaufsbescheinigung.

Informationstag für zugelassene Bewerber*innen

Alle zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber laden wir herzlich ein zu einem Informationstag, welcher gegen Ende der Bewerbungsphase stattfindet. Sie erfahren mehr über die Inhalte und das Studium an der TUM School of Education, bekommen Hinweise zur Organisation um das Studium und lernen Ihre Fachschaft kennen.

                                 

Masterstudiengang

Voraussetzung für eine Bewerbung zum Masterstudium ist ein einschlägiges Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien. Wenn Sie den Bachelor zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen haben, müssen Sie bis spätestens zur Immatrikulationsfrist (5 Wochen nach Vorlesungsbeginn) Ihren Bachelorabschluss nachweisen, damit Sie in den Master übergehen können. Sie können sich also bereits im letzten Semester Ihres Bachelorstudiums bewerben.

Das Masterstudium können Sie im Sommer- oder Wintersemester beginnen. Im Falle des Studienbeginns im Sommersemester sind Anpassungen an den Studienplan vorzunehmen.

Zusätzlich durchlaufen Sie für die Zulassung zum Masterstudium das sogenannte Eignungsverfahren (siehe Anlage 7 der FPSO (Fachprüfungsordnung Master).

Sollten Sie nach der Lektüre unserer Hompage noch Fragen haben, hilft Ihnen die Ansprechpartnerin für das Eignungsverfahren gerne weiter. 

Bewerbung

Sie bewerben sich online zwischen dem 01. April und 31. Mai zum Wintersemester und zwischen dem 01. Oktober bis 15. Januar zum Sommersemester eines jeden Jahres ==> hier geht es zur Bewerbung.

Um zum Masterstudium zugelassen zu werden, durchlaufen Sie ein Eignungsverfahren: nach Prüfung aller zulassungsrelevanten Unterlagen bewertet die Eignungskommission in der ersten Stufe Ihr Motivationsschreiben. Ein weiterers Kriterium bildet die auf Basis von 12/90 ECTS ermittelte Abschlussnote. Bewerber/innen, die in der ersten Stufe nicht bestehen, werden in der zweiten Stufe zu einem verpflichtenden Eignungssgespräch eingeladen.

Informationen für Quereinsteiger

Sie wollen sich für den Master bewerben, haben aber vorher noch kein Lehramt studiert?

Wir empfehlen Ihnen vorab ein Beratungsgespräch mit den Studienberaterinnen der TUM School of Education, die Ihnen ggf. die zuständigen Ansprechpartner nennen können und mit Ihnen Ihr weiteres Studium besprechen. Die erste Voraussetzung für einen Quereinstieg ist, dass Sie einen vergleichbaren Studiengang studiert haben. Sollten Ihnen desweiteren mehr als 30 ECTS-Punkte aus Pflichtmodulen des Bachelor Naturwissenschaftliche Bildung fehlen, so ist ein Quereinstieg in den Master leider nicht möglich.

Zeiträume für die Bewerbungsgespräche

Die Gesprächstermine vereinbaren wir individuell mit Ihnen. Die möglichen Zeiträume geben wir Ihnen hier bis zum Ende des Bewerbungszeitraumes bekannt:

WS 2023/24: ca. Juni-August / September (Bewerber/innen werden spätestens eine Woche vor dem Termin informiert)

Unterlagen für das Eignungsverfahren

Sie benötigen folgende Unterlagen für die Zulassung (Upload spätestens zum Bewerbungsende!):

  1. ein aktueller und vollständiger tabellarischer Lebenslauf, sofern dieser dem Immatrikulationsamt nicht bereits vorliegt,
     
  2. ein vollständiger Nachweis der Studien- und Prüfungsleistungen im Erststudium (Transcript of Records) im Umfang von mindestens 110 Credits, wovon 90 Credits als Prüfungsleistungen ausgewiesen sein müssen; bitte legen Sie zusätzlich einen Ausdruck des Formulars bei oder senden Sie es per E-Mail an die Koordinatorin des Eignungsverfahrens - dieser wird zur Bestimmung Ihrer Punkte Ihrer vorläufigen Abschlussnote für das Eignungsverfahren benötigt,
     
  3. eine schriftliche Begründung von einer DIN-A4 Seite (ca. 3000 Zeichen; inklusive Leerzeichen) für die Wahl des Masterstudiengangs Naturwissenschaftliche Bildung an der Technischen Universität München, in der der Bewerber darlegt, aufgrund welcher spezifischer Begabungen und Interessen er sich für diesen Masterstudiengang besonders geeignet hält; Inhalte des Motivationsschreibens können beispielsweise sein: Interesse an den gewählten Studienfächern, Interesse und Eignung für pädagogische und didaktische Arbeit, Reflexion von Erkenntnissen und Erfahrungen aus dem Bachelorstudiengang im Hinblick auf das weiterführende Masterstudium Naturwissenschaftliche Bildung an der Technischen Universität München,
     
  4. eine Versicherung darüber, dass der Bewerber die Begründung für die Wahl des Studiengangs und die Darlegung seiner Eignung selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt und die aus fremden Quellen übernommenen Gedanken als solche gekennzeichnet hat.

    Bitte ergänzen Sie die Versicherung sowie Ihre Unterschrift im Dokument „schriftliche Begründung“ (siehe Punkt 4). Folgende Formulierung kann dafür verwendet werden:

    Hiermit erkläre ich, dass die vorliegende schriftliche Begründung von mir selbstständig verfasst wurde, und dass keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt wurden. Die Stellen, die anderen Werken dem Wortlaut oder Sinn nach entnommen sind, sind in jedem einzelnen Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht.

Mehr Informationen zum Eignungsverfahren entnehmen Sie bitte der Anlage 7 der FPSO (Master Prüfungsordnung) auf der Prüfungsordnungsseite.

Erst nachdem Sie Ihren Studienplatz angenommen haben, müssen Sie die zulassungsrelevanten Dokumente in Papierform (darunter auch unbeidngt den Antrag auf Einschreibung) einreichen.
Weitere immatrikulationsrelevante Unterlagen wie z.B. das Zeugnis und die Urkunde können Sie bis zur Immatrikulationsfrist (5 Wochen nach Vorlesungsbeginn) nachreichen.

                                 

Erweiterungsstudiengang

Für ein Erweiterungsfach können Sie nur zugelassen werden, wenn Sie eine Fächerkombination des Lehramts an Gymnasien studieren oder wenn Sie bereits die 2. Staatsprüfung im Lehramt an Gymnasien abgelegt haben.

Sie können das Erweiterungsstudium im Sommer- oder Wintersemester beginnen. Im Falle des Studienbeginns im Sommersemester sind Anpassungen am individuellen Studienplan vorzunehmen.

Einen Überblick über Studium und Bewerbung erhalten Sie auf unserer Seite zum Erweiterungsstudium. Hier finden Sie auch die Ansprechpartner für das verpflichtende Beratungsgespräch. Die Bestätigung über dieses Gespräch müssen Sie bereits mit den Bewerbungsunterlagen einreichen!