Abschlussarbeiten

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Abschlussarbeiten in den Studiengängen der beruflichen Bildung.

Die Abschlussarbeit wird von einem fachkundigen Prüfenden ausgegeben und betreut (sog. Themensteller, siehe §18 APSO). Fachkundige Prüfende sind Hochschullehrer und Junior-Fellows der Fakultät sowie Lehrbeauftragte oder Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer anderer Fakultäten, die im jeweiligen Studiengang lehren.

Thema und Inhalt der Abschlussarbeit sind direkt mit Ihrer Themenstellerin bzw. Ihrem Themensteller zu klären.

Die Bachelor’s Thesis muss in der beruflichen Fachrichtung abgeleistet werden.

Die Master's Thesis kann in der beruflichen Fachrichtung, im Unterrichtsfach, in den jeweiligen Fachdidaktiken oder in den Sozial- und Bildungswissenschaften abgeleistet werden.

 

Es ist vorgesehen, die Abschlussarbeit erst nach erfolgreicher Ablegung aller Modulprüfungen zu beginnen.

Der Beginn der Bearbeitung ist anzumelden, das Anmeldeformular geben Sie zu Bearbeitungsbeginn in der Prüfungsverwaltung ab. Bitte achten Sie auf präzise Titel (deutsch und englisch), da diese so in die Abschlussdokumente (Zeugnis etc.) übernommen werden. Die Themenstellerin bzw. der Themensteller ist für die präzise Formulierung der Titel verantwortlich. Die Formulare zu Anmeldung, Abgabe und weitere Dokumente finden Sie unter dem Punkt "Formulare".

Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beginnt nach der offiziellen Anmeldung. Es sind folgende Bearbeitungsdauern vorgegeben:

  • Bachelor Berufliche Bildung, Studienstart WS2018/19 und später: 12 Wochen (nicht: drei Monate!)
  • Bachelor Berufliche Bildung, Studienstart WS2016/17 bis SS2018:
    • Agrarwirtschaft, Bautechnik, Ernährung- und Hauswirtschaftswissenschaften, Gesundheit- und Pflegewissenschaften und Metalltechnik: 12 Wochen Bearbeitungszeit (nicht: drei Monate!)
    • Elektro- und Informationstechnik: 9 Wochen Bearbeitungszeit
  • Master Berufliche Bildung: 6 Monate

Diese Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden! Sonst wird die Abschlussarbeit als abgelegt und nicht bestanden gewertet. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss.

Sie können das Thema im ersten Drittel der Bearbeitungszeit zurückgeben, näheres dazu finden Sie in der APSO unter §18 Abs. 7. Auch hierzu wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss.

Abzugeben ist ein Exemplar der Abschlussarbeit bei der Themenstellerin bzw. beimThemensteller. Die Prüfungsverwaltung benötigt kein Exemplar.

Für die Bewertung der Abschlussarbeit sind dem Themensteller 2 Monate einzuräumen.

Falls die Arbeit nicht mit mind. "ausreichend" (4,0) bewertet wird (in diesem Fall bedarf es eines Zweitgutachters), darf sie nur einmal und nur mit einem neuem Thema wiederholt werden.

Im Beurteilungsformular bzw. Gutachten zur Abschlussarbeit bestätigt die Themenstellerin bzw. der Themensteller den deutschen und englischen Titel der Abschlussarbeit für die Erstellung des Abschlusszeugnisses. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Formulare".

Das Beurteilungsformular sendet die Themenstellerin bzw. der Themensteller nach Abschluss der Thesis an die Prüfungsverwaltung.

Deckblatt

Das Deckblatt hat formalen Richtlinien zu entsprechen:

  • Schriftgröße 11-12, Ränder beachten, die Vorgaben sind mit dem Themensteller zu klären
  • nur offizielle Logos verwenden. Diese finden Sie auf den Seiten des Corporate Designs der TU München. Sie können sich mit Ihrem Mytum-Login einloggen.

Erklärung selbstständigen Verfassung der Arbeit

Jeder Arbeit hat zudem eine Erklärung beizuliegen, in der Sie erklären, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst haben. Eine Vorlage finden Sie unter dem Punkt "Formulare".

Englischer Titel

Da Abschlussdokumente in deutscher und englischer Sprache verfasst werden, benötigt Ihre Abschlussarbeit auch einen korrekten englischen Titel. Die präzise Formulierung des Titels der Abschlussarbeit liegt in der Verantwortung des Themenstellers/der Themenstellerin.

  • Bei Fragen zur korrekten Übersetzung des englischen Titels helfen auch die Mitarbeiter des English Writing Center im Sprachenzentrum der TUM.

Auf der zentralen Seite der TUM finden Sie eine Hilfestellung zur Vorgehensweise zu Abschlussarbeiten (TUM-Studium).

Sie können Ihre Abschlussarbeit in der Bibliothek veröffentlichen lassen, Informationen hierzu finden Sie  auf den Seiten der Universitätsbibliothek. Bezüglich des Urheberrechts weisen wir darauf hin, dass bei Veröffentlichungen von Abschlussarbeiten ein Einverständnis der Verfasser notwendig ist, da diesen das Erstveröffentlichungsrecht zusteht.

Auf dem Formular zur eidesstattlichen Erklärung können Sie das Einverständnis hierzu geben. (siehe Punkt "Formulare"

Eine Auflistung von Themenvorschlägen finden Sie auf unserer Homepage bei "Themen für Abschlussarbeiten".

Anmeldung

Bitte achten Sie auf aussagekräftige Titel (deutsch und englisch), da diese so in die Abschlussdokumente (Zeugnis etc.) übernommen werden. Der Themensteller/die Themenstellerin ist für die präzise Formulierung der Titel verantwortlich. Ändert sich der Titel im Laufe der Bearbeitungszeit, so informieren Sie bitte darüber die Prüfungsverwaltung.

Das Anmeldeformular geben Sie zu Bearbeitungsbeginn in der Prüfungsverwaltung ab.

Abgabe

Im Beurteilungsformular bzw. Gutachten zur Abschlussarbeit bestätigt der Themensteller/die Themenstellerin den deutschen und englischen Titel der Abschlussarbeit für die Erstellung des Abschlusszeugnisses.

Das Beurteilungsformular sendet der Themensteller nach Abschluss der Thesis an die Prüfungsverwaltung.

Informationen zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums: Vorbereitungsdienst Lehramt an beruflichen Schulen (KM Bayern)

Die TUM School of Education veranstaltet jährlich, i.d.R. Ende Januar, eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt Berufliche Bildung. Dazu werden Referenten des Staatsministeriums sowie des Studienseminars eingeladen. Die Einladung zur Informationsveranstaltung erhalten Sie per E-Mail. 

Der Vorbereitungsdienst kann zum Februar sowie zum September jeden Jahres begonnen werden. Bitte beachten Sie hierzu die Anmeldeformalitäten und Voraussetzungen des Staatsministeriums.

Um den Vorbereitungsdienst antreten zu können, benötigen Sie entweder die Masterabschlussurkunde oder, sofern diese nicht rechtzeitig vorliegt, eine Masterabschlussbescheinigung. Diese Masterabschlussbescheinigung für den Vorbereitungsdienst muss fristgerecht bei der Prüfungsverwaltung Berufliche Bildung beantragt werden. Informationen, Termine und den Link zum Beantragungsformular finden Sie auf der Seite Prüfungsangelegenheiten unter dem Punkt "Bescheinigungen für den Vorbereitungsdienst (Referendariat)".