Masterarbeit und Schriftliche Hausarbeit nach LPO II

Die Masterarbeit im Studiengang Berufliche Bildung Integriert nimmt eine besondere Stellung ein. Mit der Masterarbeit wird zum einen der Masterstudiengang abgeschlossen, zum anderen schließt die Masterarbeit die schriftliche Hausarbeit nach LPO II ein. Nach §18 LPO II Abs. 3 Satz 3 hat jeder Prüfungsteilnehmer und jede Prüfungsteilnehmerin im Rahmen des Vorbereitungsdienstes eine schriftliche Hausarbeit aus dem Gebiet der Pädagogik oder der Didaktik eines der studierten Fächer oder der Didaktik einer beruflichen Fachrichtung anzufertigen.

Für die Masterarbeit und für die schriftliche Hausarbeit nach LPO II gelten bestimmte Anforderungen bezüglich Inhalt und Form. Die Betreuung der Arbeit liegt gemeinsam bei den Seminarlehrkräften und den Betreuern auf universitärer Seite. In gemeinsamer Abstimmung wird das Thema für die Masterarbeit festgelegt, die sowohl den Ansprüchen wissenschaftlicher Arbeiten als auch den Anforderungen der schriftlichen Hausarbeit nach LPO II genügt.

Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt zwölf Monate. Die Abgabe der schriftlichen Hausarbeit muss spätestens am 1. Dezember erfolgen, die Abgabe der Masterarbeit spätestens am darauf folgenden 15. Februar.

Die Formulare zur Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit finden Sie auf der Seite Department Educational Sciences - Anträge und Formulare.

 

Wichtige und hilfreiche Informationen zur Masterarbeit und zur schriftlichen Hausarbeit haben wir für Sie auf unserem WIKI  zusammengestellt. Hier finden Sie auch die jeweils aktuellen Termine und Fristen sowie die Anforderungen und Vorgaben zur Anmeldung und Abgabe der Master Thesis.