Abschlussarbeiten
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Abschlussarbeiten in den Studiengängen der Naturwissenschaftlichen Bildung.
Die Abschlussarbeit wird von einem fachkundigen Prüfenden ausgegeben und betreut (sog. Themensteller, siehe §18 APSO). Fachkundige Prüfende sind Hochschullehrer und Junior-Fellows der School sowie Lehrbeauftragte oder Hochschullehrer anderer Schools, die im jeweiligen Studiengang lehren.
Thema und Inhalt der Abschlussarbeit sind direkt mit Ihrem Themensteller/Ihrer Themenstellerin zu klären.
Die Bachelor’s Thesis und Master's Thesis können in den Unterrichtsfächern, in den jeweiligen Fachdidaktiken oder in den Erziehungswissenschaften abgeleistet werden, dort wiederum können sie in jedem Modulbereich verfasst werden. Auch interdisziplinäre Themen sind möglich.
Eine Liste potentieller Themen am Department of Educational Sciences finden Sie hier.
Als Schriftliche Hausarbeit ist die Bachelor's Thesis vorgesehen. Bitte achten Sie bei der Wahl des Themensteller darauf, dass dieser auch die Schriftliche Hausarbeit betreuen oder anerkennen darf. Weitere Informationen finden Sie auch unter unserer Seite zur Ersten Lehramstprüfung.
mögliche Themen für Abschlussarbeiten finden Sie hier
Achtung Neuregelung ab WiSe 24/25: die Anmeldung zur Bachelorarbeit kann nur dann erfolgen, wenn im Studiengang 110 Credits gültig verbucht sind. Bei weniger als 110 Credits muss ein formloser Antrag (per E-Mail) an den Prüfungsausschuss und den Themensteller gestellt werden, um ggf. zur Bachelorarbeit zugelassen zu werden.
Der Beginn der Bearbeitung ist anzumelden, das Anmeldeformular geben Sie zu Bearbeitungsbeginn in der Prüfungsverwaltung ab. Der Titel ist zunächst ein Arbeitstitel, den endgültigen deutschen Titel sowie den englischen Titel erklären Sie auf dem Beurteilungsbogen bei Abgabe der Arbeit. Die Formulare finden Sie unter dem Punkt "Anmeldeformular und Beurteilung".
Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beginnt nach der offiziellen Anmeldung. Die Anmeldung ist in der Prüfungsverwaltung immer zum 1. und zum 15. eines Monats möglich.
Es sind folgende Bearbeitungsdauern vorgegeben:
- Bachelor Naturwissenschaftliche Bildung: 3 Monate
- Master Naturwissenschaftliche Bildung: 6 Monate
Vom Studienablauf ist vorgesehen und wird auch empfohlen, die Master Thesis erst nach erfolgreicher Ablegung aller Modulprüfungen (und nach dem Staatsexamen) zu beginnen.
Diese Bearbeitungszeiten dürfen nicht überschritten werden! Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss.
Sie können das Thema im ersten Drittel der Berarbeitungszeit zurückgeben. Auch hierzu wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss.
Die Abgabe der Arbeit erfolgt digital (PDF oder Word-Datei) bei der Prüfungsverwaltung (z. H. Andreas Prechter).
Bitte nutzen Sie für die Abgabe ausschließlich Ihre TUM-Email-Adresse!
Falls die Bachelorarbeit als schriftliche Hausarbeit für die Erste Staatsprüfung verwendet werden soll, muss ein gedrucktes Exemplar bei der Prüfungsverwaltung (z. H. Andreas Prechter) abgegeben werden.
Für die Bewertung der Abschlussarbeit sind dem Themensteller 2 Monate einzuräumen.
Falls die Arbeit nicht mit mind. "ausreichend" (4,0) bewertet wird (in diesem Fall bedarf es eines Zweitgutachters), darf sie nur einmal und nur mit neuem Thema wiederholt werden.
Im Beurteilungsformular bzw. Gutachten zur Abschlussarbeit bestätigt der Themensteller/die Themenstellerin den deutschen und englischen Titel der Abschlussarbeit für die Erstellung des Abschlusszeugnisses. Das Formular finden Sie unter dem Punkt "Anmeldeformular und Beurteilung".
Das Beurteilungsformular und Gutachten sendet der Themensteller nach der Bewertung an die Prüfungsverwaltung.
Abschlussarbeit als Schriftliche Hausarbeit gemäß LPO I (Zulassungsarbeit)
Im Anmeldeformular wird zunächst der Arbeitstitel der Thesis eingetragen.
Das Anmeldeformular geben Sie zu Bearbeitungsbeginn in der Prüfungsverwaltung ab.
Im Beurteilungsformular bzw. Gutachten zur Abschlussarbeit bestätigt der Themensteller/die Themenstellerin den deutschen und englischen Titel der Abschlussarbeit für die Erstellung des Abschlusszeugnisses.
Das Beurteilungsformular sendet der Themensteller nach Abschluss der Thesis an die Prüfungsverwaltung.
Deckblatt
Das Deckblatt hat formalen Richtlinien zu entsprechen:
- Schriftgröße 11-12, Ränder beachten, die Vorgaben sind mit dem Themensteller zu klären
- nur offizielle Logos verwenden. Diese finden Sie auf den Seiten des Corporate Designs der TU München. Sie können sich mit Ihrem Mytum-Login einloggen.
- eine Beispielvorlage zum Deckblatt finden Sie auf unserem Wiki
Erklärung selbstständigen Verfassung der Arbeit
Jeder Arbeit hat zudem eine Erklärung beizuliegen, in der Sie erklären, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst haben. Eine Vorlage finden Sie unserer Anträge-und-Formulare-Seite. Auf dem Wiki finden Sie auch einen Zitierleitfaden.
Englischer Titel
Da Abschlussdokumente in deutscher und englischer Sprache verfasst werden, benötigt Ihre Abschlussarbeit auch einen korrekten englischen Titel. Die präzise Formulierung des Titels der Abschlussarbeit liegt in der Verantwortung des Themenstellers/der Themenstellerin.
- Hier finden Sie Hinweise bei der Verwendung des Englischen in Thesis-Titeln: Pruefungsangelegenheiten/Verwendung des Englischen in Thesistiteln.
- Bei Fragen zur korrekten Übersetzung des englischen Titels helfen auch die Mitarbeiter des English Writing Center im Sprachenzentrum der TUM.
- Bitte beachten Sie im Allgemeinen die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten.
Schriftliche Hausarbeit
Zusätzlich gelten für das Exemplar, das als schriftliche Hausarbeit abzugeben ist, noch weitere Vorgaben:
- Einseitiger Druck
- Eigenständigkeitserklärung mit LPO I Paragraph, nutzen Sie hierzu unsere Vorlage
Hier finden Sie eine Hilfestellung zur Vorgehensweise.
Sie können Ihre Abschlussarbeit in der Bibliothek veröffentlichen lassen, Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek. Bezüglich des Urheberrechts weisen wir noch darauf hin, dass vor allem bei Online-Veröffentlichungen von Abschlussarbeiten ein Einverständnis der Verfasser notwendig ist, da diesen das Erstveröffentlichungsrecht zusteht.