Erste Lehramtsprüfung - Staatsexamen

Aktuelles zu Staatsprüfungen

Die aktuellen Informationen und Sonderregelungen des Ministeriums zu Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldungen, Ablauf, etc. entnehmen Sie bitte der Homepage des Ministeriums.

Die Erste Lehramtsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung für das Referendariat. Das erfolgreiche Ableisten des Referendariats und das Bestehen der Zweiten Staatsprüfung bilden die Grundlage für die Zulassung zum Lehrberuf.

Mit dem Studium unserer Bachelor- und Masterstudiengänge Naturwissenschaftliche Bildung studieren Sie genau die Inhalte, die Sie benötigen, um die Prüfungen zur Ersten Lehramtsprüfung ablegen zu dürfen. Zusätzlich zu den fachlichen Voraussetzungen müssen Sie noch das Betriebspraktikum ablegen. Studieren Sie Mathematik-Sport, so müssen Sie zudem auch das Vereinspraktikum, das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen in Silber und einen Nachweis zur Ausbildung in Erster Hilfe einreichen.

Rechtliche Grundlage für die Erste Lehramtsprüfung bildet die Lehramtspüfungsordnung I (LPO I) und für das Referendariat die Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II).

Ein FAQ zur Ersten Staatsprüfung haben wir auf unserem Wiki für Sie zusammengestellt.

Die Erste Staatsprüfung schreiben Sie entweder im Herbst oder im Frühjahr, nachdem Sie die letzte Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung bestanden haben. Sie studieren also in der Regel 9 Fachsemester, in denen Sie die geforderten 270 Leistungspunkten absolvieren.

Freiversuch

Schreiben Sie die Erste Staatsprüfung direkt im Anschluss an das 9. Hochschulsemester, so können Sie einen Freiversuch beantragen. Für den Freiversuch können Sie die sog. 30 LP-Regelung in Anspruch nehmen. Sollten Sie von dieser Regelung zur vorläufigen Zulassung Gebrauch machen wollen, kommen Sie bitte zur Beratung in die Sprechstunde der Koordinatorinnen des Studiengangs Naturwissenschaftliche Bildung.

Spätester Prüfungsantritt für Erstversuch

Spätestens im 13. Fachsemester sollten Sie sich für die Erste Staatsprüfung anmelden und diese dann direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit des 14. Fachsemesters ablegen, sonst verfällt der erste von zwei Versuchen.

Wenn Sie die Erste Staatsprüfung direkt im Anschluss an ihr 9. Fachsemester schreiben und Ihnen in diesem letzten Studiensemester noch maximal 30 ECTS fehlen, Sie diese aber bis zum Ende des Semesters erbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Staatsexamen vorläufig zugelassen werden. Sollten Sie von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, lassen Sie sich bitte von den Koordinatorinnen des Studiengangs Naturwissenschaftliche Bildung beraten.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der 30 LP-Regelung

  • Sie schreiben das Staatsexamen in der Fächerverbindung unmittelbar im Anschluss an das 9. Fachsemester.
  • Sie haben die schriftliche Hausarbeit und alle Praktika und ggf. die Sportpraxis absolviert.
  • Die Prüfungstermine der fehlenden Modulprüfungen liegen vor dem Semesterende (31.03. bzw. 30.09.). (D.h. wenn die (Wiederholungs-)Prüfung nach Semesterende liegt, kann diese Regelung nicht genutzt werden).

Dringend zu beachten

  • Das Bestehen der fehlenden Modulprüfungen ist innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Folgesemesters nachzuweisen.
  • Werden die noch fehlenden Leistungspunkte nicht bis zu dieser genannten Frist nachgewiesen oder wurden im Antrag bewusst unwahre Angaben gemacht, wird die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung, gegebenenfalls auch nach Antritt der Prüfung, versagt; die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt.

Bitte informieren Sie sich auf der Website des Ministeriums über die aktuellen Regeln dazu: https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/meldung-zur-ersten-staatspruefung.html. Dort finden Sie ein Informationsblatt und das Antragsformular.

Die Staatsprüfung in Erziehungswissenschaften können Sie vorziehen.

Sie benötigen hierzu die Bescheinigung zum TUMpaedagogicum I und II sowie eine Bescheinigung über Ihre universitäre Note und Ihrer ECTS-Punkte aus allen Modulen der Erziehungswissenschaften Ihres Studiums.

Es gibt keinen Freiversuch für die Prüfung in Erziehungswissenschaften.

Die Prüfungen der Ersten Staatsprüfung finden im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres statt. Der Anmeldungszeitraum liegt allerdings ca. 6-8 Monate vor dem Prüfungszeitraum. Bitte beachten Sie dies für die Planung Ihrer Ersten Staatsprüfung!

Informationen zu Anmelde- und Prüfungszeiträumen sowie das Rücktrittsformular finden Sie auf den Seiten der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen.

Den Terminaushang der einzelnen Staatsexamensprüfungen finden Sie:

Sie melden sich Online über die Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus an.

Den unterschriebenen Ausdruck zur Anmeldung und alle Unterlagen hierzu geben Sie im Dienstgebäude der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen in der Amalienstraße 52 ab. Hierzu benötigen Sie auch Bescheinigungen der TUM School of Social Sciences and Technology, Department Educational Sciences, über die Ableistung der erforderlichen Leistungspunkte, die Sie auf Antrag erhalten. Diese können bis zur Nachreichfrist (2 Werktage vor der ersten individuellen Prüfung) nachgereicht werden.

Sie benötigen für die Anmeldung

  1. eine Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie)
  2. ggf. eine Heiratsurkunde (beglaubigte Kopie)
  3. eine Studienverlaufsbescheinigung (= Nachweis über die Mindeststudienzeit von 8 Fachsemestern in Ihrer Fächerkombination)
  4. die Bescheinigung über 270 ECTS-Punkte in Ihrem Bachelor- und Masterstudiengang * - die Masterarbeit zählt nicht dazu
  5. die Bescheinigung für das TUMpaedagogicum I und II *
  6. die Bescheinigung über das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum mit fachdidaktischem Begleitseminar *
  7. die Schriftliche Hausarbeit
  8. einen Nachweis über das Betriebspraktikum

*Diese Unterlagen können Sie bis zur Nachreichfrist einreichen.

Sollten Sie die Prüfung in Erziehungswissenschaften vorziehen, so benötigen Sie statt der 270 Leistungspunkte nur einen Nachweis über alle Leistungen aus den Erziehungswissenschaften in Ihrem Studiengang. Die Bescheinigung zum studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum, die Schriftliche Hausarbeit oder das Betriebspraktikum brauchen Sie in diesem Fall noch nicht!

In Ihrem Studiengang ist die Bachelorarbeit als schriftliche Hausarbeit gemäß LPO I vorgesehen. Geben Sie daher bitte ein gedrucktes Exemplar Ihrer Bachelorarbeit ab. Sie muss hierfür von einem Prüfer für schriftliche Hausarbeiten anerkannt werden. Ob Ihr Themensteller ein solcher Prüfer ist und Fragen Ihres Prüfers zur Anerkennung und zum Gutachten klärt die Prüfungsverwaltung.

Damit das angegebene Exemplar als schriftliche Hausarbeit verwendet werden kann, muss sich darin eine Eigenständigkeitserklärung mit LPO I Paragraph befinden. Sie können unsere Vorlage verwenden oder sich das Dokument bei der Prüfungsverwaltung abholen.

Nach vorheriger Rücksprache kann auch die Masterarbeit als schriftliche Hausarbeit verwendet werden. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit den Koordinatorinnen der Naturwissenschaftlichen Bildung, damit wir den zeitlichen Ablauf mit Ihnen rechtzeitig vor der Anmeldung klären können. Die Masterarbeit muss der Prüfungsverwaltung der TUM School of Social Sciences and Technology (TUM SOT) in diesem Fall vor Ende des Anmeldezeitraums vorliegen.

Wie kommt die Arbeit zur Außenstelle des Prüfungsamtes?

Die schriftliche Hausarbeit wird an der TUM SOT im Department of Educational Sciences aufbewahrt. Sie informieren die Prüfungsverwaltung mindestens 3 Wochen vor Ende des Anmeldezeitraums über Ihre Anmeldung, da wir Ihre Arbeit mit Unterlagen noch einmal überprüfen und an die Außenstelle des staatlichen Prüfungsamtes senden müssen. Bei knapper Rückmeldung können wir die Einhaltung der Abgabefrist nicht garantieren.

Bei der vorgezogenen Ersten Staatsprüfung in Erziehungswissenschaften brauchen Sie die schriftliche Hausarbeit noch nicht!

Sie müssen die Bescheinigungen über Ihre Leistungspunkte und die Berechnung Ihrer Noten je Fach und Fachdidaktik beantragen:

  • Erziehungswissenschaften
  • Biologie
  • Chemie (Fächerkombination Biologe-Chemie)
  • Chemie (Fächerkombination Mathematik-Chemie)
  • Informatik
  • Mathematik
  • Physik
  • Sport

Bitte geben Sie uns das Prüfungsdatum der letzten Prüfung an, sollten Sie diese noch nicht abgelegt haben, wenn Sie den Antrag bei uns abgeben.

Die enstprechenden Anträge finden sie HIER.

Sobald die Anträge bearbeitet sind, erhalten Sie eine E-Mail und können die Bescheinigung in den Sprechstunden der Koordinatorinnen der Naturwissenschaftlichen Bildung abholen.

Ihre Ansprechpartner für die Ausstellung der Bescheinigungen zur Examensanmeldung sehen Sie rechts.

Die Erste Lehramtsprüfung gliedert sich in einen universitären Teil und die Erste Staatsprüfung. Sie prüfungsrelevanten Themen der Ersten Staatsprüfung sind in den sogenannten Kerncurricula veröffentlicht. Für jedes Fach sind dort im zugehörigen Paragraphen der LPO I (2008) stichpunktartig die möglichen Themen aufgelistet.