Erweiterungsfächer für das Lehramt an Gymnasien
Alle Lehramtsstudierenden und Lehrkräfte können um ein Unterrichtsfach in ihrem Lehramt erweitern.
An der TUM kann für das gymnasiale Lehramt mit den Fächern Biologie, Chemie, Mathematik, Informatik und Physik des Studiengangs Naturwissenschaftliche Bildung (Bachelor und Master) erweitert werden. Für das Fach Sport existiert ein gesonderter Erweiterungsstudiengang Sport. Er ist an den entsprechenden Teilstudiengang Sport in Verbindung mit einem Fach der LMU angelehnt und wird vom Department Health and Sport Sciences an der TUM School of Medicine and Health angeboten.
Staatsprüfung in der Erweiterung
Um das Erweiterungsfach unterrichten zu dürfen, benötigen Sie dafür die Lehrbefähigung, d. h. Sie müssen die Erste Staatsprüfung (Staatsexamen) im Erweiterungsfach ablegen. Für die Zulassung zum Staatsexamen benötigen Sie je nach Fach ausgewählte Module. Diese finden Sie in dieser Übersicht.
Sollten Sie parallel erweitern und auch das Staatsexamen in allen drei Fächern gleichzeitig ablegen, so benötigen Sie im Normalfall auch das Referendariat im Erweiterungsfach.
Für die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über den Erweiterungsstudiengang aus. Wann und wo Sie sich für die Staatsprüfung anmelden müssen, erklären wir Ihnen auf unseren Seiten zur Ersten Lehramtsprüfung.
Zertifikat
Sie können in der Erweiterung die jeweiligen Fach-Module des Bachelor und Master of Education Naturwissenschaftliche Bildung belegen, insgesamt sind dies je nach Fach zwischen 102 und 110 ECTS-Punkte. Wenn Sie alle Module absolvieren, bekommen Sie ein Zertifikat. Dieses berechtigt jedoch nicht zum Unterrichten.
Prüfungsordnung
Die zu studierenden Module finden Sie in den Tabellen der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen Naturwissenschaftliche Bildung. Diese ergänzen die Satzung zur Erweiterung.
Für Chemie werden die Tabellen der Fächerkombination Mathematik-Chemie verwendet. Für Mathematik können Sie die Tabellen aus jeder Fächerkombination verwenden.
Zuständig für Anerkennungen, Anträge, Bescheinigungen, ect. ist der Prüfungsausschuss Naturwissenschaftiche Bildung.
Bitte beachten Sie noch die Informationen in unserem Merkblatt.