BAföG-Bestätigungen
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen und Ansprechpartner ausschließlich für Studierende der TUM School of Social Sciences and Technology, Department of Educational Sciences, gelten.
Studierende anderer Fakultäten/Schools finden Ihren Ansprechpartner auf den zentralen Wiki-Seiten zum BAföG.
Leistungsbescheinigung gemäß §48 BAföG (Formblatt 5)
Sollten Sie für die Verlängerung Ihres BAföG-Antrags das Formblatt 5 benötigen, geben Sie dieses bitte ausgefüllt (persönliche Daten) in der Studienberatung des Departments Educational Sciences ab oder schicken es per Mail an studienberatung.edu@sot.tum.de.
In der Regel geht eine BAfög-Förderung bis zum Ende der Regelstudienzeit, also 6 Semester für den Bachelor of Education und 4 Semester für den Master of Education. Studierende der Beruflichen Bildung, die anstelle eines Unterrichtsfach den Bachelorteilstudiengang Psychologie mit schulpsycholgischem Schwerpunkt studieren, können insgesamt 12 Semester (6 Semester Bachelor, 4 Semester Master und 2 Semester Zusatzphase) gefördert werden.
In der Leistungsbescheinigung wird bestätigt, ob die bisher erbrachten Leistungen einen Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit ermöglichen. Für eine postive Bestätigung sind die folgenden ECTS-Punkte notwendig:
Voraussetzungen Bachelor:
- nach dem 3. Semester: mind. 75 Credit Points (zum Studienplan gehörend) für die Berufliche Bildung und mind. 80 Credit Points (zum Studienplan gehörend) für die Naturwissenschaftliche Bildung
- nach dem 4. Semester: mind. 100 Credit Points (zum Studienplan gehörend) für die Berufliche Bildung und mind. 105 Credit Points (zum Studienplan gehörend) für die Naturwissenschaftliche Bildung
- nach dem 5. Semester: mind. 130 Credit Points (zum Studienplan gehörend) für die Berufliche Bildung und mind. 140 Credit Points (zum Studienplan gehörend) für die Naturwissenschaftliche Bildung
Voraussetzungen Master:
- nach dem 2. Semester: mind. 40 Credit Points (zum Studienplan gehörend) für die Berufliche Bildung und für die Naturwissenschaftliche Bildung
- nach dem 3. Semester: mind. 75 Credit Points (zum Studienplan gehörend) für die Berufliche Bildung und für die Naturwissenschaftliche Bildung
Im Zuge der individuellen Verlängerung der Regelstudienzeit wegen COVID-19 können sich individuell angepasste Credit-Voraussetzungen für die BAföG-Bestätigung ergeben.
Fristen:
Eine ununterbrochene Auszahlung der Leistungen ist nur dann möglich, wenn das von der Ausbildungsstätte bestätigte Formblatt 5 bei dem zuständigen Sachbearbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung fristgerecht eingegangen ist. Bitte kontaktieren Sie zu den für Sie gültigen Fristen Ihren Sachberarbeiter direkt.
Bestätigung der Hochschule gemäß § 15 III a BAföG
Sollten Sie eine Bestätigung der Hochschule gemäß §15 III a BAföG benötigen, wenden Sie sich bitte an die Schriftführung Ihres jeweiligen Studienganges.
Ansprechpartner
Schriftführung des Prüfungsausschusses
- Berufliche Bildung
- Naturwissenschaftliche Bildung
- Masterstudiengang Berufliche Bildung Integriert
- Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik
- Masterstudiengang Research on Teaching and Learning
BAföG-Beauftragter
Prof. Dr. Alfred Riedl
Tel.: +49 89 28924355
Besucheranschrift:
Marsstraße 20
80335 München
Postanschrift:
Arcisstraße 21
80333 München
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum BAföG
Wichtige Informationen rund um das Thema BAföG finden sich auf den Seiten des Studentenwerks.