Prüfungsausschuss Teilstudiengang Schulpsychologie

Die Durchführung sämtlicher Prüfungsverfahren obliegt den Prüfungsausschüssen. Sie treffen alle erforderlichen Entscheidungen, soweit diese nicht in der APSO den Prüfenden zugewiesen sind oder während des Prüfungsvorgangs selbst notwendig werden.

Zuständig für den Teilstudiengang Schulpsychologie ist der Masterprüfungsausschuss Berufliche Bildung.

Bei folgenden Anliegen wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss:

  • Nachteilsausgleich
  • Mängel im Prüfungsverfahren
  • Fristverlängerungen/Härtefallanträge bei z.B. Problemen im Studienverlauf
  • Nachmeldungen zu Prüfungen
  • Probleme bei Bachelor's Thesis und Master's Thesis (z.B. Rückgabe des Themas, Verlängerung der Bearbeitungszeit, Anerkennung, Bearbeitung außerhalb der TUM)