Praktika

Zusätzlich zu den im Rahmen des Lehramtsstudiums Berufliche Bildung obligatorischen Praktika (das FBP entfällt, da die Schulpsychologie das Unterrichtsfach ersetzt) müssen Studierende des Faches Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt den Nachweis der erfolgreichen Ableistung von drei praktisch psychologischen Tätigkeiten vorlegen. Die drei schulpsychologischen Praktika lassen sich unter Berücksichtigung des sonstigen Workloads während des Studiums gut auf die vorlesungsfreie Zeit zwischen 4. und 12. Semester aufteilen. (Laut Modulplan / Studienplänen sind sie im Zusatzjahr angesetzt.) Die drei Praktika sind in den 140 ETCS des Teilstudiengangs Schulpsychologie integriert.

Aktuelle Informationen hierzu und Hinweise zur Anmeldung sowie Anmelde-/Bescheinigungsformulare entnehmen Sie bitte der Seite des Praktikumsamts Oberbayern-Ost

Die Praktika müssen in den folgenden Tätigkeiten absolviert werden:

a) einer unter Aufsicht und Anleitung durchgeführten praktisch-psychologischen Tätigkeit an einer Schule, an einem Schülerheim oder an einer staatlichen Schulberatungsstelle (Aufsicht und Anleitung durch einen Schulpsychologen) in einem Umfang, der mindestens 6 Leistungspunkten entspricht,

b) einer unter Aufsicht und Anleitung durchgeführten praktisch-psychologischen Tätigkeit von je sechs Wochen im zeitlichen Umfang einer Vollzeitbeschäftigung an zwei der nachfolgend genannten Einrichtungen, die vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus als geeignet befunden worden sind

  aa) Kindergärten, Kinderhorte, Einrichtungen der Jugendarbeit,
  bb) Einrichtungen für behinderte Kinder und Einrichtungen der Heimerziehung,
  cc) Erziehungsberatungsstellen und weitere Beratungsstellen für Jugendliche,
  dd) Einrichtungen der Wirtschaft zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Jugendlichen und Mitarbeitern;

Die gewählten Einrichtungen müssen verschiedenen Gruppen (Doppelbuchstaben aa) bis dd)) angehören. Bei den unter den Doppelbuchstaben bb) bis dd) genannten Einrichtungen muss die Betreuung durch einen Diplompsychologen erfolgen,

Die Praktika sollen in der Regel nicht vor dem vierten Fachsemester abgeleistet werden.
Ausnahme: Die Ableistung eines Praktikums an einer Einrichtung des Doppelbuchst. aa) ist bereits ab dem zweiten Fachsemester möglich.

Die in den drei Pratika erlangten ECTS sind Bestandteil der 140ECTS des Teilstudiengangs Schulpsychologie.

Damit die erworbenen ECTS in TUMonline verbucht werden können, müssen die Bescheinigungen über die erfolgreich absolvierten Praktika, die Sie vom Praktikumsamt Oberbayern-Ost erhalten, im Original bei der Prüfungsverwaltung (Frau Huber) der TUM School of Education vorgelegt werden.