Wichtige Informationen zum Antrag auf FPSO-Wechsel und Anerkennung bisheriger Leistungen

Achtung: Nach Ablauf der Wechselfrist für dieses Sommersemester ist ein FPSO-Wechsel erst wieder zum kommenden Wintersemester 2024/25 möglich!

Aktueller Hinweis: Aufgrund einer notwendigen Anpassung bei den Prüfungsleistungen können ab dem SoSe 2024 erbrachte Leistungen in den Modulen "Arbeit und Lernen 4.0", "Arbeit und Lernen 4.0/GP" und "Diversität in der beruflichen Bildung - Vertiefung" nicht beim Übergang in die neue FPSO anerkannt werden.

Unter nachfolgendem Link können Sie einen Wechsel in die jeweils neueste Studiengangversion (FPSO) des Bachelors Berufliche Bildung, des Masters Berufliche Bildung, des Masters Wirtschaftspädagogik II oder des Erweiterungsfaches beantragen. In allen vier Fällen geht damit auch ein Antrag auf Anerkennung aller Ihrer bisher erworbenen Leistungen (nicht Teilleistungen!) gemäß der unten aufgeführten Anrechnungstabellen einher. Zum Formular gelangen Sie hier.

Bitte beachten Sie:

  • Der Wechsel in die neue Studiengangsversion ist verbindlich und erfolgt nur, wenn er durch Sie aktiv über das Antragsformular beantragt wird!
  • Bereits bewilligte Fristverlängerungen (inkl. Corona) werden pauschal übertragen, sodass Ihnen hierdurch keine prüfungsrechtlichen Nachteile entstehen.
  • Der Antrag auf einen FPSO-Wechsel kann jederzeit innerhalb einer halbjährigen Frist für das jeweils nachfolgende Semester gestellt werden.
  • Die Frist für die Antragsstellung auf FPSO-Wechsel zum kommenden Wintersemester 2024/25 ist der 15.08.2024. Danach ist ein FPSO-Wechsel erst wieder zum Sommersemester 2025 möglich.
  • Die Anerkennung Ihrer Vorleistungen erfolgt im Anschluss des FPSO-Wechsels gemäß der unten aufgeführten Anrechnungslisten auf vollständig (!) abgeschlossene Module. Hierzu muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Aufgrund des stark erhöhten Bearbeitungsaufwandes kann es allerdings zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
  • Im Falle noch offener Teilleistungen aus anrechenbaren Modulen sind diese spätestens im darauffolgenden Semester zu erbringen und gesondert zu beantragen; siehe „Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Schulpraxiszeiten“ unter: https://www.edu.sot.tum.de/edu/studium/antraege-und-formulare/.
  • Gleiches gilt für die Anerkennung vorgezogener Leistungen aus dem Master, für die ebenfalls nach vollständigem Abschluss des Moduls bzw. der Module innerhalb eines Jahres nach FPSO-Wechsel ein gesonderter Antrag zu stellen ist; siehe: https://www.edu.sot.tum.de/fileadmin/w00bed/edu/_my_direct_uploads/Antrag_auf_Anrechnung_vorgezogener_Masterleistungen.pdf.
  • Zur zusätzlichen Absicherung empfehlen wir Ihnen vor Absenden des Wechselantrags den Status Quo Ihrer Leistungsnachweise (ggf. auch LMU) und Prüfungsanmeldungen festzuhalten.

Antrag auf Anerkennung von bildungswissenschaftlichen Vorleistungen im Bachelor nach Wechsel der FPSO

Antrag auf Anerkennung von bidungswissenschaftlichen Vorleistungen im Master nach Wechsel der FPSO

Merkblatt Master's Thesis - Anmeldung zur Präsentation (nach neuer FPSO ab SoSe 24)

Auslaufendes Lehrangebot in der Bildungswissenschaft

Informationen zum Übertritt in die neue Studiengangversion

Einladung zur Informationsveranstaltung am 20.09.2023

Die Satzungen finden Sie unter: https://www.edu.sot.tum.de/edu/bb-fpso/

Anerkennungen in der Bildungswissenschaft

Anerkennungsmöglichkeiten in den Sozialwissenschaften

Anerkennungsmöglichkeiten in der Agrarwirtschaft

Anerkennungsmöglichkeiten in der Bautechnik

Anerkennungsmöglichkeiten in der Elektrotechnik und Informationstechnik

Anerkennungsmöglichkeiten in der Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft

Die Videoaufzeichnung sowie die begleitenden Foliensätze (GP und Bildungswissenschaften) zur Informationsveranstaltung vom 12. Juli 2023 sind in folgendem Moodlekurs eingebettet:

Informationsveranstaltungen Berufliche Bildung Fachrichtung Gesundheits- und Pflegewissenschaften

Dieser Kurs ist im Sommersemester 23 zur freien Anmeldung unter der LV Nummer 2970000113 zu finden.

Ergänzung zu o.g. Foliensatz: Ab dem Sommersemster 2024 kann die Prüfung Organisation und Management SG511814 nur noch für den Wahlmodulbereich anerkannt werden, wenn sie vor dem Wechsel  in die neue Prüfungsordnung abgelegt wurde.

 

Anerkennungsmöglichkeiten in der Metalltechnik

Anerkennungsmöglichkeiten in Berufssprache Deutsch

Anerkennungsmöglichkeiten in der Biologie

Anerkennungsmöglichkeiten in der Chemie

Anerkennungsmöglichkeiten im Unterrichtsfach Deutsch

Anerkennungsmöglichkeiten in Englisch

Anerkennungsmöglichkeiten in der Evangelischen Religionslehre

Anerkennungsmöglichkeiten in der Informatik

Anerkennungsmöglichkeiten in der Katholischen Religionslehre

Aktualisierte Anerkennungsmöglichkeiten in der Mathematik (Stand Juli 2024)

Anerkennungsmöglichkeiten in der Mechatronik

Anerkennungsmöglichkeiten in der Physik

Anerkennungsmöglichkeiten und weiterführende Informationen in Politik und Gesellschaft (PuG)

Anerkennungsmöglichkeiten in Sport

Änderungen im Teilstudiengang Schulpsychologie:

Der Umfang des Teilstudiengangs Schulpsychologie ändert sich von 140 ECTS (FPSO 2019) auf 135 ECTS (FPSO 2023). Dafür wird die Bachelorarbeit in Psychologie geschrieben.

Alte FPSO

 

Neue FPSO

MNr.

Modul

ECTS

 

MNr.

Modul

ECTS

LM8088

Basiskompetenzen 2

2

entfällt

LM8085

Pädagogische Psychologie - Vertiefung

Pädagogische Psychologie 2

6

1 Wahlmodul mit 3 ECTS:

LM8113

Vertiefung Pädagogische

Psychologie III

3

 

LM8114

Vertiefung Pädagogische

Psychologie IV

3

Bachelorarbeit in der beruflichen Fachrichtung

 

Bachelorarbeit in Pädagogischer Psychologie

 

Ein Wechsel der Prüfungsordnung im Bachelor ist nur möglich, wenn die Bachelorarbeit noch nicht geschrieben wurde.

Im Master kann in die neue Master-Prüfungsordnung gewechselt werden. Im Bachelorteilstudiengang Schulpsychologie bleibt man trotzdem in der alten Satzung, da sonst die Anteile der pädagogischen Psychologie, die mit der Bachelorarbeit abgedeckt werden, für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst fehlen würden.