Anerkennungen - Master Wirtschaftspädagogik

Sollten Sie Prüfungsleistungen aus einem Vorstudium erbracht haben, die gleichwertig zu Leistungen Ihres jetzigen Studiums sind, können Sie prüfen lassen, ob eine Anerkennung möglich ist. Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen ist, dass keine „wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse)“ vorliegen (vgl. BayHSchG, Art. 63, Lissabon-Konvention Art. V1).

Grundsätzlich ist zwischen einer Anerkennung für/von Pflichtmodulen, welche im Master Wirtschaftspädagogik vorgesehen sind, und einer Anerkennung von Leistungen für Wahlmodule, welche im Master Wirtschaftspädagogik vorgesehen sind, zu unterscheiden. Einen Sonderfall stellt die Anerkennung von Zulassungsauflagen dar. Nähere Informationen finden Sie jeweils weiter unten.

Anerkennung von Modulen des Masterstudiengangs

Für die Anerkennung von Modulen im Master Wirtschaftspädagogik gilt:

  • Eine Anerkennung von Bachelormodulen in den Pflichtbereich des Masters Wirtschaftspädagogik ist möglich, sofern keine wesentlichen Unterschiede der Lernergebnisse bestehen.
  • Eine Anerkennung von Bachelormodulen in den Profilbildungsbereich (=Wahlbereich) des Masters Wirtschaftspädagogik ist grundsätzlich nicht möglich. Der Profilbereich des Masters Wirtschaftspädagogik dient der Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse über den Bachelorabschluss hinaus (vgl. APSO §8).
  • Zusatzleistungen, welche ergänzend zum Bachelorabschluss erbracht wurden sowie Module eines weiterführenden Studiums (z.B. in einem Masterstudiengang), können im Pflicht- oder  Profilbildungsbereich eingebracht werden. Beim Profilbildungsbereich ist eine 1:1-Passung zu einem Wahlmodul des Wahlmodulkataloges nicht notwendig. Module können als Anerkennungsmodule („Containermodule“) im Umfang von bis zu 36 ECTS (WiPaed 1) bzw. 12 ECTS (Wipaed 2) anerkannt werden.
  • Darüber hinaus gilt §24 der APSO: "An der Technischen Universität München nicht bestandene Prüfungen können nur an der Technischen Universität München wiederholt werden". Dies bedeutet, dass Ihnen eine Leistung nicht mehr anerkannt werden kann, sobald das entsprechende Prüfungsergebnis veröffentlicht wurde.

Bitte beachten Sie: Prüfungen auf Anerkennung können erst mit Einreichung des Antrages getroffen werden. Vorabprüfungen werden nicht vorgenommen.

Ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen aus früheren Studien kann nur einmal innerhalb des ersten Studienjahres beim zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Weitere Anträge auf Anerkennung können nur für Leistungen gestellt werden, die Sie während Ihres jetzigen Masterstudiums erbringen (z. B. Leistungen aus einem Auslandsaufenthalt).

Stellen Sie den Antrag auf Anerkennung möglichst früh nach der Immatrikulation an der TUM, damit eine entsprechende Studienplanung möglich ist.

Vor der Immatrikulation kann kein Antrag auf Anerkennung von Leistungen gestellt werden. Ebenfalls ist keine Vorabprüfung möglich.

Für die Einhaltung der Fristen ist das Abgabedatum Ihres finalen Antrags bei der Prüfungsverwaltung ausschlaggebend (siehe Punkt Antrag auf Anerkennung).

  1. Gleichen Sie Ihre studierten Module mit den im Master Wirtschaftspädagogik vorgesehenen Modulen anhand der Modulbeschreibungen ab.
  2. Stellen Sie alle für die Anerkennung notwendigen Unterlagen zusammen. Dazu gehören
    • der ausgefüllte Anerkennungsantrag, gemäß den Vorgaben im Punkt "Antrag auf Anerkennung"
    • das Abschlusszeugnis bzw. ein Leistungsnachweis oder Transcript, aus dem die Noten hervorgehen (unbeglaubigt)
    • Modulbeschreibungen,
    • ggf. Zertifikate oder weitere relevante Unterlagen.
    • Bitte beachten Sie: Zulassungsauflagen sind immer gesondert zu beantragen und gehören nicht auf den Anerkennungsantrag.
  3. Leiten Sie die Unterlagen vorab per E-Mail an die Fachstudienberatung Wirtschaftspädagogik und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
  4. Nach dem Beratungsgespräch finalisieren Sie den Antrag und senden diesen mit den zugehörigen Unterlagen per E-Mail an die Prüfungsverwaltung der TUM School of Social Sciences and Technology. Dies ist die offizielle Einreichung.
  5. Ihr Antrag wird zunächst formal und dann inhaltlich geprüft (siehe auch "Dauer des Verfahrens" unten).
  6. Sie erhalten eine Nachricht, in welchem Umfang Ihre Leistungen anerkannt werden können.
  7. Anerkannte Leistungen werden in TUMonline verbucht. Ggf. wird eine Höherstufung vorgenommen, siehe Punkt „Ab wann werde ich in ein höheres Fachsemester eingestuft?“.

Nach Eingang des finalen Antrages bei der Prüfungsverwaltung dauert die Bearbeitung des Antrages je nach Umfang ca. 4 - 6 Wochen.

Der Antrag ist vollständig und fristgerecht in digitaler Form bei der Prüfungsverwaltung der TUM School of Social Sciences and Technology einzureichen. Bitte schicken Sie vertrauliche Informationen wie diese immer nur von Ihrem TUM-E-Mail-Account, da nur so ein geschützter Datenverkehr sichergestellt ist.

Der Antrag auf Anerkennung umfasst folgende Dokumente:

  • Antrag, vollständig und am PC ausgefüllt (wenn handschriftlich, dann bitte unbedingt leserlich und in Druckbuchstaben!). Das entsprechende Formular steht Ihnen weiter unten im Download-Bereich zur Verfügung.
  • Relevante Modulbeschreibungen, d. h. die Modulbeschreibung des externen Modules sowie des TUM-Moduls; bitte achten Sie darauf, nur die konkrete Modulbeschreibung anzufügen, keine kompletten Modulhandbücher.
  • Leistungsnachweise Ihres gesamten Studienverlaufes; diese müssen vorgelegt werden, um ein vollständiges Bild Ihres gesamten Studienverlaufes zu haben und damit Ihren Antrag besser einordnen zu können. Eine Beglaubigung ist bei Einreichung nicht nötig, wird jedoch ggf. nachgefordert.

Bitte stellen Sie den Antrag grundsätzlich wie folgt zusammen:

  • Seite 1: Antragstellung (Seite 1 des Formulars)
  • Seite 2: Angabe eines externen Moduls und des entsprechenden TUM-Moduls (Seite 2 des Formulars)
  • Seite 3: Modulbeschreibung des TUM-Moduls
  • Seite 4: Modulbeschreibung des genannten externen Moduls
  • Ab Seite 5: wiederholen Sie die Schritte zu Seite 2 – 4 für jedes Modul, das Sie sich anerkennen lassen möchten.

Hinweise:

  • Es ist möglich, mehrere Module für ein TUM-Modul anerkennen zu lassen, wenn sich die Kompetenzen auf mehrere Module verteilen. Diese listen Sie bitte alle im selben Feld auf und hängen alle Modulbeschreibungen hintereinander an. 
  • Anerkennung im Wahlbereich: Hier ist entweder eine 1:1 Anerkennung möglich, dann bitte wie oben vorgesehen vorgehen. Alternativ können Sie sich mehrere Module, welche thematisch zum Wahlmodulkatalog der Wirtschaftspädagogik passen, anerkennen lassen. Bitte geben Sie im Feld "Modul, welches im Master Wirtschaftspädagogik anerkannt werden soll" an, in welchem Wahlbereich die Anerkennung erfolgen soll. Bitte verwenden Sie für jedes Modul eine eigene Seite 2.

Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss Wirtschaftspädagogik über Anerkennungen entscheidet. Fachstudienberater*innen und Modulverantwortliche haben dabei eine empfehlende Funktion, die Entscheidung liegt jedoch letztlich beim Prüfungsausschuss.

Sonderfall Zulassungsauflagen

Eine Beantragung von Anerkennung von Modulen auf Zulassungsauflagen ist nur möglich, wenn diese Module im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt wurden, z.B. wenn die Prüfungsleistung erst nach Eingang der Bewerbung erbracht wurden.

Module, welche bereits mit der Bewerbung eingereicht und damit geprüft wurden, werden nicht erneut geprüft!

Weitere Informationen bezüglich der Auflagen finden Sie hier.

Eine Anerkennung von Zulassungsauflagen beantragen Sie formlos per E-Mail bei der Studienberatung der Wirtschaftspädagogik. Bitte geben Sie dabei an:

  1. Name, Vorname, Matrikelnummer, Studiengang
  2. Welches Modul bringen Sie mit (Name, Modulnummer, ECTS, an welcher Hochschule erworben)?
  3. Für welche Auflage möchten Sie diese anerkannt haben? (Modulnummer, Modultitel)
  4. Wann wurde die Leistung erworben?
  5. Wurde die Leistung im Bewerbungsverfahren eingereicht?
  6. Als Anlage anhängen: Modulbeschreibung*, Notenbestätigung ** (Transcript o.ä.).

*Handelt es sich um ein Modul, welches Sie an der TUM erworben haben, wird die Modulbeschreibung nicht benötigt.
**Das Transcript kann als einfache Kopie (unbeglaubigt) eingereicht werden, ggf. wird jedoch eine beglaubigte Kopie nachgefordert.

Die häufigsten Fragen

Für Module, welche an der TUM in einem anderen Studiengang erbracht wurden, gelten alle o.g. Punkte: das Vorgehen der Anerkennung, die Frist und die Trennung zwischen Auflagenmodulen und Modulen welche im Masterstudium vorgesehen sind. Das Verfahren kann sich verkürzen, da es sich um identische Module handelt und eine inhaltliche Prüfung nicht mehr vorgenommen werden muss. Eine Modulbeschreibung wird nicht benötigt, ein Leistungsnachweis (Nachweis über Note oder Bestehen) ist jedoch immer nötig.

Für die Anrechnung von Schulpraxiszeiten verwenden Sie bitte zusätzlich das entsprechende Formular aus dem untenstehenden Download-Bereich.

Sofern Sie neben der Schulpraxiszeit zudem das Begleitseminar anerkennen lassen wollen, ist das Anrechnungsformular für Schulpraktika samt Praktikumsbescheinigung dem Antrag auf Anerkennung (siehe oben) beizufügen.

Sofern Sie sich lediglich die bereits abgeleistete Schulpraxiszeit anrechnen lassen wollen (d. h. ohne Begleitseminar), reicht das Anrechnungsformular für Schulpraktika samt Praktikumsbescheinigung aus.

Bei Fragen zur Anerkennung von Schulpraxiszeiten wenden Sie sich bitte direkt an das Praktikumsbüro der TUM School of Social Sciences and Technology.

Kurse der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb), die in Ihrem Studiengang verankert sind und bei denen eine Anmeldung über TUMonline möglich ist, werden automatisch in Ihren Studiengang eingebracht. Die Prüfungsergebnisse werden in TUMonline eingegeben und sind damit verbucht.

Kurse der vhb, welche nicht im Studiengang vorgesehen sind, gelten als extern erbrachte Leistungen. In diesem Fall gelten die Anerkennungsregelungen wie oben aufgeführt.

Bitte bedenken Sie, dass Kurse der vhb sich vom Niveau und Tiefe von unserem Modulkatalog unterscheiden können. Ob ein vhb-Kurs anerkannt wird, kann auch hier erst nach Einreichung des Anerkennungsantrages entschieden werden.

Leistungen aus dem Ausland werden nach den o.g. Regelungen anerkannt – Voraussetzung ist bei Pflichtmodulen immer, dass keine wesentlichen Unterschiede der Lernergebnisse bestehen bzw. beim Wahlbereich, dass diese thematisch in den Wahlmodulkatalog passen. Ein Beratungsgespräch mit der Fachstudienberatung Wirtschaftspädagogik wird vor einem Auslandsaufenthalt empfohlen. Zudem sollte zu Beginn der Planungen eine Kontaktaufnahme mit der Auslandskoordination der TUM School of Social Sciences and Technology erfolgen: international@edu.tum.de.

Wurde die Anerkennung bereits vor Auslandsantritt via Learning Agreement geprüft und genehmigt, so gilt:

  • Module wie oben vorgegeben auf dem Anerkennungsantrag listen
  • Kopie des Learning Agreements dem Antrag auf Anerkennung beilegen
  • Eine inhaltliche Prüfung wird nicht mehr vorgenommen.

Bei Anerkennung von Leistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht wurden, ist ein offizieller Nachweis über das Notensystem des Studiengangs der ausländischen Hochschule nötig. Aus der Notenskala müssen die beste sowie die schlechteste Note ersichtlich sein. Zudem muss angegeben sein, ab welcher Note/Punktzahl die Prüfung als nicht bestanden gilt. Fügen Sie diesen Nachweis ihrem Antrag auf Anerkennung bei.

Bei Zeugnissen oder Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, kann die Vorlage einer beglaubigten deutschen Übersetzung verlangt werden (vgl. §16 Abs. 4 Satz 4 APSO).

Sollten Ihnen für einen Studiengang Leistungen von 22 ECTS oder mehr anerkannt werden, werden Sie ein Fachsemester hochgestuft. Dies erfolgt automatisch, Sie erhalten nach Vollzug eine Bestätigung darüber.

Bei einer Anerkennung von 52 ECTS und mehr erfolgt eine Höherstufung um zwei Fachsemester.

Weiteres

Die Anerkennung von Leistungen wird grundsätzlich im Bayerischen Hochschulgesetz sowie in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung der TUM geregelt. Dort können Sie die rechtlich bindenden Vorgaben nachlesen.

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Studienberatung unter wirtschaftspaedagogik.edu@sot.tum.de.

Bitte beachten Sie, dass gemäß §3 Abs. 5 der APSO der akademische Grad mit dem Hochschulzusatz „(TUM)“ geführt werden kann. Dies setzt voraus, dass der überwiegende Teil des Fachstudiums an der Technischen Universität München abgeleistet wurde.

Die Anerkennungsformulare finden Sie auf der Seite "Anträge und Formulare" der TUM School of Social Sciences and Technology unter dem Punkt "Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Schulpraxiszeiten".