Master Berufliche Bildung Integriert

SCHULPRAKTIKA

Hier finden Sie Informationen zu Anmeldung, Ablauf und erfolgreicher Ableistung Ihrer Schulpraktika im Rahmen des TUMpaedgogicums sowie Hinweise sowie Hinweise zum Vorbereitungsdienst.

Aktuelles

Bitte beachten Sie, dass die Organisation des TUMpaeds in zwei Prozessen organisiert wird, da Sie an zwei unterschiedlichen Schulen tätig sein werden.

Die Anmeldefrist für das Praktikum an einer Berufsschule ist jährlich der 15. September. Bitte melden Sie sich fristgerecht über Wiki an.
Die Anmeldefrist für das Praktikum an einer FOS/BOS ist jährlich der 15. Januar. Bitte melden Sie sich fristgerecht über Wiki an.

Sie können sich von jährlich von Oktober - April zur Prüfung in TUMOnline anmelden. Bitte melden Sie sich erst zur Prüfung in TUMOnline an, wenn Sie zum Prüfungstermin vorweisen können, dass Sie beide Teile des Praktikums abgeleistet haben.

                                 

Informationen zu den Praxisphasen

Im ersten Semester des Masterstudiengangs Berufliche Bildung Integriert ist im Rahmen des Moduls Aufgabenfelder des Lehrerberufs erschließen und wissenschaftlich reflektieren das Schulpraktikum TUMpaedagogicum für den Master Berufliche Bildung Integriert zu absolvieren. Das Praktikum findet dienstags während der Vorlesungszeit im Smeester statt. Paraktikumsstart ist immer der erste Dienstag nach den Herbstferien.

Es umfasst ein begleitendes Seminar sowie zwei schulpraktische Anteile:

  • 10 Tage an einer Berufsschule (ein Tag pro Woche im ersten Semester)
  • 5 Tage an einer FOS/BOS (eine Woche im Block in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und zweiten Semester)

Das Schulpraktikum unterliegt einem Pensum von 10 Tagen, welches an einem Tag in der Woche während des ersten Semesters abgeleistet wird. Informationen zum TUMpaed erhalten Sie vor Semesterstart per E-Mail.

Organisation Praktikumsplatz

Der Platz an der Berufsschule wird durch das Praktikumsbüro organisiert. Sie bekommen nach erfolgter Zulassung eine E-Mail mit Informationen zum Praktikum und zur Anmeldung. 

Anmeldung

Sie melden Sie sich unter Angabe Ihres Wunschortes zur Ableistung des Praktikums über das online Anmeldeformular an und bekommen nach erfolgreicher Zuteilung zu den Praktikumsschulen per E-Mail über die Zuweisung Bescheid.

Hinweise zur Anmeldung und Auswahl der Standorte:

  • Haben Sie keine automatische Bestätigungsmail zur erfolgreichen Anmeldung erhalten, dann kann es sein, dass die Anmeldung nicht erfolgreich war. Melden Sie sich in diesem Fall zur Sicherheit erneut an.
  • Überprüfen Sie im Betreff der Bestätigungsmail, ob Sie sich zum richtigen Praktikum angemeldet haben. Falls nicht, melden Sie sich erneut zum TUMpaed (MBBI) an. Beachten Sie, dass Sie im Falle einer Fehlanmeldung nicht auf der korrekten Liste Ihres Studiengangs stehen und daher keine Zuteilung zu einem Praktikumsplatz erfolgen kann. 
  • Falls Sie sich bereits angemeldet haben, aber noch Daten ändern möchten, können Sie sich einfach erneut anmelden bis zum Anmeldeschluss. Es wird immer die letzte Anmeldung berücksichtigt.
  • Sie sollten das TUMpaed nicht an einer Schule ableisten, die Sie bereits selber als Schüler/in besucht haben.
  • Sie haben bereits ein Schulpraktikum absolviert und/oder Unterrichtserfahrung und möchten diese anrechnen lassen? Dann geben Sie dies direkt bei der Anmeldung zum TUMpaedagogicum an. Alle Informationen zum Vorgehen bzgl. des Antrags auf Anrechnung finden Sie weiter unten unter Informationen zu Anrechnungsmöglichkeiten im Rahmen des TUMpaed.

Bescheinigung

Nach dem Praktikum lassen Sie sich Ihre Praktikumstage auf der Bescheinigung eintragen und von der Schule stempeln und unterschreiben. Sie benötigen die Bescheinigung in dreifacher originaler Ausführung (einmal für die eigenen Unterlagen, einmal für die Schule und einmal für das Praktikumsbüro der TUM SOT). Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung vollständig ausgefüllt ist und keine Abänderungen oder Streichungen aufweisen darf. Bitte beachten Sie, das Datum der Unterschrift nach dem Praktikumsende zu datieren.

Verbuchung in TUMonline

Damit Sie die ECTS für die erfolgreiche Ableistung der Schulpraxis beider Praktika im Rahmen des TUMpaedagogicum verbucht bekommen, melden Sie sich online über Ihren Studienbaum zur zugehörigen Prüfung an. Zudem reichen Sie beide Praktikumsbescheinigungen im Original bis spätestens Freitag in der dritten Woche des neuen Semesters im Praktikumsbüro ein. Sie können diese entweder persönlich vorbeibringen oder postalisch einsenden.

Wichtig: Nur wenn Sie zur Prüfung angemeldet sind und die Bescheinigungen püntktlich abgeben, können die ECTS für das aktuelle Semester eingetragen werden. Verpassen Sie die Fristen, können die Leistungen erst im Folgesemester eingetragen werden. 

Das Praktikum wird im Rahmen von 5 Tagen im Block in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 1. und 2. Semester abgeleistet.

Organisation Praktikumsplatz

Den Praktikumsplatz an der FOS/BOS organisieren Sie während des ersten Semesters selbst. Bitte füllen Sie hierzu folgendes Formular aus.

Anmeldung

Im Anschluss melden Sie sich mit dem ausgefüllten Formular zum Praktikum über das online Anmeldeformular an. Anmeldeschluss ist jährlich der 15. Januar.

Hinweise zur Anmeldung und Auswahl der Standorte:

  • Haben Sie keine automatische Bestätigungsmail zur erfolgreichen Anmeldung erhalten, dann kann es sein, dass die Anmeldung nicht erfolgreich war. Melden Sie sich in diesem Fall zur Sicherheit erneut an.
  • Überprüfen Sie im Betreff der Bestätigungsmail, ob Sie sich zum richtigen Praktikum angemeldet haben. Falls nicht, melden Sie sich erneut zum TUMpaed (MBBI) an einer FOS/BOS an. Beachten Sie, dass Sie im Falle einer Fehlanmeldung nicht auf der korrekten Liste Ihres Studiengangs stehen und daher keine Zuteilung zu einem Praktikumsplatz erfolgen kann. 
  • Falls Sie sich bereits einmal angemeldet haben, aber noch Daten ändern möchten, können Sie sich einfach erneut anmelden bis zum Anmeldeschluss. Es wird immer die letzte Anmeldung beachtet, alle vorherigen werden gelöscht. 

Bescheinigung

Nach dem Praktikum lassen Sie sich Ihre Praktikumstage auf der Bescheinigung eintragen und von der Schule stempeln und unterschreiben. Sie benötigen die Bescheinigung in dreifacher originaler Ausführung (einmal für die eigenen Unterlagen, einmal für die Schule und einmal für das Praktikumsbüro der TUM SOT). Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung vollständig ausgefüllt sein muss und keine Abänderungen oder Streichungen aufweisen darf. Bitte beachten Sie, das Datum der Unterschrift nach dem Praktikumsende zu datieren.

Verbuchung in TUMonline

Bitte beachten Sie, dass eine erfolgreiche Verbuchung Ihrer Schulpraxis erst erfolgen kann, wenn dem Praktikumsbüro die Bescheinigungen beider Praktika vorliegen. Melden Sie sich online über Ihren Studienbaum zur zugehörigen Prüfung an und reichen die Bescheinigungen im Original bis zum Prüfungsdatum in TUMOnline im Praktikumsbüro ein. Sie können diese entweder persönlich vorbeibringen (Briefkasten hängt vor der Türe) oder auch postalisch einsenden (s. hierfür Postadresse der TUM SOT).

Wichtig: Nur wenn Sie zur Prüfung angemeldet sind und die Bescheinigungen püntktlich abgeben, können die ECTS für das aktuelle Semester eingetragen werden. Verpassen Sie die Fristen, können die Leistungen erst im Folgesemester eingetragen werden. 

Praktische Tätigkeiten sowie bereits abgeleisteten Schulpraktika im Rahmen eines anderen Lehramtsstudiums werden bezüglich einer Anerkennung individuell geprüft.

Reichen Sie in allen Fällen hierfür das  Anrechnungsformular für Schulpraktika inklusive aller Nachweise der bereits abgeleisteten schulpraktischen Tätigkeiten beim Praktikumsbüro ein. Sie erhalten im Anschluss per E-Mail ein Anerkennungsschreiben durch das Praktikumsbüro mit der genauen Information zur Anrechnung.

Informationen zum Vorbereitungsdienst

Ab dem dritten Semester im Masterstudiengang Berufliche Bildung Integriert ist parallel zum Studium der Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern vorgesehen.

Die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst erfolgt nach dem ersten Semester eigenständig. Andernfalls erhalten Sie keinen Zugang zum Vorbereitungsdienst. Die Anmeldung erfolgt online in der Regel zwischen Februar und April (bis spätestens fünf Monate vor Schulbeginn), die Anmeldeunterlagen sind an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu senden.

Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie Anwärterbezüge. Die jeweilige Höhe des Anwärtergrundbetrags (und ggf. des Familienzuschlags) kann auf den Seiten des Landesamts für Finanzen eingesehen werden: http://www.lff.bayern.de/bezuege/besoldung/index.aspx#tabellenrecht

Ausführliche Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen und zur Anmeldung finden Sie auf unserem Wiki.

Informationen zum Berufspraktikum

Ein 48-wöchiges Berufspraktikum, das einschlägig für die gewählte berufliche Fachrichtung ist, muss zum Start des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) gemäß § 87 der LPO I nachgewiesen werden. Davon müssen mindestens 30 Wochen eines einschlägigen beruflichen Praktikums für die Bewerbung zum Master Berufliche Bildung Integriert an der TU München nachgewiesen werden (weitere Informationen zur Bewerbung unter Bewerbung & Zulassung). 

Sie erhalten hierzu nach der Immatrikulation Rückmeldung durch das Staatsministerium, wie viele Wochen Sie bereits abgeleistet haben und ggf. wie viele Wochen noch ausstehen. Haben Sie bereits alle Wochen abgeleistet, können Sie den Nachweis einfach bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst mit einreichen und es gibt keinen weiteren Handlungsbedarf. Stehen noch Wochen aus, so müssen Sie diese noch ableisten und die Praktikumsbescheinigungen beim Staatsministerium einreichen. Den Kontakt hierzu finden Sie auf der Rückmeldung, die Sie nach der Immatrikulation erhalten. 

Das Praktikum kann durch eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung ersetzt werden; einschlägig ist eine Berufsausbildung dann, wenn der Ausbildungsberuf dem Berufsfeld angehört, das der beruflichen Fachrichtung entspricht; einem Berufsfeld nicht zugeordnete Berufe können teilweise anerkannt werden, wenn sie der beruflichen Fachrichtung entsprechen; nicht einschlägige Berufsausbildungen können bis zu 24 Wochen auf das Berufspraktikum angerechnet werden. Die Ausbildungszeit eines praktischen Studiensemesters einer Fachhochschule kann bei gegebener Einschlägigkeit mit 24 Wochen angerechnet werden.

Die insgesamt 48 Wochen können in unterschiedlichen Betrieben/Institutionen abgeleistet werden. Wichtig dabei ist, dass die Praktika in einem Mindestumfang von 4 Wochen am Stück abgeleistet werden. Sollten Sie aufgrund universitärer Pflichtveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit Ihr Betriebspraktikum unterbrechen müssen und Ihre Praktikumsabschnitte in der Konsequenz kürzer als vier Wochen sein, verwenden Sie bitte die hier bereitgestellte Bescheinigung, die Sie sowohl von Ihrem Dozierenden als auch von Ihrem Praktikumsbetrieb unterzeichnen lassen müssen. Diese Bescheinigung reichen Sie dann gemeinsam mit den Praktikumsbescheinigungen am Staatsministerium ein.

In den Richtlinien für das Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen  finden Sie, welche Praktika bzw. Tätigkeiten für Ihre berufliche Fachrichtung einschlägig sind. 

FAQ - die wichtigsten Fragen im Überblick

Die wichtigsten Fragen rund um Ihr Praktikum finden Sie in unseren FAQ