Teilstudiengänge Beruf und Wirtschaft (vormals Arbeitslehre)

Die Teilstudiengänge Beruf und Wirtschaft (vormals Arbeitslehre) laufen aus. Eine Bewerbung ist ab Wintersemester 2022/2023 nicht mehr möglich.

Umbenennung von Arbeitslehre zu Beruf und Wirtschaft:

Im Zuge der Umbenennung des Schulfaches von Arbeitslehre zu Wirtschaft und Beruf wurden auch die Teilstudiengänge umbenannt. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vollzogen.

Wechsel der Prüfungsordnung:

Ein Wechsel in die neue Prüfungsordnung, welche ab dem 01. Oktober 2020 gilt, ist für alle Studierenden die nach der FPSO vom 23.06.2016 studieren, möglich. Hierzu muss ein formloser Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden. Der Prüfungsausschuss muss den Antrag genehmigen. Zu beachten ist folgendes:

  • Die Lehrveranstaltung Produktionsergonomie ist nicht in der neuen Prüfungsordnung vorgesehen. Wer diese LV gemäß der 2016er-Version abgelegt und bestanden hat, kann dies nicht anrechnen lassen.
  • Das Modul Betriebswirtschaftslehre wurde von 4 ECTS auf 9 ECTS aufgewertet. Wer das 4 ECTS-Modul abgelegt hat, kann es ebenfalls nicht bei einem Wechsel der Prüfungsordnung anrechnen lassen.

Zuständiger Prüfungsausschuss: Prüfungsausschuss Wirtschaftspädagogik

Vor Antragstellung empfehlen wir die Prüfungsverwaltung zu kontaktieren: Prüfungsverwaltung TUM School of Education


Teilstudiengang Beruf und Wirtschaft (vormals Arbeitslehre):

Das Studium Beruf und Wirtschaft (vormals Arbeitslehre) bereitet Studierende auf das Schulfach Wirtschaft und Beruf (vormals Arbeit, Wirtschaft, Technik) an der Mittelschule, bzw. Berufs- und Lebensorientierung (BLO) an Förderschulen vor.

Informationen zu Inhalten der Studiengänge sowie die Studienpläne finden Sie auf der Seite der Fachstudienberatung. (Seite derzeit nicht aktiv)

Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung

Die Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO) steht rechtlich über den Fachprüfungsordnungen. Die aktuell gültige Fassung finden Sie auf der Seite TUM: Satzungen und Ordnungen.

Fachprüfungs- und Studienordnungen

Beruf und Wirtschaft (vormals Arbeitslehre) als Didaktikfach
Beruf und Wirtschaft (vormals Arbeitslehre) als Unterrichtsfach

LPO I

Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I vom 13. März 2008

Zuständig für die Teilstudiengänge Beruf und Wirtschaft (vormals Arbeitslehre) als Unterrichtsfach sowie als Didaktikfach ist der Prüfungsausschuss Wirtschaftspädagogik.

Ergangene Beschlüsse:

Alternativmodul zu WI001056 Grundzüge der Volkswirtschaftslehre

Studierende, welche das Modul Modul Grundzüge der Volkswirtschaftslehre (WI001056) noch nicht bestanden haben, können alternativ das Modul MW2440 Volkswirtschaftslehre für das Lehramt ablegen. Es wird auf Antrag für das Modul WI001056 anerkannt.

Studierende mit Studienbeginn SS2015 und früher betrifft folgender Beschluss:

Der Prüfungsausschuss Master Berufliche Bildung, auch zuständig für die Teilstudiengänge Arbeitslehre, hat in seiner Sitzung am 4. November 2015 folgende FPSO-Änderungen mit Anpassung der Fristen § 6 (FS 8 und FS 9 Enb) und § 12 (FS 9) in den geltenden FPSOs Didaktikfach Arbeitslehre und Unterrichtsfach Arbeitslehre (die §§ sind identisch) beschlossen:  

"§6 (1) Satz 2 bis 4: Die Modulprüfungen müssen bis zum Ende des elften Fachsemesters vollständig abgelegt sein. Andernfalls gelten die Modulprüfungen als erstmals abgelegt und nicht bestanden, sofern nicht triftige Gründe gemäß Abs. 2 vorliegen. Die Modulprüfungen müssen bis zum Ende des zwölften Semesters erfolgreich abgelegt sein, andernfalls gelten die Modulprüfungen als abgelegt und endgültig nicht bestanden, sofern nicht triftige Gründe gemäß Abs. 2 vorliegen.

§12 (1) Satz 2: Prüfungen können vorbehaltlich & 6 Abs. 1 Satz 4 bis zum Ende des elften Semesters wiederholt werden."

Nach bisher geltender FPSOen für die Teilstudiengänge Arbeitslehre sollen im 8. Fachsemester alle Prüfungen vollständig abgelegt sein und man hätte nur noch eine Möglichkeit im 9. Fachsemester alle Prüfungen einzubringen, ansonsten wäre der Teilstudiengang endgültig nicht bestanden.

Das Vorgehen und die Dokumenten zur Anrechnung von Leistungen, z.B. nach einem Wechsel des Studienganges oder der Universität, finden Sie auf der Seite der Fachstudienberatung: https://www.mw.tum.de/lfe/lehre/teilstudiengang-beruf-und-wirtschaft-vormals-arbeitslehre/ (Seite derzeit nicht aktiv, Anfragen senden Sie bitte an die Studienberatung, siehe Link rechts)

Allgemein gilt: Prüfen Sie regelmäßig Ihren Studienerfolgsnachweis in TUMonline auf Vollständigkeit und Korrektheit der Daten, damit die Zulassung bei Ihrer Meldung zur Ersten Staatsprüfung gewährleistet ist!  

Didaktikfach Beruf und Wirtschaft (vormals Arbeitslehre):  

Nach erfolgreichem Abschluss des Teilstudienganges Didaktikfach Beruf und Wirtschaft (vormals Arbeitslehre) werden die erforderlichen Daten direkt von der Prüfungsverwaltung der TUM School of Education per Datentransfer an das Prüfungsamt der LMU (PAGS) übermittelt. Der Antrag auf Endbescheinigung dient im Didaktikfach nur der Information der Prüfungsverwaltung der TUM School of Education darüber, welche Studierende sich zur fachlichen Ersten Staatsprüfung angemeldet haben und macht so auf Studierende aufmerksam, deren Abschlussnoten noch dringend übermittelt werden müssen.

Unterrichtsfach Beruf und Wirtschaft (vormals Arbeitslehre):

Hier ist der Antrag auf Endbescheinigung dringend erforderlich, damit die Prüfungsverwaltung der TUM School of Education über die Anmeldung zur fachlichen Ersten Staatsprüfung informiert ist. Der vollständige Studienerfolgsnachweis mit Endnote wird als Zulassungsvoraussetzung gemäß § 40 der LPO I gekennzeichnet und steht dann zur Abholung bereit. Er dient in diesem Fall als Nachweis der erforderlichen fachlichen Zulassungsvoraussetzungen des Unterrichtsfaches Beruf und Wirtschaft (vormals Arbeitslehre) zur fachlichen Ersten Staatsprüfung bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter an öffentlichen Schulen.

  • Die Anträge zur Anerkennung von Prüfungsleistungen finden Sie auf der Seite der Fachstudienberatung (Seite derzeit nicht aktiv, Anfragen senden Sie bitte an die Studienberatung, siehe Kontakt rechts)

Informationen zu den Regelungen im Krankheitsfall finden Sie auf der Seite Prüfungsangelegenheiten.