Prüfungsausschuss Master Berufliche Bildung Integriert
Die Durchführung sämtlicher Prüfungsverfahren obliegt dem Prüfungsausschuss. Er trifft alle erforderlichen Entscheidungen, soweit diese nicht in der APSO den Prüfenden zugewiesen sind oder während des Prüfungsvorgangs selbst notwendig werden.
Der Prüfungsausschuss Master Berufliche Bildung Integriert besteht aus sechs Mitgliedern. Zu den Sitzungen wird mindestens ein Fachschaftsvertreter eingeladen. Den Vorsitz des Prüfungsausschusses hat Prof. Dr. Daniel Pittich.
Bei folgenden Anliegen wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss (entsprechende Formulare sind HIER):
- Nachteilsausgleich
- Mängel im Prüfungsverfahren
- Fristverlängerungen/Härtefallanträge bei z.B. Problemen im Studienverlauf
- Nachmeldungen zu Prüfungen
- Probleme bei der Master's Thesis (z.B. Rückgabe des Themas, Verlängerung der Bearbeitungszeit)
Das aussagekräftige Attest - das A und O im Krankheitsfall :
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie ein aussagekräftiges Attest von Ihrem behandelnden Arzt erhalten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reicht nicht aus. Das Attest reichen Sie unverzüglich bei der Prüfungsverwaltung ein.
Vorgaben für Atteste bei akuten Erkrankungen (beachten Sie das Begleitschreiben und legen Sie dieses Ihrem Arzt vor):
- Aktualität, vollständige Angaben: das Attest muss grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen, die an dem Tag erfolgt ist, an dem die Prüfungsunfähigkeit geltend gemacht wird
- Beschreibung der funktionalen Einschränkungen im Studium (in Bezug auf Wahrnehmung, Kognition usw.)
- Allgemeine Aussage der Prüfungsunfähigkeit nicht ausreichend, konkrete Diagnose muss jedoch nicht angegeben werden
- Beschreibung der Entwicklungstendenz, ggf. Empfehlung für geeignete Unterstützungsmaßnahmen
Eine Attestvorlage finden Sie unter Anträge und Formulare.
Achtung bei Teilprüfungen:
Geben Sie bei Teilprüfungen von Modulen im Krankheitsfall immer unverzüglich ein Attest bei der Prüfungsverwaltung ab. Erscheinen Sie nicht zu Teilprüfungen und reichen auch kein Attest ein, so wird als Note "5,0" verbucht. Diese Note wird dann verrechnet in die Gesamtnote eingebracht.
Masterarbeit:
Bei Abschlussarbeiten ruht die Bearbeitungszeit für die Dauer der im Attest genannten Krankheitsdauer. Bitte unterrichten Sie unbedingt auch Ihren Betreuer/Themensteller.
Allgemeine Informationen zum Rücktritt im Krankheitsfall finden Sie auf der TUM Informationsseite zum Rücktritt von Prüfungen sowie über „Im Studium“ in der Kategorie „Im Notfall“., ebenso die aktuelle Liste der Vertrauensärzte .
Prüfungszeiträume
Erster Zeitraum:
Letzte Vorlesungswoche + die ersten zwei-drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit
Zweiter Zeitraum:
Die letzten zwei-drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit + die erste Vorlesungswoche des Folgesemesters
Bitte beachten Sie, dass die Prüfungszeiträume einzelner Fakultäten von diesem Schema abweichen können. Auch die Anmeldezeiträume für Prüfungen können sich von Fakultät zu Fakultät unterscheiden. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Dozenten.
Wiederholungsprüfung von Teilprüfungen in mehrsemestrigen Modulen
Nach § 24 Abs. 4 APSO können nicht bestandene Modulteilprüfungen in Modulen, die sich über mindestens zwei Semester erstrecken, wiederholt werden, wenn der Antrag auf Wiederholung vor der Bekanntgabe der Modulnote gestellt wird. Der Antrag kann bei der Schriftführerin per E-Mail gestellt werden.
Bei der Versäumnis von Fristen und/oder der Nichteinhaltung des Studienfortschritts laut §10 APSO und §38 FPSO kann ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss auf Fristverlängerung/Fristaussetzung gestellt werden. Die Entscheidung über die Art der Verlängerung liegt beim Prüfungsausschuss.
Einem solchen Härtefallantrag kann nur stattgegeben werden, wenn die Verzögerung des Studiums durch Gründe verursacht wurden, die NICHT vom Studierenden zu vertreten sind, d.h. die nicht selbst verursacht wurden und die nicht vorhersehbar waren.
Alle wichtigen Informationen und Fristen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Fristverlängerung.
Den Antrag finden Sie hier.
Die Nachmeldung zu Prüfungen über den Prüfungsausschuss ist nur per Antrag und Zustimmung des Dozenten möglich. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Nachmeldung muss spätestens am Tag vor der Prüfung der Schriftführerin vorliegen.
Den Antrag finden Sie hier.