1. Sofern zwischen den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten und den im TUM-Studiengang zu erzielenden Lernergebnissen kein wesentlicher Unterschied besteht, können Prüfungsleistungen, auch Abschlussarbeiten, anerkannt werden, die

  • in einem anderen Studiengang an der TUM,
  • an einer anderen deutschen Hochschule,
  • an einer ausländischen Hochschule,
  • in einem deutschen Fernstudium,
  • im Rahmen sonstiger Studien, speziellen Studienangeboten in Bayern oder der vhb (Virtuelle Hochschule Bayern)

erbracht wurden.

2. Eine einschlägige betriebliche Ausbildung oder Berufserfahrung kann i.d.R. auf das Berufspraktikum für das Lehramtsstudium Berufliche Bildung angerechnet werden. Voraussetzungen für eine Anerkennung sind hier u.a. die fachliche Einschlägigkeit und die Ableistung in mind. vierwöchigen Praktikumsblöcken in Vollzeit. Bitte beachten Sie, dass für diese Anerkennung das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständig ist.

3. Nach Einzelfallprüfung können ggf. auch außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf das Studium angerechnet werden.

4. Schulpraktika oder andere schulpraktische Tätigkeiten im Rahmen eines anderen Studiengangs können nach Einzelfallprüfung anerkannt werden.

Ob Sie ein oder mehrere Fachsemester höher gestuft werden, hängt von Ihrem Studienstatus und der Anzahl der anerkannten Credits ab. Bitte beachten Sie, dass sich jede Höherstufung auf Ihre Studienfortschrittskontrolle auswirkt (Informationen hierzu finden Sie in der APSO und der FPSO).

  • In den konsekutiven Lehramtsstudiengängen (Berufliche Bildung und Naturwissenschaftliche Bildung) werden Sie pro 30 anerkannten Credits ein Fachsemester höhergestuft.
  • In den weiterbildenden Masterstudiengängen sind die Höherstufungen individuell über den Prüfungausschuss geregelt. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Schriftführung und auf der entsprechenden Homepage.
  • Bei einer Bewerbung für einen Lehramts-Bachelor für das Sommersemester (Quereinstieg/Studiengangswechsel) müssen Sie mindestens 22 ECTS als "Vorleistung" nachweisen, damit Sie sich für das 2. Fachsemester bewerben können (Bewerbung mit vorgelagertem Prozess, siehe unter https://www.tum.de/studium/im-studium/studienfachwechsel/bewerbung-in-ein-hoeheres-fachsemester/. Das offizielle Anerkennungsverfahren wird aber erst nach Ihrer Immatrikulation durchgeführt. Ob Sie also in das 2. Fachsemester oder höher eingestuft werden, wird Ihnen erst nach dem Anerkennungsverfahren offiziell bekannt gegeben.
  • Wird nach einem Beurlaubungssemester ein Antrag auf Anrechnung gestellt und werden Leistungen im Umfang von mindestens 22 Credits angerechnet, erfolgt eine Höherstufung. Der Anrechnungsantrag für die im Beurlaubungssemester erbrachten Leistungen darf nur einmal in dem der Beurlaubung folgenden Fachsemester an der TUM gestellt werden.

Hierzu nutzen Sie bitte die Modulhandbücher/Modulbeschreibungen der jeweiligen Studiengänge. Diese können Sie über TUMonline (mit oder ohne login) aufrufen.

  • Ohne/mit login: Sie wählen unter „Studienangebot“ Ihren gewünschten Studiengang aus und können nun die jeweiligen Module aufrufen. Im rechten Drittel klicken Sie auf das Buchsymbol und die Modulbeschreibung öffnet sich. In der Modulbeschreibung finden Sie auch die Modulverantwortlichen.
  • Mit Login und Immatrikulation: Sie können sich an Ihrem Studienbaum in TUMonline orientieren. Hier finden Sie Modulnamen, Modulnummern und die Modulbeschreibungen Ihrer FPSO.

Sind Sie sich bei einzelnen Leistungen sehr unschlüssig, ob es sich um gleichwertige Module handelt, können Sie sich eine unverbindliche Voreinschätzung seitens der jeweiligen Fachstudienberater*innen einholen. Die endgültige Klärung mit dem/r Fachstudienberater/in oder ggf. dem/der Modulverantwortlichen (in den Bildungswissenschaften gibt es keine Fachstudienberatung, lediglich Modulverantwortliche) erfolgt nach Immatrikulation. Sie füllen dazu den Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus (wie erläutern wir im nächsten Punkt). Sie können selbstverständlich für sich selbst auch bereits vor Immatrikulation den Abgleich bereits vorliegender Leistungen mit den im Lehramtsstudium zu erbringenden Leistungen mittels Antrag vornehmen. Sie drucken Seite 2 mehrfach aus, gemäß der Anzahl der anzuerkennenden Leistungen und haben so auch für sich selbst einen guten Überblick.

Offiziell stellen können Sie ihn aber nur einmal und dies erst nach Immatrikulation.

Für eine Übersicht zum Studienverlauf sehen Sie bitte die Studienpläne auf den Seiten des entsprechenden Studiengangs an. Die Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen kann bei einem Quereinstieg nicht garantiert und der von uns empfohlene Studienplan zumeist nicht eingehalten werden.

 

Bei einem  Antrag auf Anerkennung wird auf Gleichwertigkeit der Module geprüft, d.h. eine Anerkennung ist möglich, wenn eine sog. Gleichwertigkeitsbescheinigung der/s (Fach-)Studienberaters/in oder der/des Modulverantwortlichen vorliegt. Diese wird nach Immatrikulation von Ihnen über das Anerkennungsformular abgefragt. Es muss korrekt eingereicht werden inkl. aller benötigten Unterlagen.  Lassen Sie sich vorab von der Studienberatung über das Prozedere informieren.

Einen Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen können Sie stellen bei:

  • Universitätswechsel (zur TUM)
  • Wechsel des Studiengangs innerhalb der TUM
  • Studiengangswechsel innerhalb der TUM School of Social Sciences and Technology
  • "vorgezogenen Leistungen": Anerkennung von im Bachelor abgelegten Leistungen, welche im Master angerechnet werden sollen

Die Antragsstellung auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ist erst nach Immatrikulation möglich. Bei "vorgezogenen Leistungen" ist die Anerkennnung der Masterleistungen daher auch erst nach Immatrikulation in den Masterstudiengang möglich.

Anerkennungsprozess:

  1. Sie informieren sich vorab über den Anerkennungsprozess auf der Homepage der TUM School of Social Sciences and Technology / Department Educational Sciences und vergleichen Ihre Vorleistungen mit denen im angestrebten Lehramtsstudium.

  2. Bei noch offenen oraganisatorischen Fragen vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Studienberatung für Ihren Studiengang.

  3. Bei noch offenen fachlichen Fragen vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der zuständigen Fachstudienberatung bzw. der/dem Modulverantwortlichen.

  4. Sie füllen den Antrag auf Anerkennung nach Immatrikulkation aus und stellen die relevanten Unterlagen zusammen. Den Antrag finden Sie auf unserer Homepage TUM School of Education unter Anträge und Formulare.

  • Bitte drucken Sie den Antrag aus. Füllen Sie das Deckblatt einmalig aus. Für jedes Modul, das Sie anerkannt haben möchten, müssen Sie jeweils die „Seite 2“ des Antrags ausfüllen. Drucken Sie die Seite 2 dementsprechend häufig aus. Nach Einschreibung sehen Sie in TUMonline Ihren Studienbaum: Hier finden Sie auch Modulnamen, -nummern und die -beschreibungen Ihrer FPSO. Zu jedem Modul brauchen wir eine Modul-/Leistungsbeschreibung mit Lernergebnissen inkl. Workload-Angaben (falls Ihnen derartige Nachweise fehlen, können Sie diese bei den Stellen, bei denen Sie die Leistungen erbracht haben, anfragen).

  • Sollte es sich nicht um 1:1 Anerkennung handeln, dass heißt Sie wollen für zwei erbrachte Vorleistungen ein Modul anerkannt bekommen, dann reichen Sie bitte dementsprechend beide Modulbeschreibungen ein. Sofern Sie sich die Abschlussarbeit anerkennen lassen möchten, tragen Sie bitte auch diese in den Antrag (Seite 2) ein. Bitte beachten Sie beim Lehramt an berufichen Schulen, dass es sich bei der Bachelorarbeit um ein Thema aus der beruflichen Fachrichtung handeln muss (außer bei Schulpsychologie ab Immatrikulation zum WiSe 23/24). Für das Lehramt am Gymnasium kann die Bachelorarbeit aus den Themenbereichen der Fachwissenschaft, der Fachdidaktik oder den Erzeihungswissenschaften sein.

  • Machen Sie pro anzuerkennendem Modul eine PDF-Datei: Seite 2 des Antrags plus zugehörige Modulbeschreibung(en). Benennen Sie diese mit der beruflichen Fachrichtung, dem Unterrichtsfach oder den Sozial-/Bildungswissenschaften, je nachdem in welchem Bereich die Anerkennung erfolgen soll.

  • Spätestens ein Jahr nach Immatrikulation muss der Antrag bei der Prüfungsverwaltung eingereicht werden. Der Antrag kann nur einmal gestellt werden.

  • Ihm beigelegt werden müssen folgende Dokumente: Bei extern erbrachten Leistungen das offizielle Notentranscript der Hochschule/Universität, denn alle im Antrag aufgeführten Leistungen müssen durch schriftlichen Nachweis (z. B. Leistungsnachweis, Schein u.ä.) belegt werden. Bei intern, also an der TUM erbrachten Leistungen, ist dies nicht notwendig. Zudem brauchen wir Informationen zum Notensystem, falls dieses vom Notensystem der TUM abweicht (i.d.R. auf dem ToR der ausländischen Hochschule/Universität enthalten, falls nicht, bitte separat beilegen) und bei Auslandsanerkennungen bitte das Learning Agreement (Teinahme am Programm Erasmus+) oder die Bescheinigung über TUMexchange. Dies schicken Sie alles per Mail an pruefungsverwaltung.edu@sot.tum.de

      -> Im Original benötigen wir zudem den Antrag selbst und die Zeugnisse in beglaubigter Kopie oder das ToR mit Stempel der Hochschule.

5.  Ihr Antrag wird nun formell und inhaltlich geprüft, d.h. Ihre Unterlagen werden nach Eingang an die zuständigen Modulverantwortlichen und FachstudienberaterInnen weitergeleitet. Dies dauert in der Regel 4-6 Wochen.

6.  Wurde Ihr Antrag vollständig geprüft, bekommen Sie von uns eine Nachricht, welche Ihrer Leistungen anerkannt werden. Sie erhalten postalisch eine Bestätigung über die angerechneten Prüfungsleistungen und die Anrechnung ihrer Studienzeiten mit der Einstufung in ihr aktuelles Fachsemester. Die anerkannten Leistungen werden seitens der Prüfungsverwaltung automatisch in TUMonline verbucht.

Übersicht Anerkennungsprozess TUM (PDF)

In jedem Lehramtsstudiengang müssen verschiedene Schulpraktika absolviert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie u.a. auf den Seiten des Praktikumsbüros.

Anerkennungen von praktischen Tätigkeiten sowie bereits abgeleisteten Schulpraktika im Rahmen eines anderen Lehramtsstudiums werden individuell geprüft. 

Für die Anrechnung von Schulpraxiszeiten müssen Sie den Antrag auf Anrechnung für Schulpraktika ausfüllen und Ihre Daten in einem Wiki-Formular ergänzen und den ausgefüllten Antrag sowie alle Praktikumsbescheinigungen als PDF hochladen. Sind die Unterlagen vollständig, werden Sie gebeten, den Antrag sowie die Praktikumsbescheinigungen im Original postalisch einzureichen. Sie erhalten im Anschluss per E-Mail ein Anerkennungsschreiben durch das Praktikumsbüro mit der genauen Information zur Anrechnung.

Den Antrag und den Link zum Wiki-Formular finden Sie unter Anträge und Formulare.

Berufliche Bildung:

Im Zuge des Lehramtsstudium Berufliche Bildung muss bis zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) ein 48-wöchiges Berufspraktikum abgeleistet werden. Bereits durchgeführte Praktika oder eine Berufsausbildung können Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen für dieses Berufspraktikum anerkannt werden. Voraussetzungen für eine Anerkennung sind hier u.a. die fachliche Einschlägigkeit und die Ableistung von mindestens vierwöchigen Praxisblöcken in Vollzeit. Weitere Informationen zum Berufspraktikum und der Anrechnung finden Sie auf unserer Homepage des Praktikumbüros.

Weitere Informationen und Richtlinien zur Abhaltung des Berufspraktikums sowie Ansprechpartner für Rückfragen und Anerkennung finden Sie auf den Seiten des Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Naturwissenschaftliche Bildung (LA Gym):

Die Ablegung eines 8-wöchiges Betriebspraktikums ist Pflicht für die Zulassung zur 1. Staatsprüfung. Das Betriebspraktikum muss in mindestens zweiwöchigen Abschnitten abgeleistet werden. Eine abgeschlossene Berufsausbildung kann als Betriebspraktikum anerkannt werden. Das Betriebspraktikum ist kein universitär organisiertes Praktikum. Weitere Informationen und Richtlinien zur Abhaltung des Betriebspraktikums sowie Ansprechpartner für Rückfragen und Anerkennung finden Sie auf den Seiten des Praktikumsamts Oberbayern-West

Reichen Sie Ihre Praktikumsbestätigung(en) zur Anmeldung für die Erste Staatsprüfung mit Ihren weiteren Unterlagen an der Außenstelle des Staatlichen Prüfungsamtes ein.

 

Für Quereinsteiger oder Studiengangswechsler aus einem Mathematik-Studiengang der TUM haben wir ein Informationsblatt zu Anrechnungen von Studienleistungen im Studiengang Naturwissenschaftliche Bildung im Fach Mathematik zusammengestellt.