Übergang zum Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Das Department of Educational Sciences veranstaltet jährlich, i.d.R. Mitte Februar, eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt Berufliche Bildung. Dazu werden ReferentInnen des Staatsministeriums sowie des Studienseminars eingeladen. Die Einladung zur Informationsveranstaltung erhalten Sie per E-Mail.
Informationen zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) finden Sie auf der Seite des Staatsministeriums: Vorbereitungsdienst Lehramt an beruflichen Schulen (KM Bayern)
Der Vorbereitungsdienst kann zum Februar sowie zum September jeden Jahres begonnen werden.
Den Nachweis über den Masterabschluss können Sie bis spätestens 1. September (Vorbereitungsdienstbeginn September) bzw. 1. Februar (Vorbereitungsdienstbeginn Februar) beim Staatsministerium nachreichen. Den Masterabschluss können Sie durch das Masterzeugnis oder eine Studienabschlussbescheinigung (vorläufiges Zeugnis) nachweisen
Bitte beachten Sie hierzu die Anmeldeformalitäten und Voraussetzungen des Staatsministeriums unter: https://www.lehrer-werden.bayern/studium-und-vorbereitungsdienst/berufliche-schulen
Wie erhalte ich mein Zeugnis/Studienabschlussbescheinigung?
Sobald die letzte Prüfungsleistung in TUMonline gültig eingetragen ist, kontrollieren Sie bitte alle Angaben, die für die Abschlussdokumente wichtig sind: Persönliche Daten, Zuordnung Ihrer Leistungen, Titel Ihrer Thesis. Bestätigen Sie dann per Mail an die Prüfungsverwaltung, dass alle Angaben richtig sind. Die Prüfungsverwaltung erteilt dann die Freigabe der Abschlussdokumente gegenüber der Abteilung Graduation Office.
Die Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente nimmt etwa 4 bis 6 Wochen in Anspruch. Wenn Sie schneller ein Abschlussdokument benötigen, können Sie eine Studienabschlussbescheinigung (vorläufiges Zeugnis) bei der Abteilung Graduation Office beantragen: https://www.tum.de/studium/studienabschluss/abschlussdokumente
Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung Ihres Abschlusses den Notenschluss und die Korrekturfristen für Abschlussarbeiten.
Abschlussarbeiten
Die Abschlussarbeit ist in der Regel durch den Themensteller der Abschlussarbeit innerhalb einer Frist von zwei Monaten zu bewerten (APSO § 18)
https://www.edu.sot.tum.de/edu/berufliche-bildung/abschlussarbeiten/
Notenschluss für Prüfungen
Sommersemester: Ende Oktober/Anfang November
Wintersemester: Ende April/Anfang Mai