Wirtschaftspädagogik

SCHULPRAKTIKA

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Unterlagen zu den Schulpraktika in den Studiengängen Wirtschaftspädagogik I und Wirtschaftspädagogik II mit Unterrichtsfach.

Aktuelles

TUMpaed: Die Organisation eines Praktikumsplatzes erfolgt von den Studierenden eigenständig. Bitte melden Sie sich nur dann zum Praktikum an, wenn Sie den Studienplatz sicher annehmen werden. Die Anmeldefrist zum Praktikum im Sommersemester beläuft sich auf den 25.03.2024. Das Praktikum startet am 23.04.2024.

SFP: Anmeldeschluss für das SFP im SoSe 2024 ist am 01.03.2024. Bitte melden Sie sich unter Angabe Ihrer Wunschschulen über das online Anmeldeformular an. Der Prüfungsanmeldeschluss in TUMOnline beläuft sich auf den 20.10.2024. Der Praktikumsbeginn ist am 16.04.2024.

FBP: Anmeldeschluss über unser Online Formular für das FBP im WiSe (geblockt Februar - April) ist am 15.01.2024. Der Prüfungsanmeldeschluss richtet sich immer nach dem Prüfungsdatum in TUMOnline. 

Informationen zu den Schulpraktika

Das TUMpaedagogicum (TUMpaed) - Schulisches Grundlagenpraktikum ist im ersten Semester der Masterstudiengänge Wirtschaftspädagogik (Wipäd I oder Wipäd II) zu absolvieren. Es umfasst einen schulpraktischen Anteil (ein Praktikumstag pro Woche an einer kaufmännischen beruflichen Schule an 10 Tagen mit mindestens 60 Unterrichtsstunden), an einer Schule, an der Sie nicht selbst Schülerin oder Schüler waren und eine begleitende Lehrveranstaltung an der TUM. Am Ende der Praxisphase wurde durch die betreuende Lehrkraft ein ausführliches Reflexionsgespräch mit dem Studierenden geführt.

Organisation Praktikumsplatz

Die Studierenden suchen sich eigenständig einen Praktikumsplatz. Gerne können Sie sich bei der Suche an der Liste kaufmännischer beruflicher Schulen im Umkreis orientieren oder selbst eine Schule suchen. Das Schulpraktikum findet semesterbegleitend einmal wöchentlich an einer beruflichen Schule (Berufsschule für kaufmännische Berufe, Wirtschafts-FOS/-BOS) innerhalb von Bayern statt.

Anmeldung zum Praktikum

Sie bekommen zunächst eine E-Mail mit Informationen vor dem Semesterstart. Dann melden Sie sich zur Ableistung des Praktikums über das Anmeldeformular online zum Praktikum an. 

Sie haben bereits ein Schulpraktikum absolviert und/oder Unterrichtserfahrung und möchten diese anrechnen lassen? Dann geben Sie dies direkt bei der Anmeldung zum Praktikum an. Alle Informationen zum Vorgehen bzgl. des Antrags auf Anrechnung finden Sie weiter unten unter Informationen zu Anrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Schulpraktika.

Bescheinigung

Nach der Ableistung des TUMpaeds lassen Sie sich die Praktikumstage auf der Bescheinigung eintragen und von der Schule stempeln und unterschreiben. 

  • Sie benötigen die Bescheinigung in dreifacher originaler Ausführung (einmal für die eigenen Unterlagen, einmal für die Schule und einmal für die TUM School of Social Sciences and Technology). 
  • Die Bescheinigung muss vollständig original ausgefüllt sein und darf keine Abänderungen oder Streichungen aufweisen. (WICHTIG: Bitte beachten Sie, das Datum der Unterschrift nach dem Praktikumsende zu datieren.)
  • Diese Bescheinigung reichen Sie dann spätestens bis Freitag in der dritten Woche des neuen Semesters im Praktikumsbüro ein, damit Ihnen die Leistung in TUMonline noch für das aktuelle Semester verbucht werden kann. Sie können diese entweder persönlich vorbeibringen oder auch postalisch einsenden.

Prüfungsanmeldeschluss: 

  • 21.04.2023 (TUMpaed im WiSe 22/23) 
  • 20.10.2023 (TUMpaed im SoSe 23)
  • 19.04.2024 (TUMpaed im WiSe 23/24) 

Nur wenn Sie zur Prüfung angemeldet (innerhalb des offziellen Prüfungsanmeldezeitraums der TUM) sind und die Bescheinigung püntktlich abgeben, können die ECTS für das aktuelle Semester eingetragen werden. Verpassen Sie die Fristen, können die Leistungen erst im Folgesemester eingetragen werden.

Begleitveranstaltungen

Bei inhaltlichen Fragen zum Begleitseminar wenden Sie sich bitte an Kerstin Kiefer.

Im dritten Semester der Masterstudiengänge Wirtschaftspädagogik I bzw. II ist im Rahmen des Moduls Schulpraktische Studien kaufmännischer Lehr-Lernprozesse das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum (SFP) zu absolvieren. Das Praktikum findet in der Vorlesungszeit wöchentlich dienstags statt und wird durch ein dazugehöriges didaktisches Seminar begleitet.

Organisation Praktikumsplatz

Die Praktikumsplätze werden über das Praktikumsbüro organisiert. Bitte geben Sie aus der Liste beruflicher Schulen für das SFP 2 Wünsche an, die für die berufliche Fachrichtung Wirtschaftspädagogik gelistet sind.

Anmeldung

Sie bekommen eine E-Mail mit Infomationen sobald eine Anmeldung möglich ist. Daraufhin melden sich unter Angabe Ihres Wunschortes zum Praktikum über das Anmeldeformular online an. Anmeldeschluss für das SFP im SoSe ist am 1.3.2024. Bitte melden Sie sich unter Angabe Ihrer Wunschschulen über das online Anmeldeformular (Wiki) an

ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zum SFP verbindlich ist. Sollten Sie Ihr Praktikum nicht antreten oder nachholen können, kann ein weiterer Praktikumsplatz zur nächstmöglichen Anmeldung - aufgrund der hohen Teilnehmeranzahl - nicht gewährleistet werden. 

  • Falls es nicht möglich ist, dass Sie das SFP an Ihrem Wunschort absolvieren, werden Sie kontaktiert, um nach einer alternativen Lösung zu suchen.
  • Sie haben bereits ein Schulpraktikum absolviert und/ oder Unterrichtserfahrung und möchten diese anrechnen lassen? Dann geben Sie dies direkt bei der Anmeldung zum SFP an. Alle Informationen zum Vorgehen bzgl. des Antrags auf Anrechnung finden Sie weiter unten unter Informationen zu Anrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Schulpraktika

Nach Abschluss des Anmeldezeitraums werden die an den Praktikumsschulen verfügbaren Praktikumsplätze mit Ihren Wünschen abgegelichen und Sie werden an die Schulen entsprechend zugeteilt. Nach erfolgter Zuteilung zu den Praktikumsschulen bekommen Sie eine E-Mail mit der Bestätigung an welcher Schule Sie das Praktikum ableisten und einen Kontakt, um alles Organisatorische mit der Schule bezüglich des Praktikums zu besprechen.

Bescheinigung

Nach der Ableistung des SFP lassen Sie sich die Praktikumstage auf der Bescheinigung eintragen und von der Schule stempeln und unterschreiben. 

  • Sie benötigen die Bescheinigung in dreifacher originaler Ausführung (einmal für die eigenen Unterlagen, einmal für die Schule und einmal für die TUM School of Social Sciences and Technology). 
  • Die Bescheinigung muss vollständig original ausgefüllt sein und darf keine Abänderungen oder Streichungen aufweisen. (WICHTIG: Bitte beachten Sie, das Datum der Unterschrift nach dem Praktikumsende zu datieren.)
  • Diese Bescheinigung reichen Sie dann spätestens bis Freitag in der dritten Woche des neuen Semesters im Praktikumsbüro ein, damit Ihnen die Leistung in TUMonline noch für das aktuelle Semester verbucht werden kann. Sie können diese entweder persönlich vorbeibringen oder auch postalisch einsenden.

Der Prüfungsanmeldeschluss ist immer einen Tag vor Prüfungsdatum in TUMOnline. Bitte melden Sie sich NICHT am letzten Tag an!

Nur wenn Sie innerhalb des offziellen Prüfungsanmeldezeitraums der TUM zur Prüfung angemeldet sind und die Bescheinigung pünktlich abgeben, können die ECTS für das aktuelle Semester eingetragen werden. Verpassen Sie die Fristen, können die Leistungen erst im Folgesemester eingetragen werden.

Aufgaben und Studienziele des SFP

  • Kenntnis fachspezifischer Arbeitsweisen anhand einzelner Unterrichtsmodelle, Unterrichtsbeispiele und Unterrichtsprojekte in verschiedenen Jahrgangsstufen,
  • angeleitetes Planen, Durchführen und Reflektieren von Unterrichtseinheiten in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern.

Das Begleitseminar behandelt hilfreiche theoretische Grundlagen, geht auf die in der Unterrichtspraxis gemachten Erfahrungen ein und bietet die Möglichkeit, Lösungsansätze bei auftretenden Fragen und Problemen zu entwickeln. Bei Fragen zur begleitenden Lehrveranstaltung sowie zur inhaltlichen Abstimmung wenden Sie sich bitte an Frau Kerstin Kiefer.

Praktikumslehrkräfte

Die Praktikumslehrkräfte werden von den Schulbehörden in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung und der TUM SOT ernannt. Die Praktikumslehrkraft sorgt während des SFP dafür, dass die Studierenden

  • als Hörer/innen am Unterricht teilnehmen können,
  • Gelegenheit zu eigenen Unterrichtsversuchen erhalten,
  • bei der Unterrichtsvorbereitung unterstützt und zu eigenen Unterrichtsversuchen sowie deren Reflexion angeleitet werden.

Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik II mit Unterrichtsfach müssen zusätzlich das fachdidaktische Blockpraktikum (FBP) im Unterrichtsfach (Zweitfach) an einer weiterführenden beruflichen Schule absolvieren, an der eine Hochschulzugangsberechtigung erworben werden kann (Fach- und Berufsoberschule für Wirtschaft und Verwaltung). 

Dauer: Das FBP findet während der vorlesungsfreien Zeit nach dem 1., 2., oder 3. Semester statt. Es dauert 15 Tage (drei zusammenhängende Wochen) mit mindestens 50 Unterrichtsstunden. Wir empfehlen das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit im Frühjahr zu absolvieren und nicht im Herbst. Aufgrund der Schulferien im Sommer verkürzt sich der mögliche Praktikumszeitraum. Zudem sollte aufgrund der besonderen Bedingungen zu Beginn eines Schuljahres in den ersten zwei Wochen nach den Sommerferien kein Praktikum stattfinden.

Ziele des Praktikums

Die Studierenden

  • erwerben Kenntnisse bezüglich der spezifischen Aufgaben und Ziele des jeweiligen Fachlehrplans,
  • erproben die Unterrichtsbeobachtung im Hinblick auf die individuelle Förderung der Schüler/innen unter Berücksichtigung der verschiedenen Verfahren zur Erreichung der Lernziele
  • erfassen die Lernausgangslage und analysieren die fachspezifischen Lernschwierigkeiten für Schüler/innen
  • erlernen den Einsatz verschiedener Medien
  • gewinnen einen Überblick über die verschiedenen Verfahren zur Kontrolle von Lernerfolg
  • erwerben Kenntnisse der erzieherischen Wirkungen des Unterrichts im gewählten Fach,
  • bereiten mindestens zwei eigene Unterrichtsversuche vor, führen diese durch und analysieren sie zusammen mit der Betreuungslehrkraft
  • gehen auf Kolleg/innen zu, integrieren sich und sind bereit, die eigenen Belange zu artikulieren.

Praktikumslehrkraft

Die Schulleitung teilt den Studierenden eine bestimmte Praktikumslehrkraft zu. Diese hat folgende Aufgaben:

  • Sie ermöglicht den Studierenden Unterrichtshospitationen,
  • sie führt die Studierenden in den jeweiligen Lehrplan ein,
  • sie begleitet die Studierenden bei deren Unterrichtsvorbereitung, -durchführung und -reflexion.

Einbettung in die Fachdidaktik-Module: Bitte beachten Sie, dass das FBP in ein oder mehrere Fachdidaktik-Module eingebettet ist, zu dem/denen weitere Lehrveranstaltungen gehören. Die Lehrveranstaltungen entnehmen Sie bitte der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO). Erläuterungen finden Sie in den entsprechenden Modulbeschreibungen. 

Organisation Praktikumsplatz

Sie suchen sich selbstständig eine Schule Ihrer Wahl, in welcher Sie das FBP ableisten möchten. Sobald Sie eine Zusage von Ihrer Wunschschule erhalten haben, lassen Sie sich diese auf folgendem Formular durch Unterschrift bestätigen.

Anmeldung

Im Anschluss melden Sie sich mit einem PDF des vollständig ausgefüllten Formulars online   zum Praktikum an. Benennen Sie das PDF des ausgefüllten Formulars wie folgt: Nachname_Vorname_FBP_WiPaed.

Anmeldeschluss ist der 10. Januar (für die vorlesungsfreie Zeit nach dem Wintersemester, Frühjahr) bzw. der 1. Juli (für die vorlesungsfreie Zeit nach dem Sommersemester, Herbst).

Bescheinigung

Nach der Ableistung des FBP lassen Sie sich die Praktikumstage auf der Bescheinigung eintragen und von der Schule stempeln und unterschreiben. 

  • Sie benötigen die Bescheinigung in dreifacher originaler Ausführung (einmal für die eigenen Unterlagen, einmal für die Schule und einmal für die TUM School of Social Sciences and Technology). 
  • Die Bescheinigung muss vollständig original ausgefüllt sein und darf keine Abänderungen oder Streichungen aufweisen. (WICHTIG: Bitte beachten Sie, das Datum der Unterschrift nach dem Praktikumsende zu datieren.)
  • Diese Bescheinigung reichen Sie dann spätestens bis Freitag in der dritten Woche des neuen Semesters im Praktikumsbüro ein, damit Ihnen die Leistung in TUMonline noch für das aktuelle Semester verbucht werden kann. Sie können diese entweder persönlich vorbeibringen oder auch postalisch einsenden.

Prüfungsanmeldeschluss: 

  • 21.04.2023 (FBP im WiSe 22/23 - geblockt Februar-April) 
  • 20.10.2023 (FBP im SoSe 23 - geblockt September-Oktober)
  • 19.04.2024 (FBP im WiSe 23/24 - geblockt Februar-April) 

Nur wenn Sie zur Prüfung angemeldet (innerhalb des offziellen Prüfungsanmeldezeitraums der TUM) sind und die Bescheinigung püntktlich abgeben, können die ECTS für das aktuelle Semester eingetragen werden. Verpassen Sie die Fristen, können die Leistungen erst im Folgesemester eingetragen werden.

Praktische Tätigkeiten sowie bereits abgeleisteten Schulpraktika im Rahmen eines anderen Lehramtsstudiums werden bezüglich einer Anerkennung individuell geprüft.
Bitte beachten Sie, dass im SFP Wirtschaftspädagogik vsl. max. 4 Schulpraxistage angerechnet werden können, da das Schulpraktikum an eine universitäre Begleitveranstaltung gekoppelt ist, aus welcher Sie Aufgaben in der Schule in die Praxis umsetzen müssen, um das Seminar zu bestehen.

Reichen Sie in allen Fällen hierfür das  Anrechnungsformular für Schulpraktika inklusive aller Nachweise der bereits abgeleisteten schulpraktischen Tätigkeiten beim Praktikumsbüro ein. Sie erhalten im Anschluss per E-Mail ein Anerkennungsschreiben durch das Praktikumsbüro mit der genauen Information zur Anrechnung. 

Informationen zum Berufspraktikum

Ein 48-wöchiges Berufspraktikum, das einschlägig für die gewählte berufliche Fachrichtung ist, muss bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) nachgewiesen werden.

Hier finden Sie die Richtlinien für das Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen.

Wir empfehlen dringend, möglichst große Teile hiervon bereits vor Studienbeginn oder in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten.

Eine (einschlägige) Berufsausbildung kann Ihnen als Berufspraktikum angerechnet werden. Ist die Berufsausbildung nicht einschlägig, können ggf. Teile davon angerechnet werden (Gleiches gilt für den Zivildienst oder ein freiwilliges soziales Jahr).

Sollten Sie aufgrund universitärer Pflichtveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit Ihr Berufspraktikum unterbrechen müssen und Ihre Praktikumsabschnitte in der Konsequenz kürzer als vier Wochen sein, verwenden Sie bitte die hier bereitgestellte Bescheinigung, die Sie sowohl von Ihrem Dozierenden als auch von Ihrem Praktikumsbetrieb unterzeichnen lassen müssen. Diese Bescheinigung reichen Sie gemeinsam mit den Praktikumsbescheinigungen im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bei Frau Birgit Maag ein.

Bitte wenden Sie sich auch in allen weiteren Fragen zum Berufspraktikum an das Staatsministerium

FAQ - die wichtigsten Fragen im Überblick

Die wichtigsten Fragen rund um Ihr Praktikum finden Sie in unserem FAQ