BAföG-Bestätigungen
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen und Ansprechpartner ausschließlich für Studierende der TUM School of Social Sciences and Technology, Department of Educational Sciences, gelten.
Studierende anderer Schools finden Ihren Ansprechpartner auf den zentralen Wiki-Seiten zum BAföG.
Leistungsbescheinigung gemäß §48 BAföG (Formblatt 5)
Sollten Sie für die Verlängerung Ihres BAföG-Antrags das Formblatt 5 benötigen, geben Sie dieses bitte ausgefüllt (persönliche Daten) in der Studienberatung des Departments Educational Sciences ab oder schicken es per Mail an studienberatung.edu@sot.tum.de.
In der Regel geht eine BAfög-Förderung bis zum Ende der Regelstudienzeit, also 6 Semester für den Bachelor of Education und 4 Semester für den Master of Education. Studierende der Beruflichen Bildung, die anstelle eines Unterrichtsfach den Bachelorteilstudiengang Psychologie mit schulpsycholgischem Schwerpunkt studieren, können insgesamt 12 Semester (6 Semester Bachelor, 4 Semester Master und 2 Semester Zusatzphase) gefördert werden.
In der Leistungsbescheinigung wird bestätigt, ob die bisher erbrachten Leistungen einen Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit ermöglichen. Für eine postive Bestätigung sind die folgenden ECTS-Punkte notwendig:
Voraussetzungen Bachelor:
- nach dem 3. Semester: mind. 75 Credit Points (zum Studienplan gehörend) für die Berufliche Bildung und mind. 80 Credit Points (zum Studienplan gehörend) für die Naturwissenschaftliche Bildung
- nach dem 4. Semester: mind. 100 Credit Points (zum Studienplan gehörend) für die Berufliche Bildung und mind. 105 Credit Points (zum Studienplan gehörend) für die Naturwissenschaftliche Bildung
- nach dem 5. Semester: mind. 130 Credit Points (zum Studienplan gehörend) für die Berufliche Bildung und mind. 140 Credit Points (zum Studienplan gehörend) für die Naturwissenschaftliche Bildung
Voraussetzungen Master:
- nach dem 2. Semester: mind. 40 Credit Points (zum Studienplan gehörend) für die Berufliche Bildung und für die Naturwissenschaftliche Bildung
- nach dem 3. Semester: mind. 75 Credit Points (zum Studienplan gehörend) für die Berufliche Bildung und für die Naturwissenschaftliche Bildung
Im Zuge der individuellen Verlängerung der Regelstudienzeit wegen COVID-19 können sich individuell angepasste Credit-Voraussetzungen für die BAföG-Bestätigung ergeben.
Fristen:
Eine ununterbrochene Auszahlung der Leistungen ist nur dann möglich, wenn das von der Ausbildungsstätte bestätigte Formblatt 5 bei dem zuständigen Sachbearbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung fristgerecht eingegangen ist. Bitte kontaktieren Sie zu den für Sie gültigen Fristen Ihren Sachberarbeiter direkt.
Bestätigung der Hochschule gemäß § 15 III a BAföG
Sollten Sie eine Bestätigung der Hochschule gemäß §15 III a BAföG benötigen, wenden Sie sich bitte an die Schriftführung Ihres jeweiligen Studienganges.
Ansprechpartner
Schriftführung des Prüfungsausschusses
- Berufliche Bildung
- Naturwissenschaftliche Bildung
- Masterstudiengang Berufliche Bildung Integriert
- Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik
- Masterstudiengang Research on Teaching and Learning
Besucheranschrift:
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80335 München
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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum BAföG
Wichtige Informationen rund um das Thema BAföG finden sich auf den Seiten des Studentenwerks.