Wichtige Informationen zum Antrag auf FPSO-Wechsel und Anerkennung bisheriger Leistungen
Achtung: Nach Ablauf der Wechselfrist für dieses Wintersemster 2024/25 ist ein FPSO-Wechsel erst wieder zum kommenden Sommersemester 2025 möglich!
Unter nachfolgendem Link können Sie einen Wechsel in die jeweils neueste Studiengangversion (FPSO) des Bachelors Berufliche Bildung, des Masters Berufliche Bildung, des Masters Wirtschaftspädagogik II oder des Erweiterungsfaches beantragen. Zum Formular gelangen Sie hier.
Bitte beachten Sie:
- Der Wechsel in die neue Studiengangsversion ist verbindlich und erfolgt nur, wenn er durch Sie aktiv über das Antragsformular beantragt wird!
- Bereits bewilligte Fristverlängerungen (inkl. Corona) werden pauschal übertragen, sodass Ihnen hierdurch keine prüfungsrechtlichen Nachteile entstehen.
- Der Antrag auf einen FPSO-Wechsel kann jederzeit innerhalb einer halbjährigen Frist für das jeweils nachfolgende Semester gestellt werden.
- Die Frist für die Antragsstellung auf FPSO-Wechsel zum kommenden Sommersemester 2025 ist der 15.02.2025. Danach ist ein FPSO-Wechsel erst wieder zum Wintersemester 2025/26 möglich.
- Die Anerkennung Ihrer Vorleistungen erfolgt im Anschluss des FPSO-Wechsels gemäß der unten aufgeführten Anrechnungslisten auf vollständig (!) abgeschlossene Module. Hierzu muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Aufgrund des stark erhöhten Bearbeitungsaufwandes kann es allerdings zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
- Im Falle noch offener Teilleistungen aus anrechenbaren Modulen sind diese spätestens im darauffolgenden Semester zu erbringen und gesondert zu beantragen; siehe „Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Schulpraxiszeiten“ unter: https://www.edu.sot.tum.de/edu/studium/antraege-und-formulare/.
- Gleiches gilt für die Anerkennung vorgezogener Leistungen aus dem Master, für die ebenfalls nach vollständigem Abschluss des Moduls bzw. der Module innerhalb eines Jahres nach FPSO-Wechsel ein gesonderter Antrag zu stellen ist; siehe: https://www.edu.sot.tum.de/fileadmin/w00bed/edu/_my_direct_uploads/Antrag_auf_Anrechnung_vorgezogener_Masterleistungen.pdf.
- Zur zusätzlichen Absicherung empfehlen wir Ihnen vor Absenden des Wechselantrags den Status Quo Ihrer Leistungsnachweise (ggf. auch LMU) und Prüfungsanmeldungen festzuhalten.
Antrag auf Anerkennung von bidungswissenschaftlichen Vorleistungen im Master nach Wechsel der FPSO
Merkblatt Master's Thesis - Anmeldung zur Präsentation (nach neuer FPSO ab SoSe 24)
Auslaufendes Lehrangebot in der Bildungswissenschaft
Informationen zum Übertritt in die neue Studiengangversion
Einladung zur Informationsveranstaltung am 20.09.2023
Die Satzungen finden Sie unter: https://www.edu.sot.tum.de/edu/bb-fpso/
Anerkennungen in der Bildungswissenschaft
Anerkennungsmöglichkeiten in den Sozialwissenschaften
Anerkennungsmöglichkeiten in der Agrarwirtschaft
Anerkennungsmöglichkeiten in der Bautechnik
Anerkennungsmöglichkeiten in der Elektrotechnik und Informationstechnik
Anerkennungsmöglichkeiten in der Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft
Die Videoaufzeichnung sowie die begleitenden Foliensätze (GP und Bildungswissenschaften) zur Informationsveranstaltung vom 12. Juli 2023 sind in folgendem Moodlekurs eingebettet:
Informationsveranstaltungen Berufliche Bildung Fachrichtung Gesundheits- und Pflegewissenschaften
Dieser Kurs ist im Sommersemester 23 zur freien Anmeldung unter der LV Nummer 2970000113 zu finden.
Ergänzung zu o.g. Foliensatz: Ab dem Sommersemster 2024 kann die Prüfung Organisation und Management SG511814 nur noch für den Wahlmodulbereich anerkannt werden, wenn sie vor dem Wechsel in die neue Prüfungsordnung abgelegt wurde.
Anerkennungsmöglichkeiten in der Metalltechnik
Anerkennungsmöglichkeiten in Berufssprache Deutsch
Anerkennungsmöglichkeiten in der Biologie
Anerkennungsmöglichkeiten in der Chemie
Anerkennungsmöglichkeiten im Unterrichtsfach Deutsch
Anerkennungsmöglichkeiten in Englisch
Anerkennungsmöglichkeiten in der Evangelischen Religionslehre
Anerkennungsmöglichkeiten in der Informatik
Anerkennungsmöglichkeiten in der Katholischen Religionslehre
Aktualisierte Anerkennungsmöglichkeiten in der Mathematik (Stand Juli 2024)
Anerkennungsmöglichkeiten in der Mechatronik
Anerkennungsmöglichkeiten in der Physik
Anerkennungsmöglichkeiten und weiterführende Informationen in Politik und Gesellschaft (PuG)
Anerkennungsmöglichkeiten in Sport
Änderungen im Teilstudiengang Schulpsychologie:
Der Umfang des Teilstudiengangs Schulpsychologie ändert sich von 140 ECTS (FPSO 2019) auf 135 ECTS (FPSO 2023). Dafür wird die Bachelorarbeit in Psychologie geschrieben.
Alte FPSO |
| Neue FPSO | ||||
MNr. | Modul | ECTS |
| MNr. | Modul | ECTS |
LM8088 | Basiskompetenzen 2 | 2 | entfällt | |||
LM8085 | Pädagogische Psychologie - Vertiefung Pädagogische Psychologie 2 | 6 | 1 Wahlmodul mit 3 ECTS: | |||
LM8113 | Vertiefung Pädagogische Psychologie III | 3 | ||||
| LM8114 | Vertiefung Pädagogische Psychologie IV | 3 | |||
Bachelorarbeit in der beruflichen Fachrichtung |
| Bachelorarbeit in Pädagogischer Psychologie |
Ein Wechsel der Prüfungsordnung im Bachelor ist nur möglich, wenn die Bachelorarbeit noch nicht geschrieben wurde.
Im Master kann in die neue Master-Prüfungsordnung gewechselt werden. Im Bachelorteilstudiengang Schulpsychologie bleibt man trotzdem in der alten Satzung, da sonst die Anteile der pädagogischen Psychologie, die mit der Bachelorarbeit abgedeckt werden, für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst fehlen würden.