Informationen zum Antrag auf FPSO-Wechsel und Anerkennung bisheriger Leistungen
Wichtige Hinweise:
Nach Ablauf der Wechselfrist für das Wintersemester 2026/27 ist ein FPSO-Wechsel erst wieder zum Sommersemster 2027 möglich!
Aufgrund des Auslaufens der alten Fachprüfungs- und Studienordnungen zum Endes des Sommersemesters 2027, ist dies zugleich die letzte Möglichkeit in die neuen Bachelorstudiengänge der Beruflichen Bildung (gültig ab WiSe 2023/24) zu wechseln. Davon unberührt bleibt die Wechselmöglichkeit in die neuen Fachprüfungs- und Studienordnungen der Masterstudiengänge der Beruflichen Bildung (gültig ab SoSo 2024) bis einschließlich SoSe 2031.
Unter nachfolgendem Link können Sie einen Wechsel in die jeweils neueste Studiengangversion (FPSO) des Bachelors Berufliche Bildung, des Masters Berufliche Bildung, des Masters Wirtschaftspädagogik II oder des Erweiterungsfaches beantragen. Zum Formular gelangen Sie hier.
Bitte beachten Sie:
- Der Wechsel in die neue Studiengangsversion ist verbindlich und erfolgt nur, wenn er durch Sie aktiv über das Antragsformular beantragt wird!
- Die Frist für die Antragsstellung auf FPSO-Wechsel zum kommenden Wintersemester 2026/2027 ist der 15.08.2026. Danach ist ein FPSO-Wechsel erst wieder zum Sommmersemester 2027 möglich.
- WICHTIG: Bitte beachten Sie vor einem Wechsel auch die weiteren Aspekte (z.B. bewilligte Fristverlängerunden, Anerkennung von Leistungen…), welche im Wiki genauer aufgeführt sind.