Master Berufliche Bildung Integriert - Bewerbung, Eignung und Zulassung

Bitte beachten Sie, dass aktuell nur die Bewerbung für einen Studienstart im Wintersemester 2024/25 und Wintersemester 2025/26 garantiert werden kann.

Es ist unklar, ob danach noch weitere Bewerbungen/Studienjahrgänge möglich sein werden.

Voraussetzungen für Bewerbung und Zulassung

Um sich für den Masterstudiengang Berufliche Bildung Integriert bewerben zu können, brauchen Sie

  • als fachliche Qualifikationsvoraussetzung ein Bachelorstudium im Umfang von mindestens 140 ECTS (oder ein Studium mit mindestens gleichwertigem Abschluss) in einer ingenieurwissenschaftlichen Disziplin der Fachrichtungen Metalltechnik, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Elektro- und Informationstechnik oder ein Studium in einem fachverwandten Gebiet einer Universität, Fachhochschule oder Hochschule für angewandte Wissenschaften

    UND
     
  • als praktische Qualifikationsvoraussetzung ein mindestens 30-wöchiges Berufspraktikum in der Fachrichtung, für die Sie sich bewerben, gemäß Lehramtsprüfungsordnung LPO I § 87.

Beachten Sie unbedingt, dass für die Einschreibung zum Masterstudium das Bachelorstudium abgeschlossen sein muss. Zeugnis und Urkunde müssen bis fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn nachgereicht werden.

Für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst benötigen Sie ein mindestens einjähriges (48 Wochen) einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (nach Art. 6 Abs. 1 Satz 5 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG)). Die Richtlinien für das verpflichtende Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen finden Sie hier auf den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei. Die für Sie jeweils relevanten Tätigkeitsbereiche sind dort unter Punkt 5 beschrieben (5.3 Elektro- und Informationstechnik und 5.6 Metalltechnik).

Als berufliches Praktikum (=Berufspraktikum) zählt:

  • Eine einschlägige, abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung - ersetzt das Berufspraktikum und wird daher mit 48 Wochen angerechnet.
  • Eine nicht-einschlägige Berufsausbildung - kann mit bis zu 24 Wochen angerechnet werden.
  • Ein einschlägiges Praxissemester der Fachhochschule - kann mit bis zu 24 Wochen angerechnet werden.
  • Einschlägige Praktika im Ausland - können mit bis zu 20 Wochen angerechnet werden.
  • Einschlägige Tätigkeiten in einem Betrieb im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in der 11. Jgst. der FOS - können mit bis zu 18 Wochen angerechnet werden.
  • Einschlägige Tätigkeiten in einem Betrieb im Rahmen einer Masterarbeit - können mit bis zu 4 Wochen angerechnet werden.
  • Zeiten aus einschlägigen beruflichen Tätigkeiten - diese müssen mit einem Arbeitszeugnis incl. Tätigkeitsnachweisen in beglaubigter Form mit genauer Angabe der Arbeitsdauer nachgewiesen werden. Für 1 Jahr einschlägiger beruflicher Tätigkeit können in der Regel 48 Wochen anerkannt werden.
  • Einschlägige Praktika - werden anerkannt, wenn sie in mindestens 4-Wochen-Blöcken in Vollzeit absolviert wurden.
  • Das Praktikum ist grundsätzlich in Vollzeit (Wochenarbeitszeit entsprechend Tarifvertrag) in mindestens 4-Wochen-Blöcken abzuleisten.
     

Einschlägig bedeutet: Ihr Praxissemester, d.h. Ihr Studium bzw. Ihr Berufspraktikum (alternativ Ihr Ausbildungsberuf) muss Ihrer bei der Bewerbung gewählten beruflichen Fachrichtung (Metalltechnik bzw. Elektro-Informationstechnik) zugeordnet sein.

Das bedeutet konkret für diesen Masterstudiengang:

Für die Bewerbung genügt ein Nachweis von 30 Wochen (bis 31.05.) eines einschlägigen beruflichen Praktikums.

Beachten Sie: bereits im 2. Semester sind mindestens 48 Wochen nachzuweisen, damit Sie zum Vorbereitungsdienst (Referendariat), der im 3. Semester beginnt, zugelassen werden können. Wir empfehlen daher die Absolvierung der erforderlichen 48 Wochen bis Studienbeginn Anfang Oktober. Bitte beachten Sie auch, dass die Anzahl der Wochen Berufspraktikum, die bis zum Bewerbungsschluss (31. Mai) vorgewiesen werden, in Ihre Bewertung beim Eignungsverfahren mit einfließen (0,5 Punkte pro Woche bei mehr als 31 Wochen, siehe Anlage 2 der FPSO). Dies gilt jedoch nur für bereits abgeleistete und bestätigte Berufspraktika mit Praktikumszeugnissen.

In jedem Fall werden die Unterlagen individuell geprüft. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zum Berufspraktikum an das Staatsministerium: Ansprechpartnerin ist Sabine Parol Tel.: +49.89.2186-2301,  E-Mail: sabine.parol@stmbw.bayern.de

Schätzen Sie selbst ein, ob eine Bewerbung Sinn macht!
Denn Ihre Eignung für den Masterstudiengang Berufliche Bildung Integriert entscheidet die Eignungskommission der TUM School of Education nur während der Bewerbungsphase (1. April - 31. Mai). Voreinschätzungen von Seiten der TUM werden nicht vorgenommen.

 

1. Einschätzung der fachlichen Kompetenzen in der Fachrichtung und im Unterrichtsfach

Sie können Ihre Fachkenntnisse aus Ihrem Vorstudium selbst einschätzen, indem Sie die von Ihnen belegten Module/Fächer/Lehrveranstaltungen aus Ihrem Vorstudium mit den Modulen aus den grundständigen Bachelor- und Master-Studiengängen Berufliche Bildung vergleichen. Kompetenzen (nur akademische Leistungen) können aus verschiedenen Studiengängen kommen. Wenn in etwa zwei Drittel der fachlichen Qualifikationen (sowohl für die gewählte Fachrichtung als auch für das gewählte Unterrichtsfach) übereinstimmen, ist eine Bewerbung sinnvoll.
Bewerber mit einem im Ausland erworbenen Bachelor sollten sich zudem von der Studienberatung beraten lassen.

Das Vorgehen der Selbsteinschätzung und eine Übersicht der Module für die Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik bzw. Metalltechnik und für die beiden Unterrichtsfächer Mathematik und Physik haben wir HIER in einem PDF für Sie zusammengestellt. Die ausführliche Beschreibung dieser Module finden Sie in den jeweiligen Modulhandbüchern für die beruflichen Fachrichtungen und die Unterrichtsfächer.


2. Einschätzung der praktischen Tätigkeiten

Vergleichen Sie Ihre Tätigkeiten mit den Richtlinien für das verpflichtende Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen. Die relevanten Tätigkeitsbereiche sind dort unter Punkt 5 beschrieben (5.3 Elektro- und Informationstechnik und 5.6 Metalltechnik). Alle Informationen zum Berufspraktikum sind bereits in dem vorherigen Punkt Wichtige Informationen zu den praktischen Voraussetzungen (Berufspraktikum) dargelegt.

                                 

Bewerbungs- und Eignungsverfahren

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Online-Bewerbung alle Dokumente für die Zulassung zum Eignungsverfahren im PDF-Format vor Ende der Bewerbungsfrist hochladen müssen!

Jeder Dokumentname sollte unbedingt Ihren Namen und Vornamen beinhalten!

Der Studiengang Master Berufliche Bildung Integriert kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Der Antrag auf Zulassung ist zusammen mit den geforderten Unterlagen zwischen 1. April und spätestens 31. Mai im Online-Bewerbungsverfahren an die TUM zu stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Online-Bewerbung alle Dokumente für die Zulassung zum Eignungsverfahren im PDF-Format vor Ende der Bewerbungsfrist hochladen müssen!

Die Bewerbung ist online über das Portal TUMonline durchzuführen.

Für eine Zulassung zum Eignungsverfahren müssen Sie keine Unterlagen in Papierform einreichen. Laden Sie alle Dokumente vor Ende der Bewerbungsfrist in TUMonline hoch. Einsendungen per E-Mail können nicht angenommen werden.

Bitte beachten Sie: Ihre Bewerbung kann nur bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vor Ende der Bewerbungsfrist vorliegen.

Sollte Ihnen bis zum 31. Mai das Bachelor-Zeugnis und/oder die Urkunde nicht vorliegen, können Sie diese bis fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn beim Amt für Immatrikulation und Bewerbung nachreichen. Liegen die Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, ist eine Aufnahme in den Masterstudiengang nicht möglich.

Wichtige Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Link zur Online-Bewerbungsmaske finden Sie unter dem Punkt "Bewerbung für einen Masterstudiengang - Schritt für Schritt" . Einen guten Überblick über den Ablauf bietet die Infografik zur Masterbewerbung.

Die folgende Tabelle können Sie sich auch als PDF herunterladen: Dokumente_EV.PDF

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Online-Bewerbung alle Dokumente für die Zulassung zum Eignungsverfahren im PDF-Format vor Ende der Bewerbungsfrist hochladen müssen!
Jeder Dokumentname sollte unbedingt Ihren Namen und Vornamen beinhalten.

 

Für die Zulassung zum Eignungsverfahren Gefordertes Dokument Aktion
Lebenslauf Tabellarisch, lückenlos und aktuell  
Personalausweis oder Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein  
ggf. Sprachnachweis Deutsch   bei der Online-Bewerbung ist hier z.B. "Abschlusszeugnis einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung" anzuklicken
Masterzugangsberechtigung Bachelor- und ggf. Masterzeugnis und -Urkunde Falls das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, reichen Sie Ihr Fächer- und Notentranscript ein.
Motivationsschreiben maximal 2 DIN-A4 Seiten (spez. Begabungen, Interessen, besondere Leistungsbereitschaft)  
Abschlussnote aus benoteten Modulen im Umfang von 140 Credits aus dem Bachelorstudiengang Formular zur Notenberechnung, mit Noten NUR aus dem Bachelorstudium!
Ausnahme: Bei (Diplom-)Zeugnissen ohne ECTS: bitte listen Sie 75% Ihrer Leistungen ohne ECTS-Gewichtung auf (d.h. Gewichtung=1).
Das Formular steht im Bewerberportal zum Download bereit; muss dann ausgefüllt sofort wieder hochgeladen werden. Bitte benennen Sie das Dokument je nach Fachkombination um in z.B. NE_Nachname_Vorname_MT_M
Nachweis der Prüfungs- und Studienleistungen Fächer und Notentranscript von bisherigen Studien Kopie des Transcript of Records des Bachelors, in dem die ausgewählten Module für die Berechnung der Note (Formular) farbig markiert sind
30 Wochen eines einschlägigen beruflichen Praktikums oder eine (abgeschlossene) Berufsausbildung

Praktikumsberichte/Tätigkeitsnachweise/(Arbeits-)Zeugnisse/Urkunden.

Es MUSS ersichtlich sein: „in Vollzeit“ oder ggf. die „Anzahl der Stunden pro Woche“

Falls im Zeugnis "Vollzeit" nicht ersichtlich: Kopie vom Arbeitsvertrag beifügen, aus der die Vollzeitbeschäftigung oder die wöchentliche Arbeitszeit hervorgeht (Schwärzung der irrelevanten Informationen!).
Außerschulische Tätigkeiten Schriftliche Nachweise (z.B. "Jugend Forscht", Naturwissenschaftliche Olympiade, Praktika, ...) Alle Nachweise in einem PDF aneinanderfügen und hochladen.
Pädagogische und/oder nicht-pädagogische Tätigkeiten Schriftliche Nachweise (Ehrenamt, soziale Tätigkeiten, Nachhilfe, ...) Alle Nachweise in einem PDF aneinanderfügen und hochladen.

Sobald Sie den Studienplatz angenommen haben, können Sie die Unterlagen für die Immatrikulation einreichen.
Geforderte Dokumente Weitere Informationen Aktion
Antrag auf Immatrikulation Dieser Antrag wird in TUMonline generiert, sobald Sie die Zulassung erhalten. postalisch einzureichen
Aktuelles Passbild   muss hochgeladen werden
Masterzugangsberechtigung beglaubigte Kopien von Abschlusszeugnissen und -urkunden postalisch einzusenden; diese Dokumente können bis 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn nachgereicht werden.
Beglaubigte Kopien sowohl des Vordiploms mit Transcript als auch des Diploms (Zeugnisse und Urkunden) bei einschlägigen Diplom-Studiengängen postalisch einzusenden
Nachweis von Praktika/Berufserfahrung/Berufsausbildung beglaubigte Kopien postalisch einzusenden
Immatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule   muss hochgeladen werden
Nachweis der studentischen Krankenversicherung Weiteres zum Thema Krankenversicherung hochladen
Studienverlaufsbescheinigung erhalten Sie in Ihrer zuletzt besuchten Hochschule muss hochgeladen werden

Nach Ihrer Bewerbung erfolgt die Entscheidung über die Zulassung für den Masterstudiengang Berufliche Bildung Integriert anhand folgender Eignungsparameter:

  • Fachkenntnisse aus dem Erststudium in der beruflichen Fachrichtung Elektro- und Informationstechnik bzw. Metalltechnik und dem jeweiligen Unterrichtsfach Mathematik oder Physik,
  • Fähigkeit zu wissenschaftlicher und methodenorientierter Arbeitsweise,
  • Hintergrundwissen für Fragestellungen des Lehramts an beruflichen Schulen in der gewählten beruflichen Fachrichtung und dem gewählten Unterrichtsfach,
  • besondere Befähigung zum Erkennen der Verbindung von berufsfeldbezogenen und fachwissenschaftlichen Themen.

Die Überprüfung dieser Eignungsparameter findet Anwendung im Eignungsverfahren, das jährlich durch die TUM School of Education unter Beteiligung der betroffenen Fakultäten bzw. Studienfakultäten durchgeführt wird. Nur Bewerberinnen und Bewerber, deren Unterlagen fristgerecht und vollständig vorliegen und die die fachlichen und praktischen Voraussetzungen erfüllen, werden zum Eignungsverfahren zugelassen.
Im Eignungsverfahren werden geprüft: die fachliche Qualifikation, die sog. Abschlussnote (gewichtetes Notenmittel aus benoteten Modulprüfungen aus dem Bachelorstudium im Umfang von 140 Credits), das Motivationsschreiben sowie relevante berufspraktische Erfahrungen und Tätigkeiten.

Bewertung (maximal 100 Punkte):

  • Fachliche Qualifikation und erworbene Kompetenzen aus dem Erststudium, maximal 40 Punkte (15 Punkte Berufliche Fachrichtung, 25 Punkte Unterrichtsfach).
  • Abschlussnote, maximal 15 Punkte. Für jede Zehntelnote, die der über Prüfungsleistungen im Umfang von 140 Credits errechnete Schnitt besser als 2.5 ist, wird ein Punkt vergeben.
  • Motivationsschreiben, maximal 15 Punkte.
  • Berufspraktische Erfahrungen und Tätigkeiten, maximal 30 Punkte (bei 30 Wochen Berufspraktikum 1 Punkt plus 0.5 Punkte pro zusätzlicher Praktikumswoche, pädagogische Tätigkeiten 15 Punkte, nicht-pädagogische Tätigkeiten 5 Punkte).

1. Stufe des Eignungsverfahrens: Direkte Zulassung oder Ablehnung
Für eine direkte Zulassung werden mindestens 75 Punkte benötigt. BewerberInnen mit einer Gesamtpunktzahl von weniger als 50 Punkten sind nicht geeignet und werden abgelehnt.

2. Stufe des Eignungsverfahrens: Eignungsgespräch
BewerberInnen mit einer Gesamtpunktzahl zwischen 50 und 74 Punkten werden zu einem 20- bis 30-minütigen Eignungsgespräch eingeladen. Dabei werden Leistungsbereitschaft, pädagogische Eignung für den Lehrberuf und Kenntnisse in Themen der angestrebten Fächerkombination bewertet.

Detaillierte Informationen zum Eignungsverfahren und zum Eignungsgespräch finden Sie in Anlage 2 der FPSO.

Für Bewerbungen zum WiSe 24/25 mit Zulassung zum Eignungsverfahren:

Die Bewerber und Bewerberinnen werden ab Mitte Juni 2024 über ihr Ergebnis zu Stufe 1 des Verfahrens informiert (Ablehnung, direkte Zulassung oder Eignungsgespräch). Bewerber und Bewerberinnen, die in der ersten Stufe zwischen 50 und 74 Punkten erhalten, werden zu einem Auswahlgespräch (Eignungsgespräch) eingeladen. Die Eignungsgespräche finden vsl. von 24.6.-05.7.2024 statt, weitere Gespräche können bei Bedarf auch später stattfinden (vsl.08.07.-12.07.2024).

Der genaue Termin für das Auswahlgespräch wird dem Bewerber/der Bewerberin mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben. Dieser festgesetzte Termin des Gesprächs ist von den Bewerbern und Bewerberinnen einzuhalten. Wer aus von ihm oder ihr nicht zu vertretenden Gründen an der Teilnahme am Auswahlgespräch verhindert ist, kann auf begründeten Antrag einen Nachtermin bis spätestens zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn erhalten.