Anerkennungen

Wenn Sie Teile eines Studiums oder ein gesamtes Studium absolviert haben und zu uns am Department Educational Sciences in einen konsekutiven oder weiterbildenden Lehramtsstudiengang wechseln, können Sie die Anerkennung von Leistungen beantragen. Bevor Sie einen Antrag stellen, informieren Sie sich bitte über unseren Anerkennungsprozess. Wir haben dafür FAQs für Sie zusammengestellt. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Studienberatung.

FAQs zu Anerkennungen:

Die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen wird durch §16 der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung der TUM geregelt.

Ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen kann nur einmal, und zwar innerhalb des ersten Studienjahres nach Immatrikulation in den Bachelor- bzw. Masterstudiengang gestellt werden.

Ausnahme: Wenn Sie ein Doppelstudium an der TUM absolvieren, d.h. in zwei Studiengänge gleichzeitig immatrikuliert sind (z.B. B.Sc. Informatik und B.Ed. Mathe/Informatik) können Sie bei der zuständigen Prüfungsverwaltung Ihre Prüfungsleistungen sukzessive anerkennen lassen.

1. Sofern zwischen den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten und den im TUM-Studiengang zu erzielenden Lernergebnissen kein wesentlicher Unterschied besteht, können Prüfungsleistungen, auch Abschlussarbeiten, anerkannt werden, die

  • in einem anderen Studiengang an der TUM,
  • an einer anderen deutschen Hochschule,
  • an einer ausländischen Hochschule,
  • in einem deutschen Fernstudium,
  • im Rahmen sonstiger Studien, speziellen Studienangeboten in Bayern oder der vhb (Virtuelle Hochschule Bayern)

erbracht wurden.

2. Eine einschlägige betriebliche Ausbildung oder Berufserfahrung kann i.d.R. auf das Berufspraktikum für das Lehramtsstudium Berufliche Bildung angerechnet werden. Voraussetzungen für eine Anerkennung sind hier u.a. die fachliche Einschlägigkeit und die Ableistung in mind. vierwöchigen Praktikumsblöcken in Vollzeit. Bitte beachten Sie, dass für diese Anerkennung das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständig ist.

3. Nach Einzelfallprüfung können ggf. auch außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf das Studium angerechnet werden.

4. Schulpraktika oder andere schulpraktische Tätigkeiten im Rahmen eines anderen Studiengangs können nach Einzelfallprüfung anerkannt werden.

Ob Sie ein oder mehrere Fachsemester höher gestuft werden, hängt von Ihrem Studienstatus und der Anzahl der anerkannten Credits ab. Bitte beachten Sie, dass sich jede Höherstufung auf Ihre Studienfortschrittskontrolle auswirkt (Informationen hierzu finden Sie in der APSO und der FPSO).

  • In den konsekutiven Lehramtsstudiengängen (Berufliche Bildung und Naturwissenschaftliche Bildung) werden Sie pro 30 anerkannten Credits ein Fachsemester höhergestuft.
  • In den weiterbildenden Masterstudiengängen sind die Höherstufungen individuell über den Prüfungausschuss geregelt. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Schriftführung und auf der entsprechenden Homepage.
  • Bei einer Bewerbung für einen Lehramts-Bachelor für das Sommersemester (Quereinstieg/Studiengangswechsel) müssen Sie mindestens 22 ECTS als "Vorleistung" nachweisen können, damit Sie sich für das 2. Fachsemester bewerben können (Bewerbung mit vorgelagertem Prozess, siehe unter https://www.tum.de/studium/im-studium/studienfachwechsel/bewerbung-in-ein-hoeheres-fachsemester/ ). Das offizielle Anerkennungsverfahren wird aber erst nach Ihrer Immatrikulation durchgeführt. Ob Sie also in das 2. Fachsemester oder höher eingestuft werden, wird Ihnen erst nach dem Anerkennungsverfahren offiziell bekannt gegeben.
  • Wird nach einem Beurlaubungssemester ein Antrag auf Anrechnung gestellt und werden Leistungen im Umfang von mindestens 22 Credits angerechnet, erfolgt eine Höherstufung. Der Anrechnungsantrag für die im Beurlaubungssemester erbrachten Leistungen darf nur einmal in dem der Beurlaubung folgenden Fachsemester an der TUM gestellt werden.

Hierzu nutzen Sie bitte die Modulhandbücher/Modulbeschreibungen der jeweiligen Studiengänge. Diese können Sie über TUMonline (mit oder ohne login) aufrufen.

  • Ohne/mit login: Sie wählen unter „Studienangebot“ Ihren gewünschten Studiengang aus und können nun die jeweiligen Module aufrufen. Im rechten Drittel klicken Sie auf das Buchsymbol und die Modulbeschreibung öffnet sich.
  • Mit Login und Immatrikulation: Sie können sich an Ihrem Studienbaum in TUMonline orientieren. Hier finden Sie Modulnamen, Modulnummern und die Modulbeschreibungen Ihrer FPSO.

Sind Sie sich bei einzelnen Leistungen sehr unschlüssig, ob es sich um gleichwertige Module handelt, können Sie sich eine unverbindliche Voreinschätzung seitens der jeweiligen Fachstudienberater*innen einholen. Die endgültige Klärung von strittigen Modulen übernimmt die Abteilung Studienangelegenheiten mit dem/r Fachstudienberater/in für Sie.

Für eine Übersicht zum Studienverlauf sehen Sie bitte die Studienpläne auf den Seiten des entsprechenden Studiengangs an. Die Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen kann bei einem Quereinstieg nicht garantiert und der von uns empfohlene Studienplan zumeist nicht eingehalten werden.

Bei einem  Antrag auf Anerkennung wird auf Gleichwertigkeit der Module geprüft, d.h. eine Anerkennung ist möglich, wenn eine sog. Gleichwertigkeitsbescheinigung des (Fach-)Studienberaters vorliegt. Diese wird über das Anerkennungsformular abgefragt (inkl. Unterschrift).

Einen Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen können Sie stellen bei:

  • Universitätswechsel (zur TUM)
  • Wechsel des Studiengangs innerhalb der TUM
  • Studiengangswechsel innerhalb der TUM School of Social Sciences and Technology
  • "vorgezogenen Leistungen": Anerkennung von im Bachelor abgelegten Leistungen, welche im Master angerechnet werden sollen

Die Antragsstellung auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen ist erst nach Immatrikulation möglich. Bei "vorgezogenen Leistungen" ist die Anerkennnung der Masterleistungen daher erst nach Immatrikulation in den Masterstudiengang möglich.

Anerkennungsprozess:

  1. Sie informieren sich vorab über den Anerkennungsprozess auf der Homepage der TUM School of Social Sciences and Technology / Department Educational Sciences.

  2. Bei noch offenen fachlichen/inhaltlichen Fragen vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Studienberatung für Ihren Studiengang.

  3. Sie füllen den Antrag auf Anerkennung aus und stellen die relevanten Unterlagen zusammen.
    Den Antrag finden Sie auf unserer Homepage TUM School of Education unter Anträge und Formulare.

  4. Den Antrag mit allen notwendigen Dokumenten geben Sie innerhalb des ersten Studienjahrs persönlich bei der Studienberatung ab. Der Antrag umfasst :

  • Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anerkennungsantrag (Seite 1).
  • Für jedes Modul, das Sie anerkannt haben möchten, müssen Sie jeweils die „Seite 2“ des Antrags ausfüllen. Dabei können Sie sich an Ihrem Studienbaum in TUMonline orientieren. Hier finden Sie auch Modulnamen, Modulnummern und die Modulbeschreibungen Ihrer FPSO.
  • Bei extern erbrachten Leistungen das offizielle Notentranscript der Hochschule/Universität, denn alle im Antrag aufgeführten Leistungen müssen durch schriftlichen Nachweis (z. B. Leistungsnachweis, Schein u.ä.) belegt werden. Bei intern, also an der TUM, erbrachten Leistungen nicht notwendig.
  • Bei extern erbrachten Leistungen Leistungs- bzw. Modulbeschreibungen mit Lernergebnissen inkl. Workload-Angaben (falls Ihnen derartige Nachweise fehlen, können Sie diese bei den Stellen, bei denen Sie die Leistungen erbracht haben, anfragen). Bei intern, also an der TUM, erbrachten Leistungen nicht notwendig.
  • Sofern Sie sich die Abschlussarbeit anerkennen lassen möchten, tragen Sie bitte auch diese in den Antrag (Seite 2) ein. Bitte beachten Sie beim Lehramt an berufichen Schulen, dass es sich bei der Bachelorarbeit um ein Thema aus der beruflichen Fachrichtung handeln muss. Für das Lehramt an Gymnasium kann die Bachelorarbeit aus den Themenbereichen der Fachwissenschaft, der Fachdidaktik oder den Erzeihungswissenschaften sein.
  • Informationen zum Notensystem, falls diese vom Notensystem der TUM abweicht (i.d.R. auf dem ToR der ausländischen Hochschule/Universität enthalten, falls nicht, bitte separat beilegen)
  • bei Auslandsanerkennung: Learning Agreement, sofern Teinahme am Programm Erasmus+; Bescheinigung über TUMexchange

Als Nachweise können nur Originalbelege bzw. beglaubigte Kopien akzeptiert werden.

5.  Ihr Antrag wird formell und inhaltlich geprüft, d.h. Ihre Unterlagen werden nach Eingang an die zuständigen Dozenten und Fachstudienberater weitergeleitet. Dies dauert in der Regel 4-6 Wochen.

6.  Wurde Ihr Antrag vollständig geprüft, bekommen Sie von uns eine Nachricht, welche Ihrer Leistungen anerkannt werden. Sie erhalten postalisch eine Bestätigung über die angerechneten Prüfungsleistungen und die Anrechnung ihrer Studienzeiten mit der Einstufung in ihr aktuelles Fachsemester. Die anerkannten Leistungen werden seitens der Prüfungsverwaltung automatisch in TUMonline verbucht.

Übersicht Anerkennungsprozess TUM (PDF)

In jedem Lehramtsstudiengang müssen verschiedene Schulpraktika absolviert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie u.a. auf den Seiten des Praktikumsbüros.

Anerkennungen von praktischen Tätigkeiten sowie bereits abgeleisteten Schulpraktika im Rahmen eines anderen Lehramtsstudiums werden individuell geprüft. 

Für die Anrechnung von Schulpraxiszeiten müssen Sie den Antrag auf Anrechnung für Schulpraktika ausfüllen und Ihre Daten in einem Wiki-Formular ergänzen und den ausgefüllten Antrag sowie alle Praktikumsbescheinigungen als PDF hochladen. Sind die Unterlagen vollständig, werden Sie gebeten, den Antrag sowie die Praktikumsbescheinigungen im Original postalisch einzureichen. Sie erhalten im Anschluss per E-Mail ein Anerkennungsschreiben durch das Praktikumsbüro mit der genauen Information zur Anrechnung.

Den Antrag und den Link zum Wiki-Formular finden Sie unter Anträge und Formulare.

Berufliche Bildung:

Im Zuge des Lehramtsstudium Berufliche Bildung muss bis zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) ein 48-wöchiges Berufspraktikum abgeleistet werden. Bereits durchgeführte Praktika oder eine Berufsausbildung können Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen für dieses Berufspraktikum anerkannt werden. Voraussetzungen für eine Anerkennung sind hier u.a. die fachliche Einschlägigkeit und die Ableistung von mindestens vierwöchigen Praxisblöcken in Vollzeit. Weitere Informationen zum Berufspraktikum und der Anrechnung finden Sie auf unserer Homepage des Praktikumbüros.

Weitere Informationen und Richtlinien zur Abhaltung des Berufspraktikums sowie Ansprechpartner für Rückfragen und Anerkennung finden Sie auf den Seiten des Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Naturwissenschaftliche Bildung (LA Gym):

Die Ablegung eines 8-wöchiges Betriebspraktikums ist Pflicht für die Zulassung zur 1. Staatsprüfung. Das Betriebspraktikum muss in mindestens zweiwöchigen Abschnitten abgeleistet werden. Eine abgeschlossene Berufsausbildung kann als Betriebspraktikum anerkannt werden. Das Betriebspraktikum ist kein universitär organisiertes Praktikum. Weitere Informationen und Richtlinien zur Abhaltung des Betriebspraktikums sowie Ansprechpartner für Rückfragen und Anerkennung finden Sie auf den Seiten des Praktikumsamts Oberbayern-West

Reichen Sie Ihre Praktikumsbestätigung(en) zur Anmeldung für die Erste Staatsprüfung mit Ihren weiteren Unterlagen an der Außenstelle des Staatlichen Prüfungsamtes ein.

 

Für Quereinsteiger oder Studiengangswechsler aus einem Mathematik-Studiengang der TUM haben wir ein Informationsblatt zu Anrechnungen von Studienleistungen im Studiengang Naturwissenschaftliche Bildung im Fach Mathematik zusammengestellt.

Ab dem 6. Fachsemester können studiengangsrelevante Modulprüfungen aus dem Masterstudiengang Berufliche Bildung vorgezogen werden (außer im Fach Englisch; zudem haben Masterstudierende generell Vorrang bei der Platzvergabe). Für Leistungen, die vor dem 6. Fachsemester vorgezogen werden, besteht kein Anspruch auf Anerkennung im Masterstudiengang, falls sich die Struktur der Fachprüfungsordnung des Masterstudiengangs geändert hat.

Im Bachelorstudiengang bestandene, vorgezogene Masterleistungen werden nicht automatisch im Masterstudiengang verbucht. Nach Masterimmatrikulation und Gültigsetzung aller vorgezogenen Masterleistungen kann der Antrag auf Anrechnung vorgezogener Masterleistungen binnen eines Jahres einmalig gestellt werden. Der Antrag reichen Sie bitte per Mail bei der Prüfungsverwaltung ein. Weitere Unterlagen brauchen Sie nicht einzureichen, da die Nachweise bereits in TUMonline hinterlegt sind.