Inklusion in der Lehrerbildung

Inklusion bezeichnet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft. Diesem Auftrag hat die Bundesrepublik Deutschland mit der Unterzeichung der UN-Behindertenrechtskonvention 2008 zugestimmt, die ein Jahr später verbindlich wirksam wurde und in die nationale Gesetzgebung Einzug hielt.

Das betrifft selbstverständlich auch den Bereich der Bildung. Schülerinnen und Schüler aller Schularten leben und lernen in einem System ohne Barrieren. Die Vielfalt wird zur Normalität. Inklusive Beschulung gestaltet sich nicht nur als besondere Aufgabe einzelner Standorte, sie wird vielmehr zur Pflicht aller Schulen ohne Ausnahme.

Der Auftrag, das Thema Inklusion in die Lehrerbildung an der TUM zu implementieren, leitet sich daraus ab.

Die Lehrkräfte von morgen werden hinsichtlich ihres Wissens und Könnens, sowie ihrer Haltungen in Bezug auf Inklusion vorbereitet und ausgebildet, um Antworten auf Fragen zum Umgang mit Diversität im Unterricht zu haben. Die zukünftigen Kompetenzträger sind dabei alle Lehramtsstudierenden in den Bereichen der Beruflichen Bildung (Berufsschule), sowie der Naturwissenschaftlichen Bildung (Gymnasium).