FAQ
- Bewerbungsverfahren allgemein
- Unterlagen
- Formular zur Leistungsübersicht, Excel Noteneingabe, Curricularanalyse
- Zulassung und Einschreibung
- Fristen und Termine, Übergang Bachelor > Master
- Externe Bewerber*innen und Quereinstieg in den Master
- Annahme/Ablehnung des Studienplatzes, Einschreibung in einem späteren Semester
Bewerbungsverfahren allgemein
Wie bewerbe ich mich in TUMonline?
Interne Bewerber:innen loggen sich bitte ein und klicken auf Neue Bewerbung verfassen. Sie werden dann Schritt für Schritt durch die Bewerbung geführt.
Externe Bewerber:innen erstellen bitte einen neuen TUMonline-Account.
An wen wende ich mich, wenn ich technische Probleme bei der Online-Bewerbung habe?
Wenn während Ihrer Online-Bewerbung technische Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an den IT-Support: it-support(at)tum.de
Bei Fragen zu den Unterlagen oder Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte, immer unter Angabe der Antragsnummer, an studium(at)tum.de.
Ich kann mich nicht als neue:r Bewerber:in anmelden bzw. ich kann nicht angeben, dass ich an der TUM studiere. Was soll ich tun?
Das System erkennt Studierende der TUM. Bitte legen Sie keinen neuen Bewerberaccount an, sondern erstellen Sie unter Ihrem bisherigen Account eine neue Bewerbung.
Was ist der Unterschied zwischen Bewerbernummer und Antragsnummer?
Man kann sich gleichzeitig für mehrere Studiengänge bewerben. Die Bewerbernummer bezieht sich auf die Person, die Antragsnummern auf die verschiedenen Bewerbungsanträge.
Ich werde nach der Studienform gefragt. Was soll ich angeben?
Wählen Sie bitte "konsekutives Masterstudium" aus.
Ich kann als Einstiegsfachsemester nur „1.“ eingeben. Ist das korrekt?
Ja, das ist korrekt, da die Nummerierung der Fachsemester im Master wieder von vorn beginnt. Möchten Sie im Master hochgestuft werden, da Sie bereits Vorkenntnisse mitbringen, so müssen Sie nach der Immatrikulation in den Master einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Unterlagen
Ich habe bei meiner Bachelorbewerbung schon einmal ein Passbild, mein Abiturzeugnis, eine Personalausweiskopie, eine Immatrikulations-/Studienverlaufsbescheinigung und/oder einen Sprachnachweis eingereicht bzw. hochgeladen. Muss ich diese(s) Dokument(e) erneut einreichen?
Ja, alle Dokumente müssen nochmals eingereicht werden, da nur die Bewerbungen bearbeitet werden, die vollständig sind. Bitte aktualisieren Sie Ihre Dokumente auch entsprechend, z. B. den Lebenslauf.
Unterlagen, die bereits beglaubigt eingereicht wurden (z.B. die Hochschulzugangsberechtigung), müssen nicht erneut beglaubigt werden.
Es wird ein Motivationsschreiben von mir gefordert. Was bedeutet das?
Es muss eine schriftliche Begründung von einer DIN-A4-Seite für die Wahl des Studiengangs mit Bezug auf die persönliche Eignung abgegeben werden. Genauere Informationen dazu können Sie der Anlage 8 Absatz 2.3.3 der FPSO des Masters entnehmen.
Ich soll ein "Fächer- und Notentranskript von bisherigen Studien" einreichen. Gilt das auch für interne Bewerber:innen?
Der Leistungsnachweis bzw. das Transcript of Records ist ein Pflichtdokument und muss immer mit eingereicht werden. Eine Hilfestellung bietet das Dokumentenglossar der TU München.
Es wird angezeigt, dass ich ein/e Studienabschlussurkunde/zeugnis einreichen muss. Diese liegen mir (noch) nicht vor. Was soll ich tun?
Für interne Studierende gilt: Als NB-Studierende:r müssen Sie diese Dokumente nicht einreichen. Wenn Sie Ihre Thesis bestanden bzw. Ihren Bachelor abgeschlossen haben, wird die Prüfungsverwaltung Ihren Abschluss an die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation melden und Sie können für den Master immatrikuliert werden. Bitte ignorieren Sie dieses Feld.
Externe Bewerber:innen (also alle die nicht die Naturwissenschaftliche Bildung an der TUM studieren) müssen das Zeungis als authentisches Dokument zum Ende der Immatrikulationsfrist (5 Wochen nach Vorlesungsstart) hochladen.
Muss ich die Unterlagen nicht mehr in Papierform schicken?
Der Bewerbungsprozess läuft komplett online, eine Einreichung der Unterlagen in Papierform ist nicht mehr notwendig.
In welcher Sprache soll ich meinen Lebenslauf verfassen?
Unterlagen können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Welche weiteren Unterlagen sind einzureichen?
Eine Versicherung mit Unterschrift darüber, dass der Bewerber:die Bewerberin die Begründung für die Wahl des Studiengangs und die Darlegung seiner:ihrer Eignung selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt und die aus fremden Quellen übernommenen Gedanken als solche gekennzeichnet hat. Der Bewerbungsassistent zeigt Ihnen an, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und welche eingereicht werden können.
Ich habe bei der Online-Übermittlung meiner Daten einen Fehler gemacht. Was soll ich tun?
Zuständig hierfür ist die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation. Bitte unter Angabe der Antragsnummer bzw. Matrikelnummer eine E-Mail senden an: studium(at)tum.de
Formular zur Noteneingabe, Excel Notenübersicht, Curricularanalyse
Muss ich das Formular zur Noteneingabe abgeben?
Nein, bei diesem Formular handelt es sich um ein “Kann-Dokument”, Sie können es einreichen um die Note zu verbessern. Sollten Sie das Dokument nicht abgeben, wird Ihr bisher erbrachter Notendurchschnitt zur Bepunktung im Eignungsverfahren verwendet.
Wo genau finde ich die Excelvorlage zur Noteneingabe? Ich kann den Link nicht finden.
Die Vorlage erscheint während des Bewerbungsprozesses.
Manche meiner Module setzen sich aus Teilmodulen zusammen und/oder beinhalten unbenotete Leistungen (Studienleistungen). Wie muss ich bei der Noteneingabe vorgehen?
Bitte geben Sie nur die Noten von erfolgreich abgeschlossenen Modulen ein.
Wie ist das mit den 90 und 110 Credits?
Sie müssen 110 Credits eintragen, und davon müssen 90 Credits benotet sein. Sie haben mehr als 90 benotete Credits? Sehen Sie ein paar Fragen weiter unten.
Ich gebe also 110 Credits ein. Muss ich die Noten aller benoteter Credits eingeben oder nur die Noten von 90 Credits?
90 Credits müssen mitsamt der Note eingegeben werden. Diese Mindestanzahl darf nur minimal überschritten werden. Wenn 90 Credits erreicht sind, dürfen Credits nur noch unbenotet eingegeben werden, auch wenn sie eigentlich benotet wurden. In die Durchschnittsnote fließen nur die Credits ein, die von Ihnen mit einer Note eingegeben wurden. Tragen Sie daher die Module mit den besten Noten ein, bis Sie auf 90 Credits kommen, und füllen dann ohne Note mit weiteren Modulen auf, bis Sie auf 110 Credits kommen.
Ich kann mehr als 110 Credits bzw. mehr als 90 benotete Credits nachweisen. Wie gehe ich vor?
Geben Sie nie mehr als 110 Credits ein! Ein bis zwei Credits mehr sind okay, wenn die Summe Ihrer Module andernfalls geringfügig unter 110 Credits läge. Wenn Sie mehr Credits nachweisen können, können Sie frei wählen, welche Credits Sie eingeben. Üblicherweise werden das die am besten benoteten sein, da Sie so mehr Punkte im Eignungsverfahren erzielen.
Einige meiner Noten sind noch nicht eingetragen oder weisen Fehler auf. Ich komme zwar auf 110 Credits, würde im Eignungsverfahren aber vermutlich etwas besser abschneiden, wenn diese Noten berücksichtigt würden. Was soll ich machen?
Solange Sie die erforderliche Anzahl an (benoteten) Credits nachweisen können, tragen Sie bitte die Noten ein, die Ihnen vorliegen. Fehlerhaft in TUMonline eingetragene Noten können Sie automatisch berichtigen, solange Sie diese Noten im Falle einer stichprobenartigen Kontrolle nachweisen können. (Beispiel: Fälschlicherweise wurde in TUMonline 3,3 eingetragen, obwohl es eigentlich 1,3 heißen müsste, und Sie diese Note anhand einer benoteten Hausarbeit o. Ä. nachweisen können.) In allen anderen Fällen bitten Sie den jeweiligen Dozierenden darum, die Note rechtzeitig (also zeitig vor dem 31.05. bzw. dem 15.01.) einzutragen bzw. zu korrigieren!
Ich habe anlässlich der Noteneingabe bemerkt, dass mein Leistungsnachweis gravierende Fehler aufweist, wie z.B. falsche Creditzahlen. Das wird doch Auswirkungen auf mein Bachelorzeugnis haben. Was soll ich tun?
Fehler (z. B.: Bescheinigung von zu vielen/zu wenigen Credits, Benotung von laut FPSO unbenoteten Studienleistungen o. Ä.), melden Sie umgehend der Prüfungsverwaltung: pruefungsverwaltung.edu(at)sot.tum.de.
In welcher Reihenfolge muss ich Module und Noten eingeben? Muss ich eine Sortierung vornehmen?
Sie können die Daten in jeder beliebigen Reihenfolge eingeben. Eine Sortierung ist nicht vorzunehmen. Am einfachsten ist es, erst alle benoteten Module aufzulisten, bis Sie auf 90 Credits kommen, und dann Module ohne Noten einzutragen, bis die 110 Credits erreicht sind.
Wie gehe ich bei der Eintragung von Anerkennungsmodulen vor?
Prinzipiell ist es bei (Pauschal)-Anerkennungen so, dass Bewerber:innen ihre TUM-Leistungen eintragen können und den Rest der geforderten ECTS mit der Pauschalanerkennung auffüllen.
Zulassung und Einschreibung
Bin ich nach erfolgter Zulassung automatisch eingeschrieben?
Nein, denn Sie müssen den Studienplatz erst annehmen und den Antrag auf Einschreibung sowie ggf. weitere Unterlagen hochladen. Außerdem erfolgt die endgültige Einschreibung erst, nachdem Sie Ihren Bachelorstudiengang nachweisbar abgeschlossen und den Semesterbeitrag bezahlt haben.
Ich kann den Master nicht antreten, verfällt meine Zulassung?
Nein, die Zulassung bleibt bestehen. Können Sie den Master nicht antreten, so müssen Sie sich später erneut online bewerben. Erfolgte die Bewerbung frist- und formgerecht, wird die Zulassung aus dem Vorjahr übernommen und Sie werden zum Master zugelassen, ohne erneut das Eignungsverfahren durchlaufen zu müssen (siehe auch Punkt 7).
Eine Zulassung zum Masterstudium bleibt erhalten, auch wenn ich mich nicht einschreibe. Soll ich mich im Zweifel lieber jetzt oder später bewerben?
In der Tat bleibt eine Zulassung bestehen, auch wenn Sie sich nicht z. B. wegen fehlenden Nachweises eines Bachelorabschlusses nicht sofort einschreiben können. Die Entscheidung, ob Sie sich jetzt oder später bewerben, ist Ihnen überlassen. Prinzipiell ergeben sich durch eine frühere oder spätere Bewerbung weder Vor- noch Nachteile. Es gilt aber: Bewerben sollte sich, wer davon ausgeht, das Bachelorstudium so rechtzeitig abschließen zu können, dass die Aufnahme des Masterstudiums im Folgesemester möglich ist. Bedenken Sie auch, dass Teile des Masterstudiums vorgezogen werden können. Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei einer bereits vorhandenen Zulassung erneut bewerben müssen!
Fristen und Termine, Übergang Bachelor > Master
Welche Frist ist für die Berücksichtigung der Bewerbung maßgeblich?
Für die Bewerbung gelten die Bewerbungsfristen (31. Mai für Bewerbung zum Wintersemester, 15. Januar für eine Bewerbung zum Sommersemester). Wichtig ist auch die Immatrikulationsfrist, welche am Ende der 5. Woche nach Vorlesungsbeginn liegt (i. d. R. also Mitte Mai für einen Beginn des Studiums im Sommersemester, Mitte November für einen Beginn des Studiums im Wintersemester). Bis dahin muss der Bachelor abgeschlossen sein.
Wann werden die Eignungsgespräche durchgeführt?
Die Gesprächstermine vereinbaren wir individuell mit Ihnen. Die möglichen Zeiträume geben wir Ihnen hier bis zum Ende des Bewerbungszeitraums bekannt. Sie werden spätestens eine Woche vorab zu dem Termin eingeladen, und es wird in der Regel nur einmal ein Ausweichtermin angeboten.
Bis wann muss ich den Nachweis des Bachelorabschlusses erbringen, um mich im Masterstudium einschreiben zu können?
Sie können nicht ohne BA-Abschluss in den Master immatrikuliert werden. Dieser Nachweis muss bis spätestens zur Immatrikulationsfrist (5 Wochen nach Vorlesungsbeginn) in TUMonline hochgeladen werden. Für interne Bewerber:innen gilt: Hier müssen Sie sich nicht kümmern, der Nachweis erfolgt durch eine interne Meldung der Prüfungsverwaltung der Abteilung Studien- und Qualitätsmanagement des Departments Educational Sciences an die Abteilung Bewerbung und Immatrikulation bis spätestens einen Werktag vor der Immatrikulationsfrist.
Bis wann müssen meine Prüfungsleistungen aus dem Bachelor vorliegen, damit ich den für die Einschreibung in das Masterstudium erforderlichen Abschluss meines Bachelorstudiums rechtzeitig nachweisen kann?
Alle für den Bachelorabschluss erforderlichen Prüfungsleistungen müssen der Prüfungsverwaltung der Abteilung Studienangelegenheiten des Department Educational Sciences (nicht Prüfungsamt!) so rechtzeitig vorliegen, dass sie noch bearbeitet und der Abteilung Bewerbung und Immatrikulation gemeldet werden können. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung durch die Prüfungsverwaltung einige Tage in Anspruch nehmen kann. Falls bis zum Notenschluss (3 Wochen nach Vorlesungsbeginn) noch nicht alle Prüfungsleistungen in TUMonline verbucht sind, melden Sie sich bitte umgehend zur Klärung bei Ihrer Prüfungsverwaltung.
Was gilt für die Abgabe der BA-Abschlussarbeit?
Für die Bearbeitung der BA-Abschlussarbeit haben Sie maximal drei Monate Zeit. Dem:der Prüfer:in müssen zudem zwei Monate Beurteilungszeit eingeräumt werden. Daher empfehlen wir dringend, die Arbeit allerspätestens zwei Monate vor Notenschluss abzugeben, um den Übertritt in den Master zu gewährleisten. Denken Sie also an die rechtzeitige Anmeldung und Abgabe von Bachelor- und Seminararbeiten und sprechen Sie ggf. frühzeitig mit Ihrer:m Betreuer:in der Arbeit!
Ich wurde zum Masterstudium zugelassen und will nun mit dem Masterstudium anfangen. Muss ich irgendetwas tun?
Sie müssen den Studienplatz annehmen, die Beiträge bezahlen, den Antrag auf Einschreibung sowie alle weiteren Unterlagen für die Einschreibung hochladen (Liste in TUMonline). Sie bekommen eine E-Mail, sobald Sie immatrikuliert sind.
Ich habe meine 180 Credits rechtzeitig erworben, bin zum Master zugelassen und habe fristgerecht mitgeteilt, dass ich mit dem Masterstudium beginnen will. Muss ich mich selbst aus dem Bachelor exmatrikulieren?
Sie müssen sich nicht selbst exmatrikulieren, aus dem Bachelor werden Sie dann durch das Prüfungsamt automatisch exmatrikuliert. Alle Infos zur Exmatrikulation finden Sie auf der Seite des TUM CST: Exmatrikulation TUM.
Werde ich nach Erwerb der 180 Credits aus dem Bachelorstudium automatisch exmatrikuliert oder kann ich, zum Beispiel weil ich unter der Regelstudienzeit geblieben bin, noch ein Semester länger im Bachelor eingeschrieben sein, um Masterkurse vorziehen zu können?
Sie werden am Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem Ihre Abschlussdokumente fertig erstellt werden.
Anrechnung vorgezogener Masterleistungen
Ich habe in meinem Bachelor bereits Masterleistungen erbracht, wie kann ich diese anrechnen lassen?
Hierfür müssen Sie lediglich den Antrag zur Anrechnung vorgezogener Masterleistungen ausfüllen und diesen bei Herrn Prechter abgeben.
Ich habe in einem Mastermodul eine Teilleistung erbracht, was muss ich hier beim Anrechnen beachten?
Hierbei gibt es nichts Besonderes zu beachten, Sie können die Teilleistung ganz regulär auf dem Antrag zur Anrechnung vorgezogener Masterleistungen eintragen.
Externe Bewerber:innen und Quereinstieg
Kann ich mit meinem Bachelorstudium in den Master einsteigen?
Die erste Voraussetzung für einen Quereinstieg ist, dass Sie einen vergleichbaren Bachelor-Studiengang absolviert haben. Sollten Ihnen aber mehr als 30 ECTS-Punkte aus Pflichtmodulen des Bachelor Naturwissenschaftliche Bildung fehlen, so ist ein Quereinstieg in den Master leider nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen, vorab ein Beratungsgespräch mit unseren Studienberaterinnen, die Ihnen ggf. die zuständigen Ansprechpartner:in nennen können und mit Ihnen Ihr weiteres Studium besprechen.
Wie kann ich selber einschätzen, ob mein Vorstudium vergleichbar/gleichwertig ist?
Eine Einschätzung können Sie selbst nur ungefähr vornehmen. In der Bachelor-Fachprüfungsordnung finden Sie in den Anlagen die Listen der Module der gewünschten Fächerkombination, welche für eine Zulassung herangezogen werden. Damit können Sie die Inhalte aus Ihrem Bachelor-/Diplomstudium mit dem Bachelor Naturwissenschaftliche Bildung abgleichen. Die wesentliche Frage ist immer: Sind die an Ihrer Universität erworbenen Kompetenzen im Großen und Ganzen vergleichbar mit den Modulen der Naturwissenschaftlichen Bildung?
Mir fehlen vermutlich mehr als 30 Credits. Habe ich also keine Chance auf eine Zulassung in den Master? Soll ich mich trotzdem bewerben?
Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Vorstudium anerkannt werden kann, so sollten Sie sich bei unserer Studienberatung melden. Fehlen Ihnen Kompetenzen/Module, können Sie sich für den Bachelor Naturwissenschaftliche Bildung bewerben, wir rechnen Ihnen nach Immatrikulation alle gleichwertigen Module an und stufen Sie dann hoch (z. B. in das 4. Semester). Sie holen die fehlenden Module nach und gehen dann in den Master über.
Wo ist das alles geregelt?
In Anlage 8 der Fachprüfungsordnung des Masters Naturwissenschaftliche Bildung finden Sie noch einmal alle wichtigen Informationen zum Nachlesen.
Die Einschätzung, ob mein Vorstudium vergleichbar ist, finde ich schwierig. Wer kann mir helfen?
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorstudium vergleichbar ist oder Sie sich besser für den Bachelor bewerben sollen, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung des Departments Educational Sciences. Gerne können wir eine Hilfestellung geben. Bitte geben Sie immer eine Telefonnummer für Rückfragen an.
Warum muss mein Vorstudium gleichwertig sein? Man kann mir doch Auflagen erteilen und ich hole bestimmte Module nach?
Der Master Naturwissenschaftliche Bildung baut inhaltlich auf den Bachelor Naturwissenschaftliche Bildung auf und ist damit eine Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen. Es können durchaus Auflagen erteilt werden, allerdings dürfen grundsätzlich nicht mehr als 30 Credits Prüfungsauflagen auferlegt werden. Bei mehr als 30 Credits erfolgt eine Ablehnung, da das Studium nicht gleichwertig ist.
Ist für externe Bewerber bzw. Quereinsteiger bei der Noteneingabe etwas zu beachten?
Nein, hier gilt dasselbe wie für interne Bewerber:innen. D. h. Sie geben Ihre besten Noten an, bis Sie 90 Credits erreichen, und füllen den Rest dann mit unbenoteten Modulen auf, bis Sie 110 Credits erreicht haben.
Annahme/Ablehnung des Studienplatzes, Einschreibung in einem späteren Semester, Wiederbewerbung
Ich wurde zugelassen, kann bzw. will mich aber erst in einem späteren Semester einschreiben (z. B. weil noch Prüfungsleistungen fehlen und somit der Nachweis über den Bachelorabschluss nicht fristgerecht nachgereicht werden kann). Wie soll ich vorgehen?
In TUMonline und per E-Mail werden Sie über Ihre Zulassung zum Masterstudium informiert. Bitte nehmen Sie den Studienplatz an, auch wenn Sie sich zu dem Zeitpunkt noch nicht ganz sicher sein können, ob Sie den Bachelor erfolgreich abschließen werden. Die Zulassung bleibt dann erhalten. Eine neue Bewerbung über TUMonline ist dann in einem der Folgesemester notwendig, auch wenn Sie die Zulassung schon besitzen.
Das Eignungsverfahren müssen Sie bei einer vorhandenen Zulassung nicht noch einmal durchlaufen. Legen Sie eine neue Bewerbung für das nächste Semester in TUMonline ("Neue Bewerbung erfassen") an, vervollständigen Sie alle Angaben und laden Sie alle Dokumente nochmals hoch. Wichtig: eine Bewerbung wird erst dann bearbeitet, wenn bis Ende der Bewerbungsfrist ALLE geforderten Angaben gemacht und ALLE geforderten Unterlagen hochgeladen wurden.
Ich habe den Studienplatz bereits angenommen, und erst danach ist mir aufgefallen, dass ich mich zum folgenden Semester noch nicht einschreiben kann bzw. will. Was soll ich tun?
Das ist kein Problem. Die Zulassung bleibt erhalten, bewerben Sie sich dann im Folgesemester bitte erneut.
Ich kann meinen Studienplatz nicht mehr annehmen/ablehnen. Was soll ich tun?
Ab Semesterbeginn (SS: 01.04. / WS: 01.10.) können nur noch TUM-Sachbearbeiter:innen die Annahme des Studienplatzes veranlassen, und nicht mehr Sie selbst. Möchten Sie den Studienplatz annehmen, so kontaktieren Sie bitte umgehend das CST Abteilung Bewerbung und Immatrikulation unter studium(at)tum.de. Das Gleiche gilt auch, falls Sie den Studiengang zuvor angenommen haben und diesen nun doch ablehnen wollen. Stellen Sie bitte unbedingt sicher, dass bis zur Immatrikulationsfrist der richtige Status angegeben ist.
Ich will/muss mich trotz Zulassung zum Masterstudium erst zu einem späteren Semester einschreiben. Wird es mir möglich sein, Masterkurse vorzuziehen?
Ja, Sie können bereits im Bachelor Module aus dem Master vorziehen und sich diese dann im Master anrechnen lassen.
Ich habe Master-Leistungen vorgezogen. Werden diese automatisch für den Master verbucht?
Im Bachelorstudiengang erworbene, vorgezogene Masterleistungen werden nicht automatisch im Master verbucht. Sie müssen bei der Prüfungsverwaltung einen Antrag auf Anerkennung stellen.